Gefährdungsbeurteilung an Betriebsrat

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  • Unglaublich, wie die kleinen Kinder.................Betriebsrat vs. Technischen Direktor. :300:

    Neulich in der Oper: :D
    Betriebsrat und Technischer Direktor sind sich spinnefeind.
    Der T.D. ist der Meinung er müsse die Ergebnisse der Gefährdungsanalysen nicht unverzüglich an den BR weiter geben, mit dem Ergebnis das dieser (also der BR) die GfA auch schon mal 4 - 6 Wochen später bekommt.

    Der ist natürlich total knatschich, schmollt und steht auf dem Standpunkt das das AsiG §9 hergibt, dass er unverzüglich von den Ergebnissen der GfA informiert werden muß.

    Der Meinung bin ich eigentlich auch, zumal ich keinen vernünftigen Grund sehe die Ergebnisse zurück zu halten.

    Wie seht ihr das ?

    Das alberne ist, die GfA`s stehen eh alle im Intranet :rolleyes:.......allerdings weiß ich nicht wann die hochgeladen werden.

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  • Hallo TommyB,
    oberstes Gebot: besser nicht zwischen die Fronten geraten! Wenn sich zwei zanken, macht der Dritte nur den Affen.

    Bei uns wird die Gebu nächste Woche (~ 3 Monate nach Erstellung) dem BR zur Kenntnis gegeben, um dann durch verschiedene Unterschriften GF, BR, SIFA "in Kraft gesetzt" zu werden. Meine persönliche Meinung dazu ist eigentlich, dass - wenn der BR seine Pflichten im Arbeitsschutz ernst nehmen würde, bei der Gebu aktiv mitgeweikt hätte und sich dann diese Probleme nicht stellen würden.
    LG
    Martina111

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hi,

    bei mir läuft das ähnlich wie bei Martina:
    Ltztendlich ist ein Mitglied des BR spätestens bei Abschluss der Gefährdungsbeurteiliung mit dabei. Ohne unterschrift des BR tritt keine Gefährdungsbeurtielung in kraft.
    Macht ja letztendlich auch sinn, da bestimmt Regelungen (z.B. PSA oder bestimmte organisatorische Geschichten) mitbestimmungspflichtig sind.

    Tommy: Wenn das bei Euch insgesamt ein Problem darstellt, würde ich versuchen, das mal als thema auf die nächste ASA zu setzen:
    dort kann sich jeder noch mal darauf vorbereiten und es kann eine, füpr jeden bindendem Entscheidung zu dem Thema getroffen werden.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • ...schmuzel, schmunzel, schmunzel...

    Immer wieder nett solche Diskussionen. Gefährdungsbeurteilungen sind aber u.U. auf spezielle Situationen abzustimmen.

    Nur ein Beispiel:

    Es ist eine Kranarbeit auszuführen. Hierbei sind die momentan auf der Arbeitsstelle herrschenden Bedingungen, z.B. Wetter, andere beteiligte Firmen usw., zu berücksichtigen. Die GB ist daher "vor Ort" von den Durchführenden zu erstellen - und die tritt nicht in Kraft bevor ein BR die Unterschrieben hat?!?!?

    Eines sollten sich auch Betriebsräte merken: Gefährdungsbeurteilungen werden i.d.R. nicht am Schreibtisch erstellt und unterschrieben!! Wenn der BR also "bei Abschluß" der GB dabei sein will ohne den Prozess verfolgt und geprüft zu haben kann er es meiner Meinung nach auch gleich bleiben lassen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Zitat

    Original von MichaelD

    Eines sollten sich auch Betriebsräte merken: Gefährdungsbeurteilungen werden i.d.R. nicht am Schreibtisch erstellt und unterschrieben!! Wenn der BR also "bei Abschluß" der GB dabei sein will ohne den Prozess verfolgt und geprüft zu haben kann er es meiner Meinung nach auch gleich bleiben lassen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Tja ihr Lieben, da hat der Michael Recht.

