Hallo zusammen,
bei uns in der Produktion gibt es Arbeitsschritte bei denen sich die Produkte unbeabsichtigt elektrostatisch aufladen.
Beim Handling durch unsere Mitarbeiter kann es zur Entladung kommen. Wodurch der Mitarbeiter einen elektrischen Schlag bekommt.
In der Vergangenheit wurden diese Arbeitsschritten als nicht geeignet für Mitarbeiter mit Herzschrittmachern eingestuft.
Bisher musste das Arbeitsverbot noch nie umgesetzt werden bzw. es wurde ignoriert.
Der neue Vorgesetzten ist mit der Frage zu mir gekommen ob man das denn wirklich benötigt.
Ich bin bei meinen Recherchen zu dem Thema auf die TRGS 727 im Anhang D auf den Grenzwert 2mJ gestoßen.
Hat sich von euch schon mal jemand mit dem Thema genauer befassen müssen? Wie habt ihr das geregelt?
Gruß
Michaela