Durchgangsverkehr am Firmengelände

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  • Guten Morgen,

    vielleicht kann mir jemand helfen, bzw. hat einen Tipp, wo ich noch Recherchieren könnte:

    Bei uns am Firmengelände ist des öfteren - auch zur eigentlichen Schließzeiten - Durchgangsverkehr von Fußgängern. Man erreicht ein Ziel über unser Firmengelände einfach "fauler".

    Diese Sache würde ich gerne unterbunden, leider ist die Sache ein wenig heikel. Ist es so, dass die Geschäftsführung für den Durchgangsverkehr in der Haftung steht? Gibt es hier irgendwelche Textstellen?

    Danke!

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  • Das Problem hatten wir auch, oder schlimmer, PKW Verkehr, das die durchgehende Straße auf unserem Betriebsgelände als Durchfahrt benutzt haben, oder in wenigen Fällen sogar Fahrschulen, um dann Einparken zu üben.

    *SarkAn* Nagelketten vorwerfen ist ja leider nicht legal, auch bei den viel zu schnellen Sprintern nicht. *SarkEnd*

    Wir haben das damit gelöst, dass wir jetzt eine Zufahrt geschlossen haben, solange dort nicht zwingend ein Transport anliegt, und eine Einbahnstraßenregelung geschaffen haben.

    Mit den diversen Formen des öffentlichen Verkehrsraumes haben wir uns auch intensiv auseinandergesetzt, Arbeiten aber noch an der Auslegung / Umsetzung für unser Betriebsgelände.

    Gruß

    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Vielen Dank für eure Eingebungen! Das bringt mich schon einmal ungemein weiter.

    Dennoch: Wie ist eigentlich die Haftbarkeit für Leute, die sich ohne "Grund" auf dem Firmengrundstück aufhalten. Können diese bspw. im Personenfall den Eigentümer belangen?

  • Wie ist eigentlich die Haftbarkeit für Leute, die sich ohne "Grund" auf dem Firmengrundstück aufhalten. Können diese bspw. im Personenfall den Eigentümer belangen?

    Es muss deutlich für Dritte erkennbar sein, dass sie dort nichts verloren haben.

    Dann gehe ich davon aus, regeln das die entsprechenden Versicherungen untereinander.

    Wenn man euch nachweisen kann, das ihr ein Versäumnis hattet, werdet ihr zahlen.

    Egal wie, es wird auf jeden Fall unschön. Und je nachdem was passiert, sind die Schlagzeilen entsprechend groß und wirksam.

    Ich kenne auch eine Firma die das durch aufstellen entsprechender Zäune, Kameras und Schilder geregelt hat. Ist leider erforderlich, da "mündige" Bürger ja nicht selbst auf den Gedanken kommen, draus zu bleiben wo sie nichts verloren haben.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

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  • Es gilt ja auch den Mitarbeiter zu schützen. Was passiert denn, wenn der Staplerfahrer einen Shortcut über den Haufen fährt?

    Firmengelände ist "Privatgelände". Das sollte dann auch als Firmengelände gekennzeichnet sein.

    Zutritt verboten. Am besten noch einen Zaun drum und Tor einbauen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ...na dann zäune mal alle in Frage kommenden Gelände ein, also jeden Meter Gleis, Häfen, landwirtschaftliche Betriebe...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Dir hat wohl das Frittenfett das Getriebe vernebelt? :Lach:

    Die Antwort bezog sich auf den Fragenden.

    Das ich den Hamburger Hafen oder den Rheinhafen in Karlsruhe nicht einzäunen kann,

    weiß ich auch. Dann schrieb ich "Am besten" --> das bedeutet nicht --> muss unbedingt.

    Besser ist es aber. Insbesondere , wenn ich als Unternehmer möchte, dass Betriebsfremde wegbleiben.

    Solltest Du jetzt überlegen zu Antworten, vorher den Hamburgerpatty wenden. bembel

    Du merkst --> dein Kommentar war flüssig................ :S

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

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