    Zunächst einmal, es ist eine, von mir extern betreute bekannte deutsche Oper.
    Ich erstelle dort vorrangig GB für jedes einzelne Stück, da sich ja, je nach Intendant, die Gegebenheiten extrem ändern können.
    Ich mache das in enger Zusammenarbeit mit den Einzelnen Abteilungen ( Bühnenbild, Kostüm, Maske, Technik, Waffenmeister.........)

    Es ist nämlich genau wie Michael sagt, der BR hält sich immer schön zurück und fängt dann an zu meckern wenn die GB quasi durch ist.
    Ich habe ihm eine faire und offene Mitarbeit angeboten, mal sehen was so kommt :D
    Das für ein Inkrafttreten einer GB die Unterschrift des Betriebsrates nötig sein soll, kann ich jetzt auch nicht so ganz nachvollziehen.

    Gruß Tommy

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,

    auch bei aller leidenschaft ob für oder gegen den BR, sie sind mitbestimmungspflichtig und da geht kein weg dran vorbei.

    im anhang die entsprechende gerichtsurteile dazu:

  • Hey man, don't get me wrong...

    Es geht nicht um "Für oder Gegen" sondern darum, dass Hintergrund, Sinn und Zweck, Umgang und positive und/oder negative Folgen der Gefährdungsbeurteilungen (leider) immer noch für viele Beteiligte ein Buch mit sieben Siegeln darstellt. Meine Aussage kann genau so gut für Unternehmer, Führungskräfte, Mitarbeiter und auch einige Sicherheitsfachkräfte gelten.

    Die Aussagekraft und Wirkung dieses Werkzeuges muss allen klar sein -denn sonst macht die ganze Sache keinen Sinn. Hier ist m.E. noch viel Arbeit nötig, die gerade die Betriebsräte unterstützen und forcieren könnten - allerdings nicht dadurch dass sie einen Aufstand machen, wenn sie die Dokumente nicht unterschreiben durften. Eine Gefährdungsbeurteilung ist viel zu wichtig um sich hier auf kleingeistige Streitigkeiten und Begriffen wie "Mitbestimmungspflichtig" zurück zu ziehen. Mitbestimmungspflicht sollte hier, nochmal: für alle Beteiligten, durch Mitarbeitspflicht ersetzt werden.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (16. Oktober 2008 um 16:00)

    • Offizieller Beitrag

    hallo michael,
    ich versteh dich schon richtig ;) vieleicht hab ich mich auch nicht richtig ausgedrückt aber fakt ist nun mal das der BR mitbestimmen muss.

    Zitat

    Wenn der BR also "bei Abschluß" der GB dabei sein will ohne den Prozess verfolgt und geprüft zu haben kann er es meiner Meinung nach auch gleich bleiben lassen.


    ich finde es sehr müßig, jetzt eine grundsatzdiskussion über sinn oder unsinn und deren mitbestimmungpficht von betriebsräte anzufangen, das haben bereits die gerichte enschieden.

    Zitat

    Der BR ist natürlich total knatschich, schmollt und steht auf dem Standpunkt das das AsiG §9 hergibt, dass er unverzüglich von den Ergebnissen der GfA informiert werden muß. Der Meinung bin ich eigentlich auch, zumal ich keinen vernünftigen Grund sehe die Ergebnisse zurück zu halten. Wie seht ihr das ?


    meine aussage galt dieser aussage vom tommyB, verstehe allerdings auch nicht, was dieses rumgezicke/verzögerung vom TD soll.

