E-Stäube Büro

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  • Moin

    ich mache gerade eien GB bei Beschäftigten, die mit unter ältere Akten aus dem Keller oder Akten Pater Noster holen.

    Sie erzählten mir, dass sie sich dannach immer die Hände waschen, weil es so staubig sei.

    Ich gehe davon aus dass auch einiges aufgewirbel wird, was ja dann ein E-Staub wäre, sicher auch kleinste Mengen A-Stäube (die ich wenn hier vernachlässige, wenn nicht jemand einen Gegenbweis hat.)

    Die IFA sagt in Toxizität von Papierinhaltsstoffenund von Papierstaub:

    "Konkrete Hinweise auf eine substanzielle gesund-heitliche Gefährdung von Büroangestellten beim Umgang mit üblichen (Büro-)Papieren, die einen Handlungsbedarf anzeigen würden, konnten nicht ermittelt werden."

    (geht aber eher um Papierinhaltstoffe).

    Jetzt gibt es den Grenzwert von E-Stäuben von 10 mg/m³ mit Überschreitungsfaktor 2-fach, 2x 15 min.

    Hat irgendjemand schon einmal eien Messung gemacht mit Werten in diesem oder ähnlichen Bereich, damit ich ein Gefühl habe, wie "staubig diese 10 mg/m³ sind?

    Als Maßnahme schwebt mir vor als Angebot FFP Maske und Stoffhandschuhe beim Entnehmen der Akten.

    Die Häufigkeit der Aktenentnahme ist sicher überschaubar, dennoch sind wir beim Minimierungsgebot.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil (30. Januar 2024 um 11:36)

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  • Moin,

    wie kommst Du auf 10mg/m²?

    Für die einatembare Fraktion sind es 10mg/m³ und für die alveolengägnige Fraktion 1,25 mg/m³. Die A-Stäube würde ich nicht einfach so zur Seite wischen. Der allgemeine Staubgrenzwert in Höhe von 1,25 mg/m³ bezieht sich auf Stäube mit einer Dichte von 2,5 g/cm³.

    Legt man eine mittlere Rohdichte für Papierstaub von 0,8g/cm³ zu Grunde, so kann man schnell bei einer Grenzwertüberschreitung sein. Ich würde analog zu den Archiven anfangen, dass die Magazine und Regale vierteljährlich (oder in längeren Intervallen, je nachdem wie oft dort Material geholt oder eingelagert wird) staubarm gereinigt werden.

    Da hier aber keine Akten geschreddert werden und die Beschäftigten sich wahrscheinlich keine zwei Stunden im Keller Akten fröhlich zuwerfen, sehe ich hier erst einmal keine akute Gefährdung. Wenn man ganz sicher gehen will - messen lassen. Dann hat man etwas in der Hand, mit dem man arbeiten kann.

    Vielleicht ist Staub gar nicht das Problem, und irgendwo hinter einem Magazinschrank wächst bereits der Schimmelrasen, der fröhlich sport.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    2 Mal editiert, zuletzt von Guudsje (30. Januar 2024 um 11:37)

  • Wir reden hier über die Entnahme, Was passiert, wenn die Akte auf dem Arbeitsplatz des Mitarbeiter liegt?

    Darf er dann die Maske ablegen?

    Wenn die Archivräume trocken sind, ist es möglich, dass du wirklich nur Staub hast. Unsere Archive in den Kellern müssen wir wohl oder übel irgendwann entsorgen (Daten- und Aktenvernichtung). Alle noch brauchbaren werden (ich hoffe ja nicht) digitalisiert. Die sind zum Teil >50 Jahre alt. Das benötigt eh keiner mehr.

    Warum setzt du so wir unten in der Maßnahmenhierarchie an?

    Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz als organisatorische Maßnahme kommen bei mir vor der PSA.

    Dann finde mal Personal und eine Kostenstelle für das Reinigen der Archive und Akten. Viel Spaß!

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Warum setzt du so wir unten in der Maßnahmenhierarchie an?

    Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz als organisatorische Maßnahme kommen bei mir vor der PSA.

    Sag mal das den Angestellten die vor Jahrzehnten die Akten eingelagert haben...wir reden hier von TONNEN von Akten !

    Warum setzt du so wir unten in der Maßnahmenhierarchie an?

    Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz als organisatorische Maßnahme kommen bei mir vor der PSA.

    Auch eine geringe Gefährdung ist nahc GefahrstoffV zu dokumentieren, wenngleich nicht detaliert.. *SarkAn* ok und wenn bei die ne FFP2 Maske und ein paar Stoffhandschuhe ein großes Fass sind....was ist dann Rötelmauskot und Schimmelasten im Archiv... :Lach: *SarkEnd*

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

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    Einmal editiert, zuletzt von de Uil (30. Januar 2024 um 11:51)

  • Der Anhang 2 der GefStoffV gilt für alle einatembaren Stäube; da geht es u.a. auch um Verschleppung.

    Was ich (aus eigener Erfahrung) zu bedenken gebe: je nach Luftfeuchtigkeit im Aktenlager können sich Schimmelpilze bilden, auf die einige Menschen allergisch reagieren.

    Eine FFP3 Maske halte ich da schon für eine denkbare Maßnahme. Eventuell richtet iman im Aktenlager einen Arbeitsplatz für das Lesen (und Digitalisieren?) der alten Akten ein. Dann bliebe der Stab, wo er ist.

