Insolvenz des Kunden - wie verhalten?

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  • Hallo, einer meiner Kunden hat die Finger gehoben und ist insolvent. Es besteht eine gewisse Chance, dass er sich fängt und die Firma weiter existiert. Meine Forderungen mach ich natürlich beim Insolvenzverwalter geltend. Frage an euch:

    Wie verhaltet ihr euch in solchem Fall? Meldung an BG / Amt, dass die sicherheitstechnische Betreuung pausiert bzw. eingestellt wird?

    Wäre toll, wenn sich der oder die eine oder andere mit Tips melden würde.

    Herzliche Grüße, Sören

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  • Moin,

    first of all: Ich habe kaum Ahnung vom Insolvenzrecht. Aber der Betrieb existiert ja erst einmal weiter. Das bedeutet, die Betreuung muss weiterhin gewährleistet sein. Jetzt hast Du zwei Möglichkeiten (Achtung - Übertreibung):

    • Dir sind die Beschäftigten und die Sicherhheit im Betrieb generell wurscht. Du machst diesen Job ausschließlich wegen der Kohle, Deswegen bist Du ab sofort für den Betrieb nicht mehr existent, Du alter Raffzahn.
    • Du machst diesen Job mit Herzblut, und die Beschäftigten und die Sicherheit im Betrieb sind Dir wichtig. Als der Betrieb dann sechs Monate später komplett den Bach runtergeht, bekommst Du nicht mal ein Dankeschön, geschweige denn Geld, mangels Insolvenzmasse. Du naiver Gutmensch.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Ich habe ebenfalls keine Ahnung vom Insolvenzrecht... Es gibt aber in § 55 InsO den Begriff Masseverbindlichkeiten, dieses sind u.a. "aus gegenseitigen Verträgen, soweit deren Erfüllung [...] nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muß.".

    Fällt da die sicherheitstechnische Betreuung nicht drunter?

  • Hatte ich schon. Vor Jahren.

    Ich würde sagen... kommt auf den Kunden an. Bei mir war es ein "guter"...

    Da haben wir gesagt, "Gut... dann gehen wir halt mit..."

    Ich bzw. meine GF hat einen Deal mit dem Insolvenzverwalter gemacht; AS gehört halt nunmal dazu, das hat er auch eingesehen. Wir haben AS auf "Sparflamme" gemacht und das auch so vermerkt. Alles wurde direkt abgerechnet. Also 5 Stunden geleistet, 5 Stunden sofort abgerechnet.... Nach zwei Jahren war das Ganze durch und der Kunde war wieder stabil...

    Und die waren ECHT dankbar und dann haben wir alles wieder gradegezogen...

    Wenn das einer von meinen "Ars**" Kunden wäre... Tschüss und vergessen...

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Hallo Mike144, danke, das ist doch ein wertvoller Hinweis. Ich denke, mit einem entsprechenden Hinweis werde ich mich an den Insolvenzverwalter wenden und mein Glück versuchen - sehe es ebenso: der Kunde ist echt nett und vielleicht fängt er sich.

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  • Aus Erfahrung: Hab 4 Titel noch liegen seit 5 Jahren - keinen Cent hab ich irgend wie reinholen können! Nur Vorkasse und selbst das funktioniert nicht immer. Hatte Rückbuchung vom Kunden - morgens Zahlungseingang - Termin durchgeführt 8 - 14 Uhr - Mittags hat er über die Bank das Geld zurückgeholt und grinste mich eine Woche später noch an, wäre nicht anders möglich gewesen. Verlasst euch auch nicht auf Gerichtsvollzieher das hat auch nicht funktioniert!!!

    Seit dem gilt in solchen Fällen "Cash"!!!

    Gruß Canislupus

  • Aus Erfahrung: Hab 4 Titel noch liegen seit 5 Jahren - keinen Cent hab ich irgend wie reinholen können! Nur Vorkasse und selbst das funktioniert nicht immer. Hatte Rückbuchung vom Kunden - morgens Zahlungseingang - Termin durchgeführt 8 - 14 Uhr - Mittags hat er über die Bank das Geld zurückgeholt und grinste mich eine Woche später noch an, wäre nicht anders möglich gewesen. Verlasst euch auch nicht auf Gerichtsvollzieher das hat auch nicht funktioniert!!!

    Seit dem gilt in solchen Fällen "Cash"!!!

    Spätestens dann hätte ich ALLES sofort niedergelegt.. Verarschen ist nicht. Wir haben beide (GF und der Kunde) mit offenen Karten gespielt... Hat ALLES geklappt.

    Wir haben immer sofort abgerechnet und es wurde ALLES bezahlt.

    Die haben sich hinterher auch noch ganz offiziell bedankt. War gut...

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Hallo sgberg,

    das ist immer eine bescheidene Situation. Für beide Seiten. Ich habe bei dem ersten insolventen Kunden noch freundlich weitergearbeitet. Der Insolvenzverwalter hat die Rehcnungen bekommen und nicht bezahlt. Hinterher halt selber Schuld. Bei der Tätigkeit als SiFa ist das noch vertretbar, da die Fremdkosten nicht sonderlich hoch sind.

    Im Folgenden habe ich bei Insolvenz eines Kunden nur noch auf Vorkasse gearbeitet.

    Da ich Quartalsweise abrechne, kann die Rückbuchung (wie bei Canislupus) auch nicht greifen. Die Vorauszahlung muss mit dem Insolvenzverwalter abgesprochen werden. Wenn der die Notwendigkeit einer sicherheitstechnischen Betreuung nicht sieht, den Vertrag kündigen. In die Kündigung auch den Grund schreiben. Dann solltest Du halbwegs sicher sein.

    Viel Erfolg für Deinen Kunden

    VG

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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