Beiträge von tai-chi

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    Hallo,
    wir haben uns mit einem Dienstleister, der ein entsprechen des positives Standing bei der BGHM hat, zusammengetan.
    Logisch, die Dienstleister abreiten auf Honorarbasis. Bei uns waren es 50% der Einsparung in den ersten beiden Jahren.
    Der Prozeß der Neueingruppierung hat ca. 15 Monate gedauert. Es gab immer wieder Begehungen und Besprechungen mit der BG, hier wurden Produktunterlagen, Organigramme und Personallisten gewälzt. Der Aufwand meinerseits war mindestens genauso groß wie der des Dienstleisters.
    Die Einsparung, nach Abzug des Honorars, ist bis zur nächsten Überprüfung durch die BGHM hoch 6-stellig.

    Hallo Stefan,

    aus gesetzlicher Sicht muß Deine HP ein Impressum enthalten und zwar so, dass sich jeder Besucher es ohne Umwege informieren kann.
    Die Impressumspflicht wird vom "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" vom 10. November 2006 geregelt.
    Gruß
    Tai-chi

    Hallo Toni,

    aber das ist doch die zentrale Frage, ist ein abgeschlossenes Werksgelände ein öffentlicher Verkehrsraum oder nicht.
    Ich meine NEIN, aber unser Versicherer meint JA.

    Für mich bedeutet das:
    Ich muss unseren Versicherer überzeugen oder besser fundierte Grundlagen dafür liefern, dass unser Werksgelände eben nicht öffentlich ist.

    Gruß
    tai-chi

    :rolleyes:
    Hallo,
    wir haben für unser Unternehmen einen neuen Versicherer, der jetzt alle Gabelstapler Haftpflicht versichern will.
    Der Hintergrund hierfür ist, dass das Werksgelände ein "öffentlicher Verkehrsraum" oder zumindest ein "besschränkt öffentlicher Verkehrsraum" sei.
    Als Referenz zieht der Versicherer zwei Gerichtsurteile an: OLG Braunschwaig, MDR 1980, 421 und OLG Braunschwaig, VRS 8, 144.

    Zusätzlich gibt der Versicherer noch eine Tabelle mit dem Inhalt von Versicherungs- und Zulassungspflichtigen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit.

    Nun meine Fragen:
    - Ist ein Werksgelände (mit Pförtner) ein öffentlicher Verkehrsraum?
    - Brauchen unsere Gabelstaplerfahrer für Gabelstapler über 20 km/h einen gültigen Führerschein?
    - Hat der Versicherer recht mit seiner Forderungen?