Beiträge von sgberg

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard

    Hallo Mike144, danke, das ist doch ein wertvoller Hinweis. Ich denke, mit einem entsprechenden Hinweis werde ich mich an den Insolvenzverwalter wenden und mein Glück versuchen - sehe es ebenso: der Kunde ist echt nett und vielleicht fängt er sich.

    Ich habe ebenfalls keine Ahnung vom Insolvenzrecht... Es gibt aber in § 55 InsO den Begriff Masseverbindlichkeiten, dieses sind u.a. "aus gegenseitigen Verträgen, soweit deren Erfüllung [...] nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muß.".

    Fällt da die sicherheitstechnische Betreuung nicht drunter?

    Hallo, einer meiner Kunden hat die Finger gehoben und ist insolvent. Es besteht eine gewisse Chance, dass er sich fängt und die Firma weiter existiert. Meine Forderungen mach ich natürlich beim Insolvenzverwalter geltend. Frage an euch:

    Wie verhaltet ihr euch in solchem Fall? Meldung an BG / Amt, dass die sicherheitstechnische Betreuung pausiert bzw. eingestellt wird?

    Wäre toll, wenn sich der oder die eine oder andere mit Tips melden würde.

    Herzliche Grüße, Sören

    So eine Klausl würde ich nie vereinbaren.

    Vielen Dank. Aber wie machst du das praktisch? Angebot: Lieber Kunde, eigentlich brauchst du xy Stunden, die biete ich dir an für Stundensatz x. Abgerechnet wird jedoch nach tatsächlich geleisteten Stunden? Schreibst du am Ende des Jahres eine Übersicht für Kontrollen vom Amt und auch darin, dass die vereinbarten Stunden nicht abgerufen wurden?

    Leistungsnachweis mit durchgeführten Besuchen, und: ganz wichtig, ohne einzelne Stunden nachzuweisen

    Das ist eine gute Idee, jedoch will hier in Hamburg das Amt auch mal die geleisteten Stunden sehen um zu kontrollieren, ob die Grundbetreuung auch erbracht wurde. Bei Kunden bis 10 Mitarbeitenden mache ich das bereits so. Sonst wäre der Aufwand viel zu groß.

    Hallo Claas, Glückwunsch! Ähnlich bin ich auch dazu gekommen...

    Die Ausbildung war für mich übrigens wie in der Fahrschule: man lernt für die Prüfung, also wie es überkorrekt gemacht wird und anschließend kommt das wahre Leben mit seinen Herausforderungen. Viel Erfolg! Herzliche Grüße, Sören

    Guten Morgen zusammen, ein Kollege von mir hat einen Kunden verklagt, der mit der Zahlung im Rückstand war. Der Kunde jedoch hat nachweisen können, dass die vereinbarten Einsatzzeiten von meinem Kollegen nicht "abgeliefert" wurden. Dies lag jedoch daran, dass mein Kollege einfach keine Termine beim Kunden bekommen hat. Da vieles telefonisch ablief konnte er dies vor Gericht nicht nachweisen. Folglich wurde die Klage abgewiesen, der Kunde hat also eine Fasi bestellt, keine Leistung abgerufen und auch nicht bezahlen müssen.

    Ich bin der Meinung, dass wir als FASIs jedoch gar nicht für die innerbetriebliche Organisation und somit auch nicht primär für die Terminvereinbarung verantwortlich sind sondern dass die Kunden Zeiten abrufen und dies ja auch der BG bzw. dem Amt gegenüber nachweisen müssen (das hat den vermutlich mit dem ASiG und der DGUV Vorschrift 2 nicht vertrauten Richter jedoch nicht interessiert).

    Deshalb frage ich mich, ob es jemand einen Vertragspassus kennt, der explizit regelt, dass dem Kunden die vereinbarte Betreuungszeit zur Verfügung gestellt wird und auch bei Nichtabruf berechnet wird. Schließlich wird die Zeit auch reserviert und eingeplant, nicht zuletzt fallen auch Fixkosten wie Büromiete, Fahrzeugleasing, Versicherung und Fortbildung an.

