Ersthelfer

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  • Moin, Moin,
    ich melde mich jetzt einmal wieder mit einer Frage die ich leider nicht so richtig beantworten kann:
    „Wenn im Unternehmen ein Unfall passiert und sich ein Mitarbeiter an der Hand verletzt oder Kreislauf, wie soll er dann zum Arzt kommen:

    1. Rettungswagen?
    2. Transport durch Mitarbeiter?
    3. Transport durch Ersthelfer?

    Wer sollte den Transport durchführen, wie ist die Rechtslage.?

    Wenn ein Mitarbeiter mit einem Rettungswagen zum Krankenhaus gebracht wird, wie kommt er, wenn er gehen kann, wieder nach Haus. Können Fahrkosten bei der BG beantragt werden oder ist der Betrieb zuständig?

    Das sind Fragen die wir nicht so richtig Rechtlich abklären können und leider immer wieder im Zwiespalt landen.

    Falls jemand eine Grundsatzlösung oder eine Rechtliche Lösung könnte wurde ich mich über eine kurze Info freuen

    Gruß
    Volker1

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    KomNet sagt:
    Regelungen hinsichtlich des Transports eines Mitarbeiters zum Arzt oder Krankenhaus nach einem Arbeitsunfall ergeben sich u.a. aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.

    Maßgebliche arbeitsschutzrechtliche Vorschriften zur Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb sind § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes und die Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 - Grundsätze der Prävention. Die BG-Regel BGR A1 führt zum Transport von Verletzten unter Ziffer 4.6.3 ff. aus:


    "Die Entscheidung über die Art des Transportes ist insbesondere abhängig von Art, Umfang und Schwere der Verletzung, der dem Verletzten möglichen Gehfähigkeit sowie der Länge der Beförderungsstrecke. Bestehen Zweifel bei der Auswahl des geeigneten Transportmittels, ist eine sachkundige Entscheidung möglichst durch einen Arzt herbeizuführen. Für den sachkundigen Transport stehen die Einrichtungen des öffentlichen Rettungsdienstes zur Verfügung. Wird der Transport durch den öffentlichen Rettungsdienst durchgeführt, so trifft dieser alle weiteren Entscheidungen. Der Unternehmer, der einen betrieblichen Rettungsdienst vorhält, führt einen sachkundigen Rettungstransport durch, wenn er die fachlichen Anforderungen hinsichtlich des Betriebes, der Art, Ausstattung, Ausrüstung und Wartung der Fahrzeuge sowie hinsichtlich des Rettungspersonals nach den Rettungsdienstgesetzen der Länder erfüllt.

    Bei geringfügig erscheinenden Verletzungen kann es ausreichen, den Transport im PKW oder Taxi durchzuführen. Ob der Verletzte neben dem Fahrzeugführer durch eine weitere Person begleitet werden muss, ist von der Art der Verletzung bzw. der gesundheitlichen Beeinträchtigung abhängig. Besondere Maßnahmen erfordert der sachkundige Transport unter schwierigen Rahmenbedingungen, z.B. im Tiefbau, Bergbau oder bei der Höhenrettung. Soweit Ersthelfer, Betriebssanitäter oder andere Versicherte in der Lage sein müssen, Verletzte z.B. mit Krankentragen, Schleifkörben oder Ähnlichem zu befördern, müssen sie in der Handhabung entsprechend unterwiesen und geübt sein."

    Weitere Erläuterungen zur Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb und dem Transport gibt die berufsgenossenschaftliche Information BGI 509 (Ziffer 4.2 ff.). Eine Übersicht zum Thema wird z.B. unter http://www.luk-nrw.de/reha/arbeitsu.asp angeboten.

    Es empfiehlt sich, versicherungsrechtliche Fragen direkt mit dem zuständigen Versicherungsträger, hier Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu klären.

    Gruß, herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!

  • Hallo :)
    Ich kann da Herbert nur zustimmen.
    Ich habe es z.b. mit der BGF so geklärt, das auch ein Taxi gerufen werden kann. Diese Kosten kann man dann wieder einfordern. Auch das ist möglich.
    Wenn es einen Betriebsarzt vor Ort gibt, kann er einen sogenannten Transportschein ausstellen. Damit kann man einen Krankentransport beim Rettungsdienst anfordern. Da kommt das Fahrzeug aber ohne Eile und Sonderrechte (kann bis zu 20 min dauern) und fährt den Patienten in die Klinik/Arzt. Weiter ist es möglich, mit diesem Transportschein ein Taxi zu nützen. Hier muss aber bei der Bestellung des Taxis gleich auf den Schein hingewiesen werden. In beiden Fällen wird dann direkt mit der Krankenkasse oder BG abgerechnet.