  • ür die einatembare Fraktion sind es 10,g/m³ und für die alveolengägnige Fraktion 1,25 mg/m³. Die A-Stäube würde ich nicht einfach so zur Seite wischen. Der allgemeine Staubgrenzwert in Höhe von 1,25 mg/m³ bezieht sich auf Stäube mit einer Dichte von 2,5 g/cm³.

    Richtig ich meine m³...habe irgendwie schusslig q anstatt das c für Kubik genommen....aber deine 10 g sind auch nicht korrekt weil es mg sind.. :D

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

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  • Wir reden hier über die Entnahme, Was passiert, wenn die Akte auf dem Arbeitsplatz des Mitarbeiter liegt?

    Darf er dann die Maske ablegen?

    DAS meine ich mit "Fass"!!!

    Sarkasmus hin oder her. Wie lange wird es dauern, bis diese Diskussion losgeht?!?!?

    Aber: Wer's will...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Also da gab es irgendwo mal einen Vergleich, den ich ganz gut fand, um sich das etwas besser vorstellen zu können... ein Würfelzucker (nicht der Standardwürfel aus der Schachtel, eher so ein ostfriesischer Bollen) wiegt ca. 2g. Um den Grenzwert für den A-Staub einzuhalten, müsste so ein Staubwürfelchen sich über mindestens 200m³ verteilen dürfen. Da könntest Du bei Deinen AKten (bei was eigentlich nicht 8o ) auch ohne Messen drüber liegen... würde mir in Deinem Fall aber auch eher Gedanken machen, was sich da sonst so tummelt. Der E-Staub an sich kommt ja wenn nicht permanent nachgelegt wird im Lauf der Zeit bestenfalls auch wieder raus, die Frage ist halt was hat er im Gepäck gehabt.

  • Schon einmal danke für die rege Disskussion und die Anregugen |?

    Mal schnell im Archiv lesen ist nicht, ggf umfässt das Gesuchte eine ganze Postkiste an Dokumente...und wenn man Pech hat in Sütterlin geschrieben.

    Die Akten werden extern digitalisiert....da sie definitiv noch gebraucht werden....schließlich muss da fast jeder Häuslebauer hin.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • ...Messerfahrumg hab' ich keine, aber...


    Minimierungsgebot hin oder her: Bist Du sicher, dass Du dieses Fass aufmachen möchtest?!?

    Moin alter Rinder-Griller,

    es kommt darauf an. Ich hatte Beschäftigte, die beim Aktenvernichten über Belastungen klagten. Also habe ich mit der Gefahrstoffpäpstin der Unfallkasse gesprochen. Originalzitat von ihr: "Ihre Leute haben ein Kopfproblem, kein gesundheitliches." Trotzdem hat man gemessen, und siehe da.

    Punkt 5 des Messberichts: "Bei der Tätigkeit der Aktenvernichtung .... ist der Allgemeine Staubgrenzwert für die alveolengängige Staubfraktion deutlch überschritte. Daher lautet der Befund gemäß TRGS 402 "Schutzmaßnahmen nicht ausreichend."

    In unserem Archiv hatten wir auch in Magzinen, in denen noch keine Schimmelbildung zu erkennen war, nach den Messungen auch die Ohren angelegt und das große Besteck aufgefahren (nachzulesen hier im Forum).

    Wie gesagt, wenn man sicher gehen will, kommt man um eine Messeung nicht herum. Dann weiß man wenigstens, woran man ist und kann entsprechend reagieren. Vielleicht findet man bei der Messung auch etwas, was man gar nicht finden möchte und lässt den Staub Staub sein. :/

    Bei meinen Aktenvernichtern wurden übrigens auch keine Masken verteilt, sondern für einen dicken vierstelligen Betrag eine Maschine nach dem Stand der Technik angeschafft.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Der Bürostuhldreher...

    ...hat ja nicht Unrecht...

    Ich halte es nur für meine Pflicht auf immer sehr gern begangene Nebenkriegsschauplätze hinzuweisen, die das Preis-/Leistungsgefüge so mancher wohlgemeinten Aktion mächtig aus dem Gleichgewicht schütteln.

    Nix für ungut!

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin Michael,

    ich bin ja bei Dir. Aber manchmal ist es leider nicht so einfach wie es scheint, und je nach dem wie hoch die "Welle" ist, die die Beschäftigten schieben, muss man entweder Öl draufkippen oder Rettungsboote kaufen. ;)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Bei uns sollen zusätzliche Räume geschaffen werden. Durch die Digitalisierung der Akten (Rentner und angehende Rentner) werden sog. Fahrregale frei. Die umzuziehenden Akten sind aus einem anderen Bereich. Die sollen dort eingelagert werden.

    Das sind z. T. sehr alte Akten. Da habe ich auch mal gefragt, wie das Ganze von statten gehen soll.

    Natürlich in den Mailverkehr den BA mit reingenommen. Sonst hat das kaum Wirkung.

    Bin mal gespannt was kommt.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
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    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Ich habe die Pflichten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit anders verstanden. Nämlich so: Einwirkungen ermitteln, beurteilen und ggf. Maßnahmen ableiten. Das gilt auch für "Nebenkriegsschauplätze".