Hallo,
und es gibt Forumsteilnehmer die passen auf, stellen fest was schon gesagt wurde oder was redundant ist.
Toll.
MFG
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
Jetzt anmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
und es gibt Forumsteilnehmer die passen auf, stellen fest was schon gesagt wurde oder was redundant ist.
Toll.
MFG
Hallo,
Achtung: Gabelzinkenbefestigung am Gabelträger ist nicht für Zugkräfte zum Ziehen oder zum Abbremsen von Anhängern mit Zugdechsel ausgelegt und somit nicht geeignet. Nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Stapler mit Gabelzinken. Weiterhin ist die Befestigung mit Spanngurt und Klemmschrauben (4X) fragwürdig. Die Kugelkopfkupplung mit 2 Schraubenverbindungen in der Logistik, ist nicht die richtige Lösung für das Thema Anhänger, Stützlast, Kräfte beim Schieben und Ziehen. An Stapler Hersteller oder an Zubehörhersteller wenden, die haben Lösungen für dieses Problem.
Schönen Gruß von einem der 10 Jahre auch Gabelträger für GG Stapler produziert hat.
Grüße aus Oberbayern
Hallo,
Achtung bin keine Elektrofachkraft!
Aussage eines DE Herstellers von elektrotechnischen Handwerkzeugen (Winkelschleifer usw.):
- 100 % Prüfung der Produkte nach DIN VDE 0701-0702 / DIN EN 50699 findet bei der Herstellung nicht statt!
- 1. Ist Aufgabe des Betreibers und 2. zu teuer!
- Transport - und Lagerschäden können so nicht identifiziert werden.
- O.g. Norm ist keine Prüfung zur Qualitätssicherung Hersteller, sondern eine Einsatzprüfung für Betreiber.
Deshalb gibt es von diesem Hersteller die Empfehlung: Prüfung vor Inbetriebnahme nach BG Regelung; dito. GBU für den Einsatz und die Beanspruchung und daraus die zyklische Wiederholung nach Norm.
Z.B. DIN VDE 0701-0702 / DIN EN 50699 ist Grundlage der DGUV V 3 Prüfung für ortsveränderliche elektrische Geräte;
Grüße aus dem Chiemgau
Hallo,
noch einige praktische Hinweise: GBU erstellen; Einsatz, Beanspruchung, Prüffristen (Erstinbetriebnahme, Betrieb, Umbau) und gesetzliche Grundlagen für Prüfung als Maßnahme festlegen, das kann man in einer GBU zusammenfassen für mobile Arbeitsmittel wie Flurförderzeuge, mobile Kräne usw.;
z.B.:
- Bestellvorschriften für Einkauf: keine neuen Flurförderzeuge bestellen ohne die Voraussetzungen für die Erstinbetriebnahme; z.B. nach FEM 4.004 (5/2009); bezieht sich auf angetriebene Flurförderzeuge nach ISO 5053, einschließlich Mitgänger - Flurförderzeuge (z.B. Ameise).
- Sezifikation Bestellung von Handhubwagen (Mitganger - Flurförderzeuge) immer zusammen mit der Prüfung nach FEM 4.004 (Grundlage frühere BGV D 27) durch den Inverkehrbringer/Händler veranlassen, Achtung ist eine Sachverständigenprüfung nach EN ISO/IEC 17020.
- Prüfungen nach FEM 4.004 durch Betreiber vor Inbetriebnahme und spätestens nach 12 Monaten veranlassen - Nachweise über die Durchführung FEM-Prüfung mit Dokumentation nach FEM 4.004 im Prüfbuch/- protokoll, einschl. aktuelle Prüfkennzeichnung am Betriebsmittel.
Achtung: Beauftragte Sachverständige und Staatsanwälte interssieren sich nicht für Plaketten, sonder für die Prüfdokumentation des Flurförderfahrzeuges, Basis: Erfahrung bei Unfällen mit Schäden an Fahrer und Dritten nach § 222 StGB, dito. dann Versicherungen für Hinterbliebenenrenten usw. .
