Hallo,
ich wende mich heute an die Klinik SiFas und an die, die sich mit der Verprobung von Trinkwasseranlagen gem. TrinkwV zu tun haben.
Ich habe heute von einem Kollegen aus der Technik (REHA-Klinik) ein Zertifikat bekommen, mit der Bitte eine Bestellung zu formulieren.
Dazu habe ich nichts gefunden. Ich sehe keine Notwendigkeit, diese Bestellung zu erstellen. Nach welcher Grundlage?
Jetzt habe ich aber nichts gefunden, die eine selbsttätige Probeentnahme von Trinkwasserproben zulässt / erfordert.
So weit ich das jetzt gelesen habe, dürfen das nur (§39 Abs. 1) zertifizierte Labor (Stellen) oder ein von denen beauftragte zugelassene Probenehmer. Es sei denn Abs. 2 trifft zu. Dann wäre es nur eine betriebliche Untersuchung.
Was gilt nun?
Eine andere Möglichkeit sehe ich hier nicht.