Feuererlaubnisschein

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  • Guten Tag liebe Sifa-Community,

    ich bin neu in diesem Forum und möchte gerne auf euer geballtes Fachwissen zurückgreifen :)

    In dem Forum habe ich leider nichts gefunden oder ich habe falsch gesucht.

    Bin seit 2 Jahren ausgebildete Sifa und habe in dem Bereich "Brandschutz" feuergefährliche Arbeiten kaum Berührungspunkte/Anfragen gehabt. Seid nicht so streng mit mir ;)

    Ein beauftragter Fremdfirmenkoordinator möchte einen Erlaubnisschein nicht ausstellen, weil er *A nicht von dem Arbeitgeber schriftlich dafür beauftragt wurde und *B der Meinung ist, dass weitere Fachkenntnisse benötigt werden. Dies sieht der Arbeitgeber natürlich anders.

    Nun stellt sich für mich die Frage ?

    Benötigt der Unternehmer oder die von ihm beauftrage Person unbedingt einen fachlichen Background oder kann der Unternehmer auch ohne Fachkenntnisse jemanden damit beauftragen, einen Erlaubnisschein auszustellen ?

    In einem Beitrag bei KomNet habe ich nur das dazu gefunden:

    *Die Erstellung und Freigabe von Arbeitserlaubnisscheinen liegt in der Verantwortung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. den hierzu von ihm beauftragten Führungs- bzw. Aufsichtspersonen, die diese Arbeiten ausführen. Dies kann in jedem Unternehmen unterschiedlich sein.

    Weiteres habe ich hier gefunden

    DGUV V1

    §13 Pflichtenübertragung
    Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich
    damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende
    Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss
    den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen.

    ArbSchG

    §13 (2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen

    Zur Qualifikation habe ich explizit nichts gefunden.

    Ich möchte auch nicht über das Ziel hinausschießen. Auf einer anderen Dienststelle hat es der Fremdfirmenkoordinator einfach immer mitgemacht. Er hat den Schein ausgefüllt (ohne Fachkenntnisse und nur die Qualifikation der beauftragen Person überwacht).

    Wir würdet ihr das Thema bewerten/beraten ?

    Vorab vielen Dank für eure Unterstützung  :16:

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  • Moin,

    ich würde mindest. den Brandschutzbeauftragten mit ins Boot nehmen.

    Der sieht den Zusammenhang zwischen brennbaren Material, Abstand, Funkenflug, Zündquellen und Arbeitsbedingungen.

    Kurz, ein geschultes Auge für "Feuer".

    Dieser ist dann als Beauftragter der Berater und hat evtl. übertragene Weisungsbefugnis, kann also sagen: Nö.

    In der Verantwortung ist immer der Unternehmer. Da er das fachlich jedoch nicht kann wird er diese Verantwortung an einen Fachkundigen und ausgebildeten Menschen schriftlich abgeben. Das wäre dann die kluge Lösung.

    Für einige Beauftragung, Delegation, o.ä., gibt es zahlreiche Vorlagen im Netz.

    Ein Fremdfirmenkoordinator KÖNNTE das tun, DARF er das aber aufgrund seiner Fachkenntnis? Der Kluge kennt seine Grenzen und geht nicht drüber weg. Das kann man gut akzeptieren.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • hallo,

    ja den Brandschutzbeauftragten würde ich, sofern vor Ort, auch mit ins Boot holen.

    Oder einen verantwortungsbewussten Mitarbeiter, der bei der Feuerwehr ist.

    Da ich mich auch immer wieder damit beschäftigen "darf", auch daran denken, dass in dem Bereich, in dem Gescheißt / geflext, gelötet usw. wird, auch die Brandmelder / Meldelinien und eventuelle Gasmelder ausgeschaltet werden, solange gearbeitet wird.

    Bei anderen Arbeiten, bei denen es zu starker (Fein)-Suabentwicklung kommt, können die Melder auch auslösen!

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Der Vollständigkeit halber...

    Für gewisse Gelände (hier Hafen) wird der "Feuererlaubnisschein" durch die Behörde ausgestellt. Dieser kann auf Antrag auch "untervergeben" werden, so dass beauftragte Fremdfirmen durch den Betreiber diesen bekommen können.

    Damit sind aber noch nicht die Maßnahmen für die tatsächlich geplanten Arbeiten abgedeckt, da hier zum Brandschutz entsprechend ergänzt werden muss.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Benötigt der Unternehmer oder die von ihm beauftrage Person unbedingt einen fachlichen Background oder kann der Unternehmer auch ohne Fachkenntnisse jemanden damit beauftragen, einen Erlaubnisschein auszustellen ?

    Was würdest Du sagen, wenn die Dame/der Herr am Empfang den Erlaubnisschein für Heißarbeiten ausstellt?

    Ohne entsprechende räumliche und fachliche Kenntnisse zum Betrieb und den Brandgefahren geht das nicht. Wenn man es trotzdem macht dürfte das als Organisationsverschulden gelten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Benötigt der Unternehmer oder die von ihm beauftrage Person unbedingt einen fachlichen Background oder kann der Unternehmer auch ohne Fachkenntnisse jemanden damit beauftragen, einen Erlaubnisschein auszustellen ?

    Hast ja die Antwort schon selbst gegeben:

    §13 (2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen

    Es ist (aus meiner Sicht) selten das sich ein Mitarbeiter traut, etwas abzulehnen, dass er vermutlich nicht sicher ausführen kann. Hut ab, den Kollegen kann man eigentlich nur loben.

    Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, dass es zwar oft gemacht wird aber sehr kontraproduktiv ist, Mitarbeiter mit wenig Fachkenntniss, Erlaubnisscheine jed welcher Art ausfüllen zulassen.

    Wir würdet ihr das Thema bewerten/beraten ?

    Der Unternehmer soll in Zukunft dafür sorge tragen, das geschultes Fachpersonal vorhanden ist.

    In akutem Fall und wenn Eile geboten, vorgehen wie bereits mehrfach erwähnt

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Ich würde das Ausstellen der Erlaubnisscheine für Heißarbeiten schon in erster Linie beim Fremdfirmenkoordinator ansiedeln.

    Zumindest interpretiere ich dies unter einige der im Abschnitt 2.3 der DGUV Information 215-830

    genannten Aufgaben. Als Beispiel wird auch explizit genannt: "Reparatur- oder Montagearbeiten mit feuergefährlichen Arbeiten (z. B. Schweißarbeiten) in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefährdung"

    Zumindest müsste der Koordinator im Rahmen des von ihm zu erstellenden Arbeitsablaufplan (siehe Abschnitt 7.2 der DGUV Information 211-006) den Prozess und die zuständigen Personen festlegen und allen Beteiligten mitteilen. Wenn er selbst für bestimmte Bereiche zu wenig spezifische Orts- und Fach-Kenntnisse mitbringt, dann ist es Aufgabe des Koordinators, Personen von Auftraggeber bzw. Auftragnehmer mit ausreichenden Kenntnissen und Befugnissen mit einzubinden.

  • Hallo,

    das kommt auf die betriebliche Brandschutzorganisation an, pauschal kann man das nicht beantworten. Ein Brandschutzbeauftragter kann fachlich zumindest bei der Ausstellung beraten/helfen. Wer dann unterschreibt, ist anderes Thema.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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