Beiträge von SiFa-QM-BSB
-
-
Weil es dem Thema nicht dienlich ist. Du hast die neue DGUV ins Spiel gebracht, die ja auch gut ist allerdings wird dort nur von Lithium-Ionen-Akkus gesprochen was schade ist denn das ist ein Überbegriff. Die Risiken unterscheiden sich aber gravierend. Als Beispiel: Eine DGUV kommt neu raus und es geht um das Thema Sprit an Fahrzeugen ohne zu unterscheiden ob es um Benzin oder Diesel geht. Auch hier gibt es einen großen Unterschied bei der Lagerung und beim Umgang. Darum ging es mir.
-
Hat mal jemand versucht, diesen Artikel zu lesen? Gruselig! Ist das die Zukunft KI-generierter Texte oder von stammelnden Übersetzungsmaschinen?
Was soll eine "Spannungsentladekapazität" sein?
Was bedeutet: "Mit einem höheren Batterie-Timing können die LiFePO4-Batterien zwei- bis dreimal höher laufen als Lithium-Ionen."
Unabhängig davon, ob du dich darüber gruselst, macht es trotzdem keinen Sinn alles als Lithium-Ionen-Akku zu bezeichnen und keinen Unterschied zu sehen. Darum ging es mir. Gerne kannst du auch einen Sachlichen Beitrag dazu leisten.
-
Das heißt, Lithium-Ionen-Batterie ist ein Überbegriff der aber unterschiedliche Risiken durch unterschiedliche Batterientypen hervorhebt.
Kurz gegoogelt:
Aufgrund seiner sicheren Leistung und hervorragenden thermischen Stabilität ist LiFePO4 als die kühlste Batterie auf dem Markt bekannt. Es verhindert Feuer, Kurzschlüsse und andere Notfallgefahren. Darüber hinaus verhindert die Phosphatkathode, dass die Batterie bei Überladung explodiert oder brennt.
Im Gegensatz dazu bietet Lithium-Ionen diese Sicherheitsvorteile nicht. Obwohl es am besten für kleine Geräte funktioniert, kann das Schnellladen bei ihnen zu Instabilität führen. Diese thermische und chemische Instabilität kann zu einem Kurzschluss oder Brand der Batterie führen.
LiFePO4 vs. Lithium-Ionen: Wie unterscheiden sie sich? - ETEKWARE-Batterie
-
Mir würde dazu einfallen: Inhalt und Menge im Schrank. Organisation der Prüfung. Was passiert im Brandfall (Feuerwehr schnell vor Ort, Brandmeldung vorhanden). Kann der Schrank stehen bleiben oder muss er im Brandfall ins freie gebracht werden und was befindet sich in der Umgebung? Im großen und Ganzen das Umfeld betrachten, den Inhalt und was passiert wenn es brennt oder was ausläuft oder nicht richtig funktioniert (Notfallplan).
Ist aber ehrlichgesagt ein hohes Level, welches in den wenigsten Unternehmen betrachtet wird Was ja nicht heißt, dass es nicht sinnvoll wäre -
Die Energiemenge ist alleine nicht entscheidend. Brandverhalten der "Lithium-Batterien" ist einfach sehr unterschiedlich. Teilweise auf Niveau von Blei-Batterien.
-
Frische Lektüre zum Wochenende : Es gibt eine DGUV-Information zu dem Thema:
Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien
"Die DGUV Information 205-041 „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien (LIB)“ enthält allgemeine Informationen zu Lithium-Ionen-Batterien und möglichen Gefahren beim Umgang mit diesen. Sie gibt Hinweise, wie in Unternehmen sicherer mit LIB umgegangen werden kann und wie somit Brände verhütet werden können."
Sehe ich anders denn es gibt nicht DEN Lithium-Akku.
-
In meiner Bedienungsanleitung steht "Kran".
Hatte ich auch schon. Bedienungsanleitung wird vom Kran gesprochen. Nach Rückfrage beim Hersteller ist es ein Manipulator (Hat nichts mit den oberen Bildern zu tun).
-
Der Arbeitgeber muss bei älteren Arbeitsmitteln im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich entscheiden, ob und welche Nachrüstmaßnahmen erforderlich sind, damit die Schutzziele der Betriebssicherheitsverordnung erreicht werden.
§ 8 Abs.6 der Betriebssicherheitsverordnung zum Not-Halt ausgeführt:
"Kraftbetriebene Arbeitsmittel müssen mit einer schnell erreichbaren und auffällig gekennzeichneten Notbefehlseinrichtung zum sicheren Stillsetzen des gesamten Arbeitsmittels ausgerüstet sein, mit der Gefahr bringende Bewegungen oder Prozesse ohne zusätzliche Gefährdungen unverzüglich stillgesetzt werden können. Auf eine Notbefehlseinrichtung kann verzichtet werden, wenn sie die Gefährdung nicht mindern würde; in diesem Fall ist die Sicherheit auf andere Weise zu gewährleisten."
