CE-Erklärung innerhalb der gesetzlichen 10 Jahres Frist nicht mehr vorhanden - was tun?

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  • Hallo zusammen,

    wir haben 2015 eine Maschine gebaut und an den Kunden ausgeliefert. Mit CE Erklärung und CE Typenschild. Jetzt wurde der Kunde von einer anderen Firma übernommen. Diese hat vor kurzem die CE Erklärung für die Maschine angefordert, da sie die Maschine weiter verwenden möchte und bei dem ursprünglichen Kunden die CE Erklärung nicht mehr vorhanden ist.

    Auch auf unseren Servern ist sie nicht mehr vorhanden. Da mein Vorgänger schon in Rente ist, kann ich das leider auch nicht nachvollziehen.

    Innerhalb von 10 Jahren muss man als Hersteller die CE Erklärung zur Verfügung stellen. Wie geht man in diesem Fall richtig vor? Einfach eine neue CE ausstellen und auf das Jahr 2015 zurückdatieren?

    Wobei hier das Problem ist, dass man nicht mehr weiß, welche Normen für die Anlage verwendet wurden. Im Netz finde ich dazu keine Antworten. Bitte um Hilfe!

    :)

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  • Wenn die Maschine damals ordentlich erklärt wurde, wurde auch beachtet, dass die vollständige Konformitätserklärung in der Anleitung zur Maschine enthalten sein muss. Sollte man mal hineinschauen.

  • Wenn die Maschine damals ordentlich erklärt wurde, wurde auch beachtet, dass die vollständige Konformitätserklärung in der Anleitung zur Maschine enthalten sein muss. Sollte man mal hineinschauen.

    Na, davon gehen wir mal aus... aber der Kollege hat ein ganz anderes Problem:

    - Der Kunde ist nicht gerade sorgfältig mit seinen Unterlagen umgegangen bzw. die MA hat es nicht interessiert, was es da an Papieren gibt... verschwunden in den Unweiten eines Archives. Passiert - kenne ich auch... kriege ich jedes mal Pickel , wenn ich das mitbekomme. Soweit so schlecht... Wenn es eine Altmaschine ist... Risiko des Kunden... auf die Kulanz und Archivierungswut des Herstellers hoffen und gegen eine kleine Gebühr die Unterlagen noch einmal anfragen?

    ABER: Die Maschine ist noch nicht so alt...

    - Der Kollege hat nun festgestellt: Hopla.... wir haben da auch ein Problem, da wir unsere Unterlagen auch nicht finden (Server-Crash, aus Versehen durch den Schüler-Praktikanten gelöscht, die Dokumentation gab es nur in dem kleinen schwarzen Notizbüchlein des Kollegen der jetzt in Rente ist bzw. er hatte alles im Kopf...).

    Und nun?

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Moin!

    Ich bin auf diesen Komnet-Artikel gestoßen, der Dir nur bedingt bis garnicht weiterhilft.


    <...>

    Eine Nachzertifizierung (z. B. 10 Jahre später durch den Betreiber, wie so oft üblich) gibt das gesamte Regelwerk der CE-Kennzeichnung nicht her! Eine Nachzertifizierung ist an keiner Stelle vorgesehen und aufgrund zahlreicher Probleme in der Regel auch nicht sauber möglich. Die Erfahrung zeigt, dass eine "Nachzertifizierung" von den Behörden auch nicht unbtedingt akzeptiert wird. Abgesehen von eventuellen Widersprüchen ist das auch insofern logisch, als das es sich bei der CE-Kennzeichnung um eine Erklärung zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens handelt und nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt X. Im Übrigen lässt sich eine Maschine spätestens nach dem ersten Umbau nicht mehr dahingehend überprüfen, ob zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens alles i. O. war.

    <...>

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Das wäre ein Verstoß gegen die Buchführungspflicht.

    Habt ihr sie wirklich nirgends mehr (Buchhaltung, Steuerberater, Kellerarchiv)?

    Oder hat euer ehemaliger Mitarbeiter die Unterlagen entsorgt, damit keine Leichen gefunden werden....

    // Fragt mal eure IT, ob die ein Backup von 2005 haben ;)

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  • Also zunächst mal: Nach-CE-Zertifizierung ist Urkundenfälschung! Hände weg davon.

    Wenn auf der Maschine ein CE drauf ist, wozu dann noch die Unterlagen dazu?
    Anders sieht es natürlich aus, wenn Schaltpläne etc. fehlen.

    Eine ähnliche Situation gab es während meiner Bachelor-Arbeitszeit in einem Entsorgungsunternehmen: da wurden die Maschinen "aus dem Schrott gezogen", Not-Aus dran gebastelt und aufgestellt. Ende vom Lied war, dass ein Ingenieurbüro für viel Geld die Unterlagen nacherstellt hat, aber keine CE-Konformität (weil siehe oben).

