Schulung nach ADR 1.3

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  • Hallo Gemeinde,

    da wir in unseren ca. 35 Niederlassungen nicht über die 50t Gefahrgut im Jahr kommen, benötigen wir nach meinen Recherchen keinen Gefahrgutbeauftragten. Was wir aber benötigen, sind MA die Gefahrgüter versenden (übergeben) dürfen und die benötigen widerrum eine Schulung nach ADR 1.3. Hat da jemand Erfahrungen mit und kann mich bei der Erstellung selbiger unterstützen, so das diese "Hand und Fuß" hat? Vielen Dank vorab.

    Gruß Andy

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

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  • Mahlzeit,

    bei meinem Vorgängerbetrieb hatten wir einen Gefahrgutbeauftragten für unsere Konzernsparte. Bei uns am Standort waren nur Beauftragte Personen unterwegs. Die haben wir mit jeder Revision der ADR neu schulen lassen: ADR Beauftragte Person

    Allerdings nicht beim TÜV sondern bei einem anderen Anbieter der deutlich günstiger war.

    "Do it or do it not. There is no try. If you fail learn for the next time"

  • Hat da jemand Erfahrungen mit und kann mich bei der Erstellung selbiger unterstützen, so das diese "Hand und Fuß" hat?

    Genau das ist der Punkt. Die Unterweisung nach ADR 1.3 muss aufgabenbezogen sein, ist also individuell, betriebsbezogen und vor allem Tranportträger bezogen.

    Also nicht "mal eben" so machbar, es braucht halt Detailkenntnisse und unter Umständen auch weitergehende Qualifizierungen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Versuch es mal beim DR. Volker Reinschmidt. Da habe ich jahrelang sehr gute Erfahrungen gemacht. Der kommt auch ins Haus.

    Dr. Volker Reinschmidt - Gefahrgutberatung (onlinehome.de)

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Warum nur versuchen so viele Betriebe die Ausnahmen nach GbV zu verwenden, nur um zu vermeiden eine fachkundige Person zu haben. Ich würde mich als AN weigern irgendwas mit Gefahrgut zu tun zu haben, ohne fachkundige Person im Hintergrund, die mich entsprechend beraten kann, denn die persönlich verhängten Bußgelder + Punkte in Flensburg muss ich nicht haben. Es gibt genügend Anbieter, die dies als externe Dienstleister ausführen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Warum nur versuchen so viele Betriebe die Ausnahmen nach GbV zu verwenden, nur um zu vermeiden eine fachkundige Person zu haben. Ich würde mich als AN weigern irgendwas mit Gefahrgut zu tun zu haben, ohne fachkundige Person im Hintergrund, die mich entsprechend beraten kann, denn die persönlich verhängten Bußgelder + Punkte in Flensburg muss ich nicht haben. Es gibt genügend Anbieter, die dies als externe Dienstleister ausführen.

    perfekt!

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Gefahrgut macht man nicht nur so nebenbei, da hier die Strafen sehr schnell in die Höhe gehen können und diese Strafen müssen selbst bezahlt werden.

    Warum nur versuchen so viele Betriebe die Ausnahmen nach GbV zu verwenden, nur um zu vermeiden eine fachkundige Person zu haben. Ich würde mich als AN weigern irgendwas mit Gefahrgut zu tun zu haben, ohne fachkundige Person im Hintergrund, die mich entsprechend beraten kann, denn die persönlich verhängten Bußgelder + Punkte in Flensburg muss ich nicht haben. Es gibt genügend Anbieter, die dies als externe Dienstleister ausführen.

    Kann dir hier auch nur Recht geben.

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