Evakuierungsübung - Weigerung des Vermieters

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Tach...

    Ich betreue in Zukunft einen Dienstleister, der an verschiedenen Orten Massenunterkünfte betreibt. Die Gebäude "mietet" er von Ländern und Kommunen und betreibt diese dann als Massenunterkunft (Flüchtlingsheime).

    Jetzt haben wir das Thema Evakuierung "aufgemacht". Was passiert also und wie, wenn es brennt oder sonstige Notfälle eintreten. Viele der Vermieter weigern sich jetzt eine solche Übung zu unterstützen bzw. diese zu gewährleisten.

    1. Wie seht ihr das? Ist da der Vermieter mit im Boot?

    2. Ich rate dazu, das sauber zu dokumentieren und regelmäßig wieder anzusprechen. Würdet ihr noch "weiter" gehen? Und wenn, was?

    Schönen Tag.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • ANZEIGE
  • Die Frage erinnert mich an unsere Coworking-Space-Diskussion.

    Dabei haben wir festgestellt, daß erstmal alles am Arbeitgeber hängt, in dem Fall also dem für die Arbeitsstätte Verantwortlichen. Hier wäre das also analog der Betreiber der Unterkunft.

    (Gilt natürlich für alles: Rettungs- und Fluchtwege, Erste Hilfe, Brandschutz, Rettungskette etc. pp.)

    Der muß sich dann mit den Anforderungen auseinandersetzen und klären, welche Voraussetzungen der Eigentümer bzw. Vermieter bringen muß, wenn die Immobilie einem bestimmten Verwendungszweck gewidmet ist (Bei uns: Arbeitsstätte nach ArbStättV, bei Euch: Unterkunft nach Regel XY).

    Diese Leistungen der Vermieters muß er dann vertraglich einfordern und natürlich auch noch irgendwie durchsetzen.

    Insofern würde ich so ohne Weiteres nicht auf den Vermieter vertrauen. Solange da nichts Verbindliches vorliegt, wird der die Hände heben und heimgehen.

    Also wird alles, was Technisch und Organisatorisch möglich ist, an Eurem Dienstleister hängenbleiben. Grenzen setzt dabei unter anderem der Mietvertrag, denke ich.

    Bezogen auf die Arbeitsstätte war für mich die Lektion: Wenn Du eine Immobilie anmietest, spezifiziere den Gebrauch als Arbeitsstätte mit Verweis auf passende (Bau-)Vorschriften und fordere alle Eigenschaften und Leistungen, die der Vermieter bringen muß, explizit ein.

    Alles andere liegt dann bei Dir als Nutzer.

    Eine Frage wäre dann noch: Wie sollten denn die Vermieter in dem konkreten Fall unterstützen?

    Geht es da um mehr als die Duldung?

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Moin,

    es kommt drauf an. Der Vermieter hat natürlich einen ordnungsgemäßen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen Rettungswege, die jeder Zeit genutzt werden können müssen und den Anlagentechnischen Brandschutz - soweit dieser bauordnungsrechtlich gefordert ist. Auch dieser muss stets funktionieren und zur Verfügung stehen. Daher sehe ich eine Verwendung zur Übung als legitim, sofern keine Folgeschäden (wie b. Sprinkleranlagen) erfolgen. Den organisatorischen Teil hat der Betreiber inne.

    Im Ereignisfall und sofern dieses Ereignis nicht gut ausgeht, kommt der Staatsanwalt garantiert beim Vermieter vorbei und prüft den Mietgegenstand. Er sollte also auch ein gewisses Eigeninteresse mit dem Erfolg von Übungen und realen Ereignissen haben.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Soweit die Theorie, klingt ja ganz gut.

    Wenn ich mich in meiner Region umschaue werden für Flüchtlinge alle Objekte genutzt, die 4 Wände und ein Dach haben. Also eigentlich nicht für die Anzahl an Menschen und diesen Verwendungszweck vorgesehen......

  • Wenn ich mich in meiner Region umschaue werden für Flüchtlinge alle Objekte genutzt, die 4 Wände und ein Dach haben. Also eigentlich nicht für die Anzahl an Menschen und diesen Verwendungszweck vorgesehen......