-
Hallo,
Wenn ein Kunde Änderungen an einer Maschine mit CE-Kennzeichnung vornehmen möchte, ist Vorsicht geboten. Das CE-Kennzeichen bescheinigt, dass die Maschine den geltenden europäischen Richtlinien und Normen entspricht und sicher verwendet werden kann, solange sie gemäß den Herstelleranweisungen betrieben wird.
Jegliche Änderungen an einer CE-gekennzeichneten Maschine könnten die Konformität mit den geltenden Sicherheitsstandards beeinträchtigen. Daher ist es in der Regel nicht empfohlen, eigenmächtig Änderungen vorzunehmen, insbesondere wenn es um sicherheitsrelevante Teile oder Funktionen der Maschine geht.
Gruß Torsten
Nicht ganz. Wenn die Sicherheit erhöht wird, ist es kein Eingriff in die CE-Konformität.
-
Der Arbeitgeber muss bei älteren Arbeitsmitteln im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich entscheiden, ob und welche Nachrüstmaßnahmen erforderlich sind, damit die Schutzziele der Betriebssicherheitsverordnung erreicht werden.
§ 8 Abs.6 der Betriebssicherheitsverordnung zum Not-Halt ausgeführt:
"Kraftbetriebene Arbeitsmittel müssen mit einer schnell erreichbaren und auffällig gekennzeichneten Notbefehlseinrichtung zum sicheren Stillsetzen des gesamten Arbeitsmittels ausgerüstet sein, mit der Gefahr bringende Bewegungen oder Prozesse ohne zusätzliche Gefährdungen unverzüglich stillgesetzt werden können. Auf eine Notbefehlseinrichtung kann verzichtet werden, wenn sie die Gefährdung nicht mindern würde; in diesem Fall ist die Sicherheit auf andere Weise zu gewährleisten."
-
-
... alles in die Cloud... wer hat den noch Rechnerräume
Zum Beispiel die, die die Cloud anbieten
-
DGUV Information 208-043 Seite 8
....Dies gilt grundsätzlich für alle Regale (zum Beispiel Palettenregale, Kragarmregale, Fachbodenregale, Einfahrregale, Durchlaufregale). Regale, die von Hand be- und entladen werden, sind zwar nicht ausgenommen, in der Regel können hier aber Schäden verursachende Einflüsse oder Gefährdungen ausgeschlossen werden, so dass auf regelmäßige Prüfungen nach § 14 Abs. 2 BetrSichV verzichtet werden kann.
-
ESD Schuhe werden da nicht helfen. Das Problem ist im Sommer größer als im Herbst, richtig?
-
Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor Absturz (Punkt 4.2 der ASR A2.1)
Bauliche und technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Sie sind entsprechend der nachfolgenden Rangfolge zu treffen.
1. Absturzsicherungen
2. Lassen sich aus betriebstechnischen Gründen (z. B. Arbeitsverfahren, zwingende technische Gründe) Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen an deren Stelle Auffangeinrichtungen vorhanden sein.
Auf eine Begründung, warum das nicht möglich ist wäre ich gespannt. Die gibt es wohl zu 99% nicht. Teuer oder sieht sch...lecht aus zählen nicht.
https://aug.dguv.de/wp-content/uploads/2023/07/AuG_4-2023_Gesamt_barrierefrei.pdf
Merkblatt_zum_Absturzschutz_auf_Flachdaechern_180622-2_190922.pdf (byak.de)
Allgemein: Bundesrecht sticht Länderrecht (Arbeitsstättenverordnung sticht Landesbauordnung aus)
-
Hallo zusammen,
ich gebe mal meinen Senf dazu.
Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor Absturz (Punkt 4.2 der ASR A2.1)
Bauliche und technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Sie sind entsprechend der nachfolgenden Rangfolge zu treffen.
1. Absturzsicherungen
2. Lassen sich aus betriebstechnischen Gründen (z. B. Arbeitsverfahren, zwingende technische Gründe) Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen an deren Stelle Auffangeinrichtungen vorhanden sein.Auf eine Begründung, warum das nicht möglich ist wäre ich gespannt. Die gibt es wohl zu 99% nicht. Teuer oder sieht sch...lecht aus zählen nicht.
https://aug.dguv.de/wp-content/uploads/2023/07/AuG_4-2023_Gesamt_barrierefrei.pdf
Merkblatt_zum_Absturzschutz_auf_Flachdaechern_180622-2_190922.pdf (byak.de)
Allgemein: Bundesrecht sticht Länderrecht (Arbeitsstättenverordnung sticht Landesbauordnung aus)
-
Betriebsanweisungen sind in verständlicher Form und in der. Sprache der Beschäftigten abzufassen. Spricht also nichts dagegen.
-
Jaja,
Kelte und Mike, die fleischgewordene psychische Belastung.
Der BESTE KOMMENTAR überhaupt!