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Wenn auf der Maschine ein CE drauf ist, wozu dann noch die Unterlagen dazu?

    Weil die CE Kennzeichnung auf der Maschine ohne die entsprechenden Dokumente nichts wert ist. Das könnte ja auch China Export bedeuten oder relevante Regelungen vergessen worden sein. Dazu benötigt man dann die Unterlagen. Auch könnte es sein, dass man inzwischen sicherheitstechnisch nachrüsten muss, da die Maschine irgendeine neuere Regelung noch nicht berücksichtigt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo CE-Beauftragter,

    der Hersteller muss die Unterlagen lediglich 10 Jahre vorhalten. Kommt nach den 10 Jahren eine Anfrage, kann der Hersteller sich zurücklehnen. Ein nachträgliches Ausstellen ist, wie bereits von Dir angemerkt, nach so einer Zeit kaum noch möglich. Ich würde meinem Kunden empfehlen davon Abstand zu nehmen und den Kunden entsprechend zu informieren. In den letzten 15 Jahren haben sich die technischen Sicherheitsanforderungen auch massiv geändert, so dass davon ausgegangen werden kann, das eine sicherheitstechnische Nachrüstung in Betracht gezogen werden sollte.

    Um den Kunden nicht ganz alleine zu lassen, kann man ihn darauf hinweisen, dass er als Betreiber die Sicherheit der Maschine gemäß §3 der BetrSichV in einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln muss. Hierbei kann das Merkblatt T008 oder die App Maschinencheck der BGRCI unterstützen.

    VG

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • MichaelD ich bin da meiner Zeit wohl etwas voraus gewesen. Danke für den Hinweis!

    CE-Beauftragter Sorry, dann mindestens mal den ersten Satz meiner obigen Antwort streichen ;)

    Sind die Unterlagen nicht vorhanden, kann das bis zu 100k Euro Bußgeld nachsich ziehen.

    Die EG-Konformitätserklärung darf nachträglich nur nochmal erstellt werden, wenn sie deckungsgleich mit der damaligen Erklärung ist.

    Ich würde hier immer noch auf die Möglichkeit der Gefährdungsbeurteilung hinweisen.

    Falls der Kunde auf die berechtigte Übergabe der Unterlagen besteht:

    Besteht die Möglichkeit andere Kunden/Käufer der Maschine anzufragen, ob sie die EG-Konformitätserklärung noch haben?

    Wenn auch das nicht funktioniert:

    Habt ihr Zugang zu Umwelt-Online? Darüber kannst Du über den Updatedienst Normen eine Recherche für die damals geltenden Normen durchführen, wenn Du als Suchbegriff 2015 eingibst. Es wird natürlich auch viel unnützes angezeigt, aber damit hast Du trotzdem schon mal eine riesen Erleichterung. Die für die Maschine damals geltenden gesetzlichen Vorgaben musst Du per Hand raussuchen.

    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • bauco das ist eine Möglichkeit, die 100k Strafe zu umgehen.

    Aber, ich würde niemals eine Messreihe, Statistik und auf keinem Fall eine Konformitätserklärung unterschreiben, die ich nicht selbst erstellt hätte. Jeder Mitarbeiter baut bei einem Projekt mist und wird irgendwie durchgewunken. Ihr wisst nicht, ob der ehemalige Mitarbeiter die Normen auch beachtet hat.

    Ja ich weiß: Junge, mach irgendetwas, Hauptsache du legst mir die Unterlagen zur Unterschrift vor. *hust*

    Dem damaligen Unternehmer war es vielleicht egal ob er die Unterlagen hat. Die Anleitungen etc. muss er ja nicht vorhalten.

    Aber bei der Übergabe sind alle Unterlagen weiterzugeben. Wurde das Unternehmen verkauft oder anderweitig übernommen? Der damalige Besitzer hat beim Verkauf seiner Firma die "Händler" Position eingenommen und die Konformitätserklärung sollte da sein... Vielleicht sind die Unterlagen bei der Buchhaltung beim ehemaligen Besitzer / Buchhalter?

    Schlussendlich kommt ihr als Hersteller aber nicht um die 10 Jahresfrist herum.

    Das Gericht entscheidet, ob 9,5 Jahre nahe 10 Jahre sind und die Strafe niedriger ausfällt - habt ihr eine Rechtsabteilung?

  • Hallo mika2013,

    da die EG-Konformitätserklärung deckungsgleich sein muss, DARF kein anderer als der damalige Unterzeichner, sprich der damalige GF/Unternehmer unterschreiben.

    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl