Brandschutzbeauftragte

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  • Moin moin aus Braunschweig

    Ich habe wiedermal eine Frage an die SiFa Gemeinschaft.

    Wir sind ein kleines mittelständisches Unternehmen ( 75 Mitarbeiter )
    das auf ca. 1500 Quadratmetern Produktionsfläche ( freistehende Halle )elektronische Servo-Antriebsregler herstellt.
    Bei einer Brandschau der Berufsfeuerwehr und unseren Sachversicherer FM Globel sind nur kleine Dinge beanstandet worden.

    Bei einen Seminar der BG Notfallplanung sagte uns der Seminarleiter s wir müssen einen Brandschutzbeauftragten ernennen o. bestellen

    Nun meine Frage: Ist es nötig einen Brandschutzbeauftragen zu bestellen und gibt es dafür eindeutige Rechtsgrundlagen?

    Ich habe bis jetzt nur schwammige Aussagen zu diesen Thema bekommen, die Feuerwehr und auch FM Globel haben auch keinen gefordert und unsere Arbeit im Brandschutz sogar gelobt.
    :tongue:

    Mit freundlichen Grüßen aus Braunschweig

    Hans-Jürgen Sturm

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

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  • Hallo Sturm,
    ja es gibt Rechtsgrundlagen, z.B. in der Verkaufsstättenverordnung und der
    Veranstaltungsstättenverordnung aber auch in andere Verordnungen wird ein Beauftragter verlangt, wenn das Brandrisiko entsprechend hoch ist.
    Unabhängig davon können aber auch Versicherungsträger einen Brandschutzbeauftragten fordern.
    Dies sollte sich dann aber auch in den Prämien bemerkbar machen.

    Gruß Tommy

    • Offizieller Beitrag

    ... einfach mal in die vfdb 12-09/1 schauen.
    hier geht es um die bestellung, ausbildung, ... von brandschutzbeauftragten

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hi Sturm,

    ...da hast Du aber einen hellsichtigen Seminarlieter gehabt...

    Grundsätzlich besteht keine generelle gesetzliche Pflicht für die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Die Länder können allerdings entsprechende Regelungen treffen. Hier finden sich in erster Linie Hinweise in den jeweiligen Landesbauordnungen oder den von TommyB zitierten Vorschriften.

    Der Hinweis von Peter wird, glaube ich, erst akut, wenn ihr euch entschlossen habt einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.

    Also, Du könntest mal in die Genehmigungsunterlagen zu eurem Bau nachschauen, oder die Landesbauornung Niedersachsen bemühen, oder, wie ebenfalls von TommyB erwähnt, mit der Versicherung über evtl. Beitragsnachlässe in diesem Zusammenhang reden.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hallo Gladis,

    Danke für den Link.

    Ich bin schwer beindruckt wo Du überall Mitmischt und was Du alles Weist. Du hast mir schon einigemale auf die Sprünge geholfen. Danke nochmals.

    Grüßle

    Thomas

    Grüßle

    Thomas