    Zitat

    Die Aussagekraft und Wirkung dieses Werkzeuges muss allen klar sein -denn sonst macht die ganze Sache keinen Sinn.


    jup, welch weise worte, da geb ich dir ausnahmsweise recht :D

    Im prinzip sehe ich es genauso wie thorsten es geht nur miteinander und nicht gegeneinander

  • :45: Hallo zusammen,
    ich bin ganz sicher der letzte Fan, den ein BR auf dieser Welt gewinnen könnte, aber wir sollten ihn doch leben lassen.
    Die Eingangsfrage war die, nach dem Überlassungszeitraum der Gebu an den BR... Um Mißverständnissen vorzubeugen möchte ich noch zwei Sätze zu unserer Verfahrensweise ergänzen. Es gab eine Gebu -Auftaktveranstaltung, zu der der GF geladen hatte. Vorher wurde eine Arbeitsgruppe Gebu gegründet (Sifas, BA, SB...) Dem BR wurde die Möglichkeit eingeräumt, seinen Verpflichtungen in Sachen Arbeitsschutz nachzukommen und in der Arbeitsgruppe mitzuarbeiten. Die Auftaktveranstaltung fand mit BR, GF, Abteilungsleitern etc. statt. Zu jedem "Beurteilungstermin" vor Ort wurde der BR eingeladen. Und jetzt wird in Kraft gesetzt, ob mit Unterschrift BR oder nicht (sowas wird bei uns selten auf der Baustelle unterschrieben - da benutzen wir dann doch schon den Schreibtisch). Hier würde ich es dann jetzt darauf ankommen lassen, denn das Recht zur Mitbestimmung war zu jeder Zeit gegeben. Man sollte sich gelegentlich auch an seine Pflichten erinnern.
    Letzlich muss die Beurteilung vorliegen und händelbar sein, was nutzt es da, wenn man sich hinstellt und trampelt.
    LG
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

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  • Sorry, war in Hamburg (Ladungssicherung :D) ,
    toni, der Link ist sehr interessant, das werde ich mal dem TD geben..................meinetwegen sollen sie sich doch die Köppe einhauen, ich halte mich da raus, biete dem BR eine aktive Mitarbeit an und hab meine Ruhe.


    Apropopo, um jetzt keinen neuen Fred auf zu machen, wer kontrolliert eigentlich die Arbeit des arbeitsmedizinischen Dienstes :lol:

    Vor der Unterweisung hab ich noch ne Betriebsbegehung gemacht und so nebenbei gefragt wer den die Arbeit des arbeitsmedizinischen Dienstes übernommen hat, Antwort:

    Joooooo da kommt ab und zu son Dr. vorbei, als er zum ersten mal kam hat er gesagte" So, jetzt brauch ich erst mal ein Nuttenfrühstück"............Er hätte ihnen dann erklärt, dass es sich dabei um eine Tasse Kaffee und eine Zigarette handelt :D, danach hätte er eine Stunde lang schmutzige Witz erzählt und sei wieder gegangen.

    Seit dem würde er es immer so machen. Ich hab mir mal seine Berichte zeigen lassen :tongue: :tongue: :tongue: ..............da stand was ganz anderes ?(

    Gruß Tommy

  • Habe ich damals was nicht verstanden?

    Der Arbeitgeber hat laut Gesetz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen( Teil hiervon ist die sogenannte Gefährdungsanalyse).
    Er kann damit die SiFa beauftragen, die beratend für ihn tätig ist.
    Die SiFa hat hingegen nach §9 AsiG die Pflicht den BR über wichtige Angelegenheiten rund um den Arbeitsschutz zu informieren (Zusammenarbeit).
    soweit richtig?

    Die Gb unterschreibt nur derjenige der sie durchführt.

    Lösung des Problems: Die Sifa teilt dem Arbeitgeber und dem BR schriftl. mit, daß er (mit Bekanntgabe des Grundes) eine Gb durchgeführt hat. Als Anhang wird die Gb mitgesandt (geschieht bei uns mit einem sogenannten Tätigkeitsbericht unmittelbar).
    Es gibt die Möglichkeit, den BR an einer Gb teilhaben zu lassen, indem man den BR über das Vorhaben informiert. Dies aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers und nur in passiver Rolle des Zuschauers. Ein BR kann die Richtigkeit einer Gb auch anzweifeln, doch das führt hier zu weit.

