ArbMedVV-Untersuchungen nur durch Betriebsarzt?

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  • Guten Morgen zusammen,

    ich hätte mal eine Frage:

    In meiner alten Firma hatte der BA eine medizinische Assistenz, die die "G"-Untersuchungen durchgeführt hat. Das Ergebnis wurde durch den BA mit dem Mitarbeiter besprochen. In der jetzigen Firma läuft es ähnlich. Unser BA war letztes Jahr gesundheitsbedingt insgesamt 7 Monate nicht im Haus und es sind einige Untersuchungen aufgelaufen. Die holt er zwar relativ zügig nach, aber er wird von seiner Frau, einer Physiotherapeutin, bei einfachen Untersuchungen (G20 & G37) unterstützt. Die Ergebnisbesprechung führt er selbst durch. Das unser Standortleiter nebenher erfahren. Jetzt will der von mir wissen ob das überhaupt rechtlich zulässig ist das er hier unterstützt wird oder ob er die Untersuchungen auch selber durchführen muss.

    In der ArbMedVV §§ 6 & 7 habe ich hierzu keine klare Aussage gefunden.

    "Do it or do it not. There is no try. If you fail learn for the next time"

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  • Zusätzlich noch

    Zitat

    § 2 ASiG Bestellung von Betriebsärzten

    [...]

    (2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß die von ihm bestellten Betriebsärzte ihre Aufgaben erfüllen. Er hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen; insbesondere ist er verpflichtet, ihnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen. Er hat sie über den Einsatz von Personen zu unterrichten, die mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt oder ihm zur Arbeitsleistung überlassen sind.

    Was soll denn das Hilfspersonal sonst tun? Dafür gibt es extra das Berufsbild des Arbeitsmedizinischen Assistenten.

  • Also das Hilfspersonal das wir unserem BA zur Verfügung stellen kümmert sich nur um die interne Terminplanung, Organisation von Untersuchungen usw... medizinisch sind da keine Berührungspunkte vorhanden.

    Trotzdem danke und auch auf dich ein Bier heute Abend ;)

    "Do it or do it not. There is no try. If you fail learn for the next time"

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  • Guten Morgen zusammen,

    ich hätte mal eine Frage:

    In meiner alten Firma hatte der BA eine medizinische Assistenz, die die "G"-Untersuchungen durchgeführt hat. Das Ergebnis wurde durch den BA mit dem Mitarbeiter besprochen. In der jetzigen Firma läuft es ähnlich. Unser BA war letztes Jahr gesundheitsbedingt insgesamt 7 Monate nicht im Haus und es sind einige Untersuchungen aufgelaufen. Die holt er zwar relativ zügig nach, aber er wird von seiner Frau, einer Physiotherapeutin, bei einfachen Untersuchungen (G20 & G37) unterstützt. Die Ergebnisbesprechung führt er selbst durch. Das unser Standortleiter nebenher erfahren. Jetzt will der von mir wissen ob das überhaupt rechtlich zulässig ist das er hier unterstützt wird oder ob er die Untersuchungen auch selber durchführen muss.

    In der ArbMedVV §§ 6 & 7 habe ich hierzu keine klare Aussage gefunden.

    Sehr geehrter Bavariandragon,

    das Problem geht eigentlich schon aus ihrer Frage hervor. Das soll kein Vorwurf sein, sondern ist (leider) in vielen Betrieben immer wieder zu sehen. Was ist der Unterschied zwischen G-Untersuchungen und ArbMedVV Vorsorgen ? Das ist nicht bloß eine Umbenennung sondern ein Paradigmenwechsel. Ich kann deshalb auch nur davon abraten, die alten "G" Bezeichnungen innerbetrieblich immer noch so zu nennen. Es geht eben nicht mehr darum nur körperliche Untersuchungen durchzuführen und das Ergebnis zu besprechen im Sinne von "ihr Hörtest war unauffällig ... auf Wiedersehen". Es soll ein ärztliches Vorsorgegespräch stattfinden. Das ist etwas vollkommen anderes. Wenn der Arzt meint, dass für dieses Vorsorgegespräch körperliche Untersuchungen erforderlich oder nützlich sind, dann kann er diese durchaus auch delegieren. Wichtig ist aber, dass das ärztliche Vorsorgegespräch im Mittelpunkt steht und nicht der Hör- oder Sehtest. Wenn bestimmte Dienstleister Assistenzpersonal alleine in die Betriebe schicken habe ich Zweifel, ob dies dann wirklich so ist.

  • Bei uns schickt der Betriebsarzt schon mal sein medizinisches Personal, um Blutproben usw. zu machen, damit die Ergebnisse er dann vorliegen, wenn er selber die Untersuchungen / Vorsorgegespräche durchführt.

    Die eigentlichen Gespräche / Untersuchungen führt er immer selber durch.

    Da unsere Abteilung auch mit der Terminplanung befasst ist und ein sehr guten Verhältnis zum Betriebsarzt hat, klappt das auch super.

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Wichtig ist auch, dass Anamnesebögen, wie manche mangels Bereitschaft von ärztlichen Gesprächen im Vorfeld ausfüllen lassen, nicht mit den Hilfskräften besprochen werden und / oder diesen ausgehändigt werden dürfen! Dies ist einzig und alleine die Aufgabe der Ärzte. Andernfalls stellt es einen schwerwiegende Missachtung der ärztlichen Schweigepflicht dar!

    Ist uns so ergangen. Die Präventionsabteilung der VBG war erschrocken und riet uns die sofortige Kündigung des Betriebsarztes. (Dieser hat sich auch durch "Beschönigung" von Seh- und Hörtest disqualifiziert! Mitarbeitende wurde zum "Anstrengen" bzw. Lügen genötigt!)

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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