Im SiDaBla steht Wasser Vollstrahl.
Streng genommen steht da "Ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl".
Aber das nur am Rande.
Das hat was von Befehl und Gehorsam.
Da ist was dran. Wir haben hier im Forum schon ein paar Mal diskutiert, daß SDB auch einfach mal falsch sein können.
Letztlich ist die Frage, was ich erreichen will: Gefühlte Rechtssicherheit? Oder reduzierte Gefährdung meiner Kollegen, auch in Grenz- und Notfällen.
Insofern spricht nichts dagegen, die SDB zu hinterfragen. Dafür braucht man aber Leute, die davon auch Ahnung haben. Und dafür sind wir alle hier: Leute zu finden, die mehr Ahnung haben als die, die die SDB zusammenkopieren. :doppelthumbsup:
Zu der Sandfrage: Mit Blick auf Metallbrände, bei denen auch Sand eingesetzt wird, frage ich mich aber auch nach dem Ziel.
Kann man die löschen? Oder nur eindämmen und verhindern, daß sie sich ausbreiten?
Bei dem Metallager bei VW damals hieß es, man würde es kontrolliert abbrennen lassen müssen.