    Redet ihr nun von irgendwelchen Unterschriften zu auf die Beurteilung folgenden Maßnahmen? Gehört so was nicht in den Arbeitsschutzausschuß?
    Nicht alle BR haben die entsprechende Fachkenntnis eine Gb durchzuführen.
    Der BR hat bei einer Gefährdungsbeurteilung kein Mitbestimmungsrecht, da es sich hier um eine Feststellung vorhandener Gefahren handelt. Hieran kann der BR nichts ändern. Entweder es gibt Gefährdungen oder es gibt keine. An den Lösungsansätzen oder der Umsetzung hat er teilweise Mitbestimmungsrecht.

    Schönes WE Andreas

  • Zitat

    Original von Andreas.S

    Es gibt die Möglichkeit, den BR an einer Gb teilhaben zu lassen, indem man den BR über das Vorhaben informiert. Dies aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers und nur in passiver Rolle des Zuschauers. Ein BR kann die Richtigkeit einer Gb auch anzweifeln, doch das führt hier zu weit.
    Der BR hat bei einer Gefährdungsbeurteilung kein Mitbestimmungsrecht, da es sich hier um eine Feststellung vorhandener Gefahren handelt. Hieran kann der BR nichts ändern. Entweder es gibt Gefährdungen oder es gibt keine. An den Lösungsansätzen oder der Umsetzung hat er teilweise Mitbestimmungsrecht.

    Hallo!
    Richtig ist leider, dass es vielen BR an entsprechendem Wissen fehlt, aber es gibt hierzu von Betriebsratsweiterbildnern reichliche Angebote.
    Aber er kann nicht nur die Richtigkeit einer GB anzweifeln und auch nicht nur mit Einverständnis des Arbeitgebers oder als Zuschauer tätig werden. Das wäre auch schlimm, denn dann könnte der Arbeitgeber mal einfach bestimmte Sachverhalte nicht in die GB aufnehmen lassen und bräuchte dann auch nicht tätig werden. Bei den psychischen Faktoren gab / gibt es das derzeit häufiger mal ("Hammer nich, beurteilen wir auch nich!"). Der BR hat hier ein Mitbestimmungsrecht sogar bei der inhaltlichen Gestaltung der GB. Und mit etwas Glück sogar ein nicht nur betriebspolitisch motiviertes Interesse daran, dass hierbei was vernünftiges zum Wohle der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter herauskommt. Im geschilderten Fall allerdings drängt sich der Verdacht auf, dass es nicht nur um die Inhalte und Ziele der GB geht, sondern hier eine SiFa zwischen Fronten gerät. Hierzu denke ich - wie es auch schon geäußert wurde, dass sich die Fraktionen untereinander auf ein Verfahren einigen mögen. Und wenn ein BR nicht mitbestimmen will, ist es an der Belegschaft, dem werten gewählten Vertreter auf die Füße zu treten. Aber nicht an der Sifa, die hier hoffen und kooperieren darf, hinweisen und informieren kann, aber eben nicht mehr.
    Viele Grüße!
    Gerald

    _________________________________

    "Es ist gelogen, dass Computerspiele Kinder beeinflussen. Hätte Pacman das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören." --- Kristian Wilson, Nintendo Inc. 1989

    • Offizieller Beitrag

    hallo andreas,

    hast du weiter oben den link von mir angeschaut? das sollte ein weinig klarheit schaffen.

    eines sollte klar sein,als sifa bist du "berater" für den unternehmer und erstellst "unterstützend" für den unternehmer die GB.
    dieses kann der unternehmer (wenn er möchte) jederzeit abändern, da kannst du als sifa nichts machen und wenn der unternehmer falsch im sinne des arbeitschutz handelt nur beraten und hinweisen, das ist mit dem BR nicht so einfach möglich da dieser mitbestimmungspflichtig ist ;)
    es sollte hier nicht darum gehen ob der BR ahnung von gefährdungsbeurteilung / arbeitssicherheit hat oder nicht bzw. ein stück papier unterschreiben muss, soll oder wie auch immer, es geht doch eher darum das eine sichere, menschengerechten arbeitsgestaltung geschaffen wird und das wird halt durch den BR mitbestimmt.

