Guten Morgen,
vielleicht kann mir jemand helfen, bzw. hat einen Tipp, wo ich noch Recherchieren könnte:
Bei uns am Firmengelände ist des öfteren - auch zur eigentlichen Schließzeiten - Durchgangsverkehr von Fußgängern. Man erreicht ein Ziel über unser Firmengelände einfach "fauler".
Diese Sache würde ich gerne unterbunden, leider ist die Sache ein wenig heikel. Ist es so, dass die Geschäftsführung für den Durchgangsverkehr in der Haftung steht? Gibt es hier irgendwelche Textstellen?
Danke!