Beiträge von HeKu

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    Hallo,

    wenn der Ring eine erfolgversprechende Verbesserung bedeutet und eure Firma kompetente Mitarbeiter hat, könnte ich mir folgendes Vorgehen vorstellen:

    Da es sich um/an einer Maschine handelt, gilt für die Verwendung erstmal die Maschinenrichtlinie (MR).

    Nun schaut man nach, was der Ring laut MR ist.

    Dafür kommen infrage:

    -Maschine: Kann nicht sein, da der Antrieb fehlt

    -Unvollständige Maschine: Kann nicht sein, da der Antrieb fehlt

    -Auswechselbare Ausrüstung (eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist): hat dafür arg wenige, funktionelle Merkmale.

    -Sicherheitsbauteil: Ist es auch nicht

    -Werkzeug: Das muss es sein, denn ansonsten wäre es ja eine auswechselbare Ausrüstung.

    Nach der schnöden Benennung wird ein Werkzeug von der MR allerdings bereits „verlassen“ und man muss im Leitfaden zur Maschinenrichtlinie weiterlesen. Dieser sagt:

    „Auswechselbare Ausrüstungen müssen unterschieden werden von Werkzeugen wie Schneiden, Bohrern, einfachen Baggerschaufeln usw., die weder die Funktion der Grundmaschine ändern noch die Funktion der Maschine erweitern. Werkzeuge als solches unterliegen nicht der Maschinenrichtlinie (allerdings muss der Maschinenhersteller die notwendigen Merkmale der Werkzeuge angeben, die an der Maschine angebracht werden können.“

    Wenn der neue Ring also die „notwendigen Merkmale“ für die Maschine erfüllt, darf es schon mal verwendet werden. Falls nicht – oder im Manual die Beschreibung dafür einfach fehlt – muss man die „Merkmale“ selbst herausfinden.

    Auch das ist möglich.

    Denn der Maschinenrichtlinie ist am Wichtigsten, dass keine Gefährdungen für Personen und Sachen vorhanden sind (mit "Sachen" ist nicht die Maschine selbst gemeint, die "darf" kaputt gehen, wenn sie einem selbst gehört und man es bewusst "akzeptiert"). Wenn jemand im Betrieb der sich mit Maschinensicherheit ausreichend auskennt sich das anschaut und eine ausreichend fundierte Sicherheitsbeurteilung erstellen kann, die positiv ausgeht, hat man es geschafft.

    Eine Sicherheitsbeurteilung in Verbindung mit einem neuen Sonderwerkzeug an einer ganz bestimmten Maschine an einer ganz bestimmten Betriebsstätte für einen eingeschränkten, ganz konkreten Verwendungsfall zu erstellen, sollte eine geübte und geschulte Sicherheitsfachkraft schaffen.

    Dazu ein Protokoll und eine Anleitung für Verwendung (und Einschränkungen) Montage, Überprüfung, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, Wartung, Personaleinweisung, und „schon“ ist man fertig.

    Als Werkzeug dieser Art bekommt der Ring keine Konformitätserklärung und damit kein „CE“. Er fällt „nur“ unter die Produkthaftung und die ist nicht deklarationspflichtig.

    Wichtig: Diese Maßnahmen einmal für den Ring als Werkzeug und dann für die Maschine mit dem Werkzeug „Ring“ durchführen.

    Hört sich vielleicht furchtbar an, wäre aber nur wirklich aufwendig, wenn das Werkzeug eine wirkliche Gefahr darstellen würde. Das sollte eine Sicherheitsfachkraft aber schon bei einem ersten Augenschein feststellen können.