Hallo zusammen,
ich benötige mal euer Schwarmwissen und Meinung. Im o.g. Thema Wegeunfall weiß ich die gesetzliche Bedeutung.
„Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeit bzw. auf dem Heimweg ereignen.“
hierzu ist es auch so, dass der Weg (Arbeitsweg) endet, sobald das Betriebsgelände betreten wird. Hierzu hatten wir eine rege und gute Diskussion mit Argumenten, wie z.B. Endet die Arbeit ja beim Ausstempeln, dann ist es ja Wegeunfall.
Gibt es Euer Meinung nach eine weitere gesetzliche Definition, die den Wegeunfall genauer beschreibt, beim googeln wird man ja narrisch ;-).
Weitere Frage, wenn Menschen mit Behinderung in den Zubringer steigen und dann stürzen (noch Betriebsgelände) ist es meine Meinung nach die Pflicht des Zubringerdienstes dieses mit der zuständigen BG zu melden? Wir auch , aber zählen tue ich den Unfall nicht.
Ich danke Euch vorab schonmal für die Unterstützung.
Sonnige Grüße aus Düren
Patrick