    Die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft stellt nach § 2 (4) Nr. 9 MBO in jedem Bundesland einen Sonderbautatbestand dar, da es sich um eine organisierte Unterbringung von Personen handelt. Diese Nutzungsänderung ist stets bauantragspflichtig. Es muss also eine Baugenehmigung die die Nutzung auch für die Personenanzahl zulässt vorliegen.

    Da die Unterbringung zumeist staatlich organisiert ist, kann ich deinen Aussagen nicht viel abgewinnen.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    Die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft stellt nach § 2 (4) Nr. 9 MBO in jedem Bundesland einen Sonderbautatbestand dar, da es sich um eine organisierte Unterbringung von Personen handelt. Diese Nutzungsänderung ist stets bauantragspflichtig. Es muss also eine Baugenehmigung die die Nutzung auch für die Personenanzahl zulässt vorliegen.

    Jo, wir hatten 2015/2016 eine Vielzahl an Ausnahmen, da hatten plötzlich selbst Bebauungspläne keine Gültigkeit mehr. Derzeit sind wir genau wieder an diesem Punkt. Da passt dann der Brandschutz im besten Fall "halbwegs".

    Hinweis zur Rechtslage schriftlich, Verweigerung dokumentieren und gut ist.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Herr Schmeisser,

    ich weiß ja nicht wo Sie so Ihre Informationen herziehen, aber 2015/2016 war ich in Hamburg an vorderster Brandschutz-Genehmigungs-Front, in einem Büro welches wochenlang Konzepte und Anträge für die Stadt geschrieben hat. Hier ist kein Schuppen (außer es war eine Turnhalle) ohne Umnutzungsbescheid genutzt worden. Selbst die Behörde hat "über Nacht" einen BPD gezaubert. Gleiches kann ich für die jetzige Situation sagen - Fördern und Wohnen hat etliche Verfahren am Laufen.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Hallo,

    wer hat von Hamburg geredet? Ich nicht, Sie wohl

    auch nicht, sonst hätten Sie nicht selbst auf die MBO

    verwiesen.

    Wenn das im kleinen Hamburg so funktioniert hat, dann

    ist es ja gut. Hamburg ist aber nicht Deutschland, in

    BaWü/RLP und Hessen (da hatte ich diese Fälle) hatten

    wir eine andere Lage.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • sonst hätten Sie nicht selbst auf die MBO

    verwiesen

    die MBO habe ich doch zum Nachweis des Sonderbautatbestandes, welche in allen Bauordnungen gegeben sein dürfte zitiert. Dachten Sie etwas ich hab vom Muster-Land gesprochen? Auch von Ihnen genannten Bundesländer sind keine rechtsfreien Räume ... hat aber am Ende auch alles nichts mit der Frage von Mike zu tun.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    Nein, Sie haben aber halt pauschal geschrieben. Und dieser

    Sachverhalt ist halt, alleine schon bei 16x Baurecht nicht pauschal.

    Und das hat dann auch wenig mit rechtsfreien Raum zu tun.

    Wenngleich das Thema selbst schon viel rechtsfreier Raum beinhaltet.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Danke für die vielen Beiträge und Meinungen...

    Ich hab was dazu geschrieben.

    1. Verträge klären (wer hat welche Pflichten (auch Mitwirkung))

    2. Dokumentieren

    3. Wiedervorlage

    4. Verträge überprüfen

    5. beten dass nix passiert bis 1-4 erledigt sind. ;)

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • Hallo,

    5. beten dass nix passiert bis 1-4 erledigt sind. ;)

    Nö, vorab schriftlich auf die Rechtslage hinweisen. Kann von denen dann jeder selbst prüfen und entscheiden. Beratung - ggfs. Ausführung.

    Ungeachtet dessen, eine Garantie ob das dann im Ernstfall funktioniert, hat man ohnehin nicht. Ich habe fast wöchentlich mind. eine Evakuierung (Ernstfall!) und nahezu immer gibt es ein anderes Problem oder x-Probleme.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    Nö, vorab schriftlich auf die Rechtslage hinweisen. Kann von denen dann jeder selbst prüfen und entscheiden. Beratung - ggfs. Ