Hallo,
wir haben für unser Unternehmen einen neuen Versicherer, der jetzt alle Gabelstapler Haftpflicht versichern will.
Der Hintergrund hierfür ist, dass das Werksgelände ein "öffentlicher Verkehrsraum" oder zumindest ein "besschränkt öffentlicher Verkehrsraum" sei.
Als Referenz zieht der Versicherer zwei Gerichtsurteile an: OLG Braunschwaig, MDR 1980, 421 und OLG Braunschwaig, VRS 8, 144.
Zusätzlich gibt der Versicherer noch eine Tabelle mit dem Inhalt von Versicherungs- und Zulassungspflichtigen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit.
Nun meine Fragen:
- Ist ein Werksgelände (mit Pförtner) ein öffentlicher Verkehrsraum?
- Brauchen unsere Gabelstaplerfahrer für Gabelstapler über 20 km/h einen gültigen Führerschein?
- Hat der Versicherer recht mit seiner Forderungen?