Grüße aus dem Chiemgau
Hallo,
in Ergänzung zum Thema Strafen, hier Konsquentsmanagement
Beispiel aus einem Chemie/Gas/Anlagenbau Konzern ca. 100 TMA´s in US/DE/EU/AS: Gültigkeit für alle (MA´s/Kontraktoren) - BR hat in DE zugestimmt mit BV; Ergebnis: Teilbereich aus DE verantwortet: 1,5 Mio Std./a auf Baustellen weltweit ohne meldepflichtige Unfälle im Konzern (ab 24 Std. Ausfall meldepflichtig), mit Report an den zuständigen CEO innerhalb von 48 Std. bei leichten und mittlern, bei schweren Unfällen innerhab 8 Std.;
Absichtlich keine Abmahnung nach DE AR, weil Übernahme aus US. Schadensersatzforderungen aus Nichteinhaltung von Vorschriften und Regeln nach US Recht, einklagbar in US. Deshalb ist eine Maßnahme: Entfernung vom Arbeitsplatz/Werkverbot i.R befristet mit oder ohne Lohnausgleich .
Ja ich weiß - Gase (Offshore und LNG) - und Petroindustie, ja es gibt die Gefahr des Verschweigens, ja es sind harte Bandagen, aber es wirkt und ist nachhaltig. Die CEO´s fordern dies ein und stehen mit aller Konsequenz dahinter, auch wenn es Leitungspersonal erwischt.
Ich habe nicht gesagt, daß dies für alle Organisationen Gültigkeit haben kann, aber nur mal zum Nachdenken. In DE haben wir eine Konsenskultu, welche jetzt an Grenzen stößt.
Dies ist eine Tabelle für operatives Personal, für Führungskräfte gibt es dies selbstvertändlich auch, mit anderen Daten und Regeln.
Grüße aus dem Chiemgau
Hallo,
anbei eine Struktur als Beispiel einer Schulungsmaßnahme Koordinator/ Freigebescheinaussteller. Anpassung auf die jeweiligen Prozesse in der Organisation sind notwendig. Eigene Meinung: SiBe ist nicht der Prozesspartner für die Ablauforganisation Erstellung von Freigaben, diese Funktion kommt aus einer anderen Ecke.
Grüße aus dem Chiemgau
wenn Fragen bitte über PM;
Hallo Costa,
Frage: Warum gibt es "unbekannte Flüssigkeiten" im Tanklager. Herkunft und Zusammessetzung sind doch bekannt oder? Wenn nicht sind diese Daten zu ermitteln wg. Entsorgung oder Verwertung.
Grüße aus dem Chiemgau
Hallo,
eine persönliche Anmerkung zu den Ausführungen von MichaelD:
In Deutschland gibt es ca. 12.000 Mediziner, die über eine arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen (siehe BÄK). Wieviel direkt als Fachärzte für Arbeitsmedizin arbeiten ist nicht genau bekannt, Schätzungen belaufen sich auf ca. 7000 Mediziner.
Diesen keine Systemrelevanz zuzusprechen ist ja schon sehr weit hergeholt. Wenn die Aufgaben der Mediziner, der persönliche Einsatz, die Fachkunde und der Einfluß auf die tägliche Arbeit nicht erkannt werden, ist dies ein gravierendes Wahrnehnungsproblem. Wenn schlechte Erfahrungen gemacht wurden, auch ein persönliches Problem, vieleicht sogar Ergebnis von Frust nach der aktiven Laufbahn.
Aber eine Berufsgruppe zu diskreditieren ist nicht die Sprache, die Arbeitsschützer hier verwenden sollten. Ich persönlich habe andere Erfahrungen in der Zusammenarbeit Arbeitsschützer und Arbeitsmediziner gemacht. Es wurden Lösungen gemeinsam aufgezeigt, umgesetzt, die Wirkung und Nachhaltigkeit kontrolliert und die Verbesserung der Leistung der Organisation von den relevanten Stellen intern und extern bestätigt. Somit wird selbstverständlich in diesem Regelkreis die Wirkung der Maßnahmen hinterfragt und ggf. nachgebessert. Dies ist auch in anderen Organisationen und Ländern der Standard und wird auch so gelebt. Warum auch nicht, wenn man zur Zusammenarbeit bereit ist und ein positives Ergebnis anstrebt. Der Gesetzgeber hat hier im Arbeitsschutz nur die Rahmenbedingungen geschaffen, die werden durch das Fachwissen und durch den persönlichen Einsatz der Mitwirkenden mit Leben gefüllt, mal besser, mal schlechter.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Chiemgau
Hallo,
auch hier:
Dies habe ich in grauer Vorzeit gemacht.