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Soweit das rechtliche;

    grundsätzlich wird bei uns niemand mit dem Pkw eines MA oder Ersthelfers befördert. Was passiert bei einer Verschlimmerung der entsprechenden Verletzung. Speziell bei Kreislaufproblemen kannst du hier schlechte Karten haben. Einen normalen Krankentransport kann man bei jeder Erkrankung oder Verletzung für den Weg zum Arzt oder Krankenhaus bestellen. Hier gab es bei uns noch nie Reklamationen, daß dies nicht gerechtfertigt sei.
    Für den Rückweg sollte man ebnfalls situationsbedingt entscheiden. Es muß nicht immer ein Taxi sein, öffentl. Nahverkehr ist ebenfalls möglich. Auch hier sollte eine Absprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen. Mit dem Vorgesetzten kann auch über eine Kostenübernahme oder die Rückfahrt durch einen Kollegen abgesprochen werden.
    Vorherige Absprachen verschiedener Lösungen mit dem Arbeitgeber und der BG helfen in der Situation eher eine Entscheidung zu vertreten. Wie gesagt für den Weg zum Arzt gibt es bei uns keine Alternative.

    Ciao Andreas

  • Hallo Volker,

    wir haben diese Diskussion dieses Jahr auch schon in unserem Unternehmen geführt. Diese Diskussion kam mit dem Wechsel unserer betriebsärztlichen Betreuung auf.

    Wir haben inzwischen folgende Regelungen getroffen:
    Verunfallte sind generell mit dem Krankenwagen oder dem Krankentransport zu transportieren. Sollte die Verletzung zu geringfügig sein, so dass weder Krankenwagen noch Krankentransport gestellt wird, so wird der Verunfallte mit dem Taxi, in Begleitung eines Ersthelfers, zum Durchgangsarzt oder Krankenhaus gefahren. Die Kosten für die Taxifarten (auch die Rückfahrt) werden vom Unternehmen getragen.
    Bezüglich der Wartezeiten aufs Taxi gab es, insbesondere bei unseren "alteingesessenen" Ersthelfern, ziemliche Diskussionen. Wir sind ein Touristen- Gebiet und da kann man auf ein Taxi schon mal ne Weile warten. Wir haben deshalb so als allerletzte Möglichkeit, den Transport mit dem Privat PKW offen gelassen.
    Bisher funktioniert es aber mit Krankenwagen und Taxi ganz gut.

    Grüßle
    Elke

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
    (Kurt Tucholsky)

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  • Hallo Volker,
    kann mich meinen "Vorrednern" nur anschließen. Bei uns gibt es noch die Option Dienstfahrzeuge - vor privatem Pkw. Ein Betriebssanitäter ggf. Ersthelfer begleitet den Verunfallten. Einem "qualifizierten" Transport gebe ich allerdings den Vorrang. Soweit mir bekannt ist, kommt für "Verunreinigungen" des privaten Fahrzeuges die BG/ Unfallkasse auf.
    Beim Transport mit dem Rettungsdienst sollte der Verunfallte wissen, dass er sich an den Transportkosten nicht beteiligen muss, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Hatten wir schon ein paar mal. Da hat die Krankenkasse versucht, beim Verletzten die Rechnung (Anteil) einzutreiben.
    LG
    Martina111

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo Zusammen,

    ich glaube dieses Thema musste jeder schon einmal durchkauen. Normalerweise hilft einem der Betriebsarzt bei der Erstellung einer entsprechenden Regelung.
    Weil bei uns der Betriebsarzt nicht ständig anwesend ist, wurden mehrere Mitarbeiter (freiwillig) zum Sanitäter/in ausgebildet, die bei Verletzungen, bei denen man sich unschlüssig ist einen Krankenwagen zu rufen oder aber den Verletzten alleine loszuschicken, mit einem Fahrzeug aus dem Fuhrpark mit dem Verletzten mitfahren.
    Der Sani hat im Gegensatz zum Ersthelfer seine gepackte Sanitasche mit Sauerstoff, etc. dabei, so dass im Notfall etwas mehr getan werden kann, als nur "beruhigend einzuwirken".
    Die Kosten der Ausbildung und Fortbildung trägt die BG.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • ein wahres Wort. Diesem Thema musste wahrscheinlich wirklich schon jeder auf dem Leim rücken...
    Mit der Ausbildung der Sani`s... da kann ich mich nicht so recht anschließen. Das ist abhängig von Anzahl der MA (auf Baustelle weniger) sowie schwere der Unfälle etc.
    LG
    Martina111

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    Andre' Maurois

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  • Zitat

    Original von Sturm
    Moin moin

    Bei uns in Braunschweig, immer den Rettungswagen rufen!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Mit freundlichen Grüßen

    HJS

    Im gnzen Rhein-Neckar Kreis gibt es 4 Rettungswagen plus ein Hubschrauber. Da kannst du dir was anhören, wenn sich ein Mitarbeiter in den Finger geschnitten hat oder eine Prellung an der Hand hat und da kommen die Jungs mit Blaulicht und haben vielleicht einen Schwerkranken liegenlassen!
    Wie gesagt die Ausbildung zum Sani hat bei uns nichts mit irgendeiner Quote zu tun, sondern beruht auf dem Wunsch, dass sich die Kollegen sicherer aufgehoben fühlen, falls was passiert, bis der Arzt kommt (oder man dort ankommt).

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • holgi
    nun so ist es ja auch nicht. Wenn ich eine Schnittverletzung habe oder ähnliches, kann ich immer die Rettungsleitstelle anrufen. Die entscheiden dann schon was zu tun ist. Notfalleinsatz oder Krankentransport.

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
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