    Hallo zusammen, ich teste gerade GeDoKu der VBG, allerdings in der Einzelplatzversion, nicht in der Netzwerkversion. Kennt jemand letztere und könnte dazu Fragen beantworten? Herzliche Grüße, Sören

    Hallo zusammen,


    ich habe bei meinem Kunden zwei Wasserspender zu beurteilen. Diese werden mit Leitungswasser gefüllt, welches dann durch einen Filter sickert, der auch Minerale an das Wasser abgeben soll. Dieses Wasser kann dann von jedem gezapft werden. Hat jemand Erfahrung damit (auch ggf. mit Versionen mit Wasserkartusche)?
    Auf der baua- Seite sowie bei der BGN finde ich lediglich etwas zum Thema Getränkeschankanlagen. Das trifft es aber nicht... Ich möchte nun ausschliessen, dass von den Spendern, insbesondere von den berührbaren Teilen der Zapfanlage eine biologische Gefährdung ausgeht. Ich habe gerade deswegen eine Untersuchung auf mikrobiologische Parameter initiiert, die dazu geführt hat, dass die Wasserspender außer Betrieb genommen werden mussten. Mein Kunde will diese jedoch gerne - dann aber sicher weiterbetreiben. Eine Bedienungsanleitung des Herstellers gibt es nicht, ebenso keine Hygienehinweise.
    Vielen Dank und herzliche Grüße
    Sgberg

    Hallo fasi6209,


    mir fallen noch zwei Dinge ein:
    Lärm (und ggf. Vibrationen/bewegte mechanische Teile)
    sowie ggf. von dem Dämmaterial selbst ausgehende Gefährdungen wie alveolengängiger Abrieb/Staub

    Hallo zusammen,
    vielen Dank für die Antworten. Die ASR 1-7 hilft mir bzgl. der Höhe des Schutzes nur bedingt weiter, es gibt da allerdings die Angabe, dass "die Nebenschließkanten z. B. durch hohlwandige Gummi-Kunststoffleisten oder Haarbürsten so nachgiebig gestaltet sind, dass sie im zusammengedrückten Zustand einen Sicherheitsabstand für die Finger von mindestens 25 mm ermöglichen."
    Das wäre eine denkbare Lösung - Kürzen der Tür und eine Silikonleiste. Hat jemand eine Idee, wer so etwas vertreibt? Der Hersteller der Glasfaltwand schweigt leider dazu.
    Vielen Dank,
    sgberg

    Hallo zusammen,


    ich beschäftige mich mit einer Glastür in einer Glasfaltwand. Diese weist zwischen Gegenkante und Schließkante im geschlossenen Zustand einen winzigen Spalt auf, wenn sie jedoch offen ist kann sogar ein Erwachsener problemlos hineingreifen. Wird die Tür nun verschlossen... Das Ganze befindet sich in einer Kirchengemeinde, in der auch viele Kinder herumtoben. Meine Befürchtung ist die, das sich ein Kind durch das Hineingreifen erheblich verletzen könnte. Kann mir jemand bei zwei Fragen helfen:
    1. Über welche Vorschrift kann ich mich dieser Thematik nähern - also auf Basis welcher Vorschift hin muss eine Lösung gefunden werden? Direkt für Kirchen / Kinder gibt es m.E. nichts, jedoch würde ich ersatzweise die DGUV Regel 102-002 heranziehen, jedoch finde ich nichts über die Höhe des Schutzes. Hat jemand eine Idee?
    2. Welche Methoden habt ihr in einem solchen Fall bereits angewandt? Eine Lösung mit Rollos z.B. von Athmer Fingerschutz kommt nicht in Frage, da diese an der Faltwand beim öffnen demontiert werden müssten. Hat jemand eine Idee?


    Vielen Dank!

    Moin moin aus Hamburg,
    ich möchte mich hier kurz vorstellen.
    Beruflich habe ich als Rettungsassistent angefangen, habe mich nebenher als Veranstaltungstechniker verdingt und dann vor 13 Jahren meinen Industriemeister in diesem Bereich gemacht. Seit dieser Zeit beschäftige ich mich mit dem Arbeitsschutz, sowohl als Arbeitgeber als auch als Mitarbeiter. Ehrenamtlich bin ich als TL in einer Kirchengemeinde tätig, deren Gebäude als Versammlungsstätte zugelassen ist und auch u.a. als solche benutzt wird. Im Moment stecke ich mitten in der Fasi Ausbildung und freue mich über die hervorragenden Anregungen, die ich schon durch dieses Forum bekommen habe.