Guten Morgen Kollegen,
ich habe bei uns in der Firma die ewige Diskussion mit dem Thema Bestandsschutz.
Wir haben mehrere Haspeln, die kein Not-Aus verbaut haben, diese sind allerdings schon mehrere Jahre alt und dementsprechend in Betrieb.
In der Gefährdungsbeurteilung habe ich das fehlende Not-Aus vermerkt und bei jeder neuen Haspel ist das Stand der Technik.
Soweit so gut.
Wir schleppen das Thema jetzt schon ewig mit uns herum und in der ersten ASA Sitzung dieses Jahr, kam unser Werksleiter mit dem Thema Bestandsschutz um die Ecke und wir können ja in der Gefährdungsbeurteilung aufnehmen, nur geringe Drehzahl usw, da Ihm die Kosten für den Umbau zu hoch sind. Alles recht und schön, ich gehe aber nicht immer nur von dem Normalfall aus, sondern berücksichtige auch immer Fehlfunktion und fehlerhafte Handhabung, da durchaus auch hohe Drehzahlen einstellbar sind und ein Not-Aus, gerade in diesen Fällen, für mich unabdingbar ist!
Für mich gibt es auch keinen Bestandsschutz, da wir uns ja eher am Stand der Technik orientieren sollten.
Im Endeffekt, habe ich in der Gefährdungsbeurteilung und in den ASA Protokollen den Nachweis dass ich darauf hingewiesen habe.
Jetzt zur meiner Frage, da ich nicht 100% sicher bin zum Thema Bestandsschutz.
Bin ich mit meiner Argumentation daneben oder liege ich richtig?
Vielen Dank für Eure Unterstüzung vorab.
Gruß Daniel