MFG
Hallo,
Hinweis: Unfall bei Wartung/Repatarur Stapler, auch ein Fall für einen LoTo - Prozess bei diesen Tätigkeiten;
MFG
Hallo Ralf,
Hinweis: https://vdsi.de/media/vdsi-pos…tand_250222.pdf
Du hast einige Vorteile wenn du als freiberufliche SiFa startest. Lass dich beraten - FA, IHK und siehe Positionspapier VDSI.
Das gilt auch für "nebenberufliche" Tätigkeiten.
Grüße aus dem Chiemgau
Hallo,
Ladungssicherung ist immer ein "tolles" Thema; für die die es noch nicht kennen:
Grüße aus Oberbayern
Hallo,
Hinweis: letzte Möglichkeit zum schnellen Zugriff (Rettung, Versorgung usw.) ist ein handgeführtes Plasmaschneidgerät, zum Schneiden von Löchern in den Aussenmantel aus Metall (auch nichtrostende Stähle). Dies gehört ggf. auch zum Rettungskonzept.
MFG aus Oberbayern
Einige Aspekte: Im Betriebsverfassungsgesetz nach § 87 Mitbestimmungsrechte ist die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, mitbestimmungspflichtig; Mitbestimmungsrecht besteht weiterhin bei einer technische Datenspeicherung und -verarbeitung. Werden Daten auf anderem Wege gewonnen und verarbeitet, besteht kein oder eingeschränktes Mitbestimmungsrecht. Somit kann der Betriebsrat bei der Einführung von fast allen neuen IT-Systemen mitbestimmen; auch bei einer "Arbeitsschutzsoftware" mit Protokollfunktion und Nennung von Maßnahmen, Namen mit Terminzuordung, sowie vorallem wenn eine Terminüberwachungsfunktion zur Durchführung von Maßnahmen im Arbeitsschutz oder zur Kontrolle von Verhalten von Mitarbeitern (Unterweisung - tue dies, unterlasse das) integriert ist. Eine Betriebsvereinbarung ist hier ein gangbarer Weg. Den das Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von IT-Systemen reicht weit und besteht bereits bei der Einführung und Anwendung alltäglicher Standardsoftware. Frage hierzu Legal!
Grüße aus Oberbayern
Hallo zusammen,
Hinweis:
1. Absprache mit Notfallleitstelle bei "privaten" Krankentransporten in die nächste Notfallaufnahme ist angebracht, weil Notfallaufnahmen einen Aufnahmestopp oder sonstige Restriktionen haben können. Dann erfolgt die Umleitung in eine andere, geeignete Notfallaufnahme. Diese wird von der Integrierten Leitstelle angewiesen.
2. Auszug aus der Aufgabenliste Integrierten Leitstelle (ILS) Traunstein: Lenkung des öffentlichen Krankentransports: Organisation der Beförderung von Patienten, die keine notfallmedizinische Betreuung benötigen (z.B. Transportschein).
3. Grundsätzlich besteht für den Rettungsdienst eine Behandlungspflicht, nicht aber eine Transportpflicht. Dies liegt in der Regel nach den verschiedenen Rettungsdienstgesetzen der Länder in der Entscheidung der Besatzung RTW und nicht in der Entscheidung der Leitstelle. Diese Entscheidung muß dokumentiert werden.
4. Der Patient/Erkrankung/Verletzung im Anmeldebereich der Notaufnahme wird von einer Fachkraft nach der Dringlichkeit der Behandlung eingestuft (Rot bis Blau in 5 Stufen), einschl. ggf. der Verweis zu einem Facharzt (z.B. Augenarzt).
5. Deshalb meine Empfehlung: kein Transport von Patienten ohne Einbeziehung von Leitstelle in die Entscheidung, vor allem im Ausland! Es gibt Notaufnahmen von Kliniken im Ausland, die nehmen keine "privaten" Krankentransporte an!
Grüße aus dem Chiemgau