    ich möchte nur anmerken das ich in keinem BR bin :D :D aber wie ich schon weiter oben schrieb
    -es geht nur miteinander-

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • Bei uns läuft das etwas anders.
    Der Unternehmer beauftragt mich mit einer Gefährdungsbeurteilung...
    Ich führe diese aus und teile dem Unternehmer und dem BR, dem ich zur Zusammenarbeit und Information verpflichtet bin, unverzüglich in schriftlicher Form mit.
    Das weitere Vorgehen unserer 7 Handlungsschritte lassen wir mal außer Acht.
    Anders sieht es aus, wenn der Unternehmer eine Gb erstellt und von mir nur einzelne Auswertungen unterstützend mit einbaut. So bekäme ich doch dann den Auftrag, etwas nur auf das Vorhandensein vorher festgelegter Faktoren zu prüfen.

    Der BR hat ein Mitbestimmungsrecht/plicht, wie denn eine Gb vom Unternehmer durchgeführt wird in Bezug auf Vorgehensweise Untersuchungsmethoden u.ä.

    Außer Frage steht jedoch, das die Sifa gegenüber dem BR die Pflicht zur Zusammenarbeit und Information hat.
    Also bekommt der BR bei uns sofort eine von uns durchgeführte Gb auf den Tisch.
    Erstellt der Unternehmer eine Gb alleine, so hat der BR schlechte Karten, zu wissen, wann denn diese fertiggestellt ist. Hier sollte die Vorgehensweise so geregelt werden (Mitbestimmung), daß dem BR auch Zwischenergebnisse und Stand der Dinge mitgeteilt werden müssen. Am besten ist natürlich eine Mitwirkung an der Gb.
    Das ist in obengenanntem Fall eine Sache zwischen Unternehmer und BR, nicht die Sache eines techn. Direktors. Auch die Sifa sitzt hier nicht zwischen zwei Stühlen.

    Du hast recht. Klappt die Zusammenarbeit zwischen allen Parteien nicht, kommen auch keine zufriedenstellenden Ergebnisse zustande.
    Alles ist gesetzlich haarklein geregelt, pocht jeder auf das seine, kann nichts dabei raus kommen.

    Andreas

  • Tach zusammen,

    ...ich möchte mich hier doch einfach nochmal grundsätzlich zum Thema GB auslassen.

    Ich denke dass dieses Instrument sowohl vom Inhalt, als auch der Bedeutung her immer noch unterschätzt wird. Dies führt dann häufig zu, meiner Meinung nach, fehlgeleiteten und falsch verstandenen Ausführungen.

    Nach wie vor ist es so, dass eine GB weder vom Unternehmer, noch der SiFa erstellt werden kann - sie muß von den Beteiligten gemeinsam bearbeitet werden [..."unter Mitwirkung der Beschäftigten"...]. Das wird umso deutlicher wenn mann den Focus einfach mal etwas weiter fast: Stellt euch vor, ihr erstellt eine Maschine oder Industrieanlage. Auch hier müssen Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden, die am Ende zu einer "sicheren Anlage" führen. Methoden sind hier z.B. HAZOP. Keiner wird auf die Idee kommen, so etwas alleine machen zu wollen. Prinzipiell verhält es sich mit tätigkeitsbezogenen GB'en ebenso.

    Erstellung, Umgang und Revisionen von GB muß heute Teil der Unternehmenskultur werden. Jeder Mitarbeiter muß in der Lage sein,die Bedeutung zu erkennen und GB's erstellen und nutzen zu können. Letztendlich dienen diese verfahren dazu, Leib und Leben aller zu schützen und zu erhalten.

    In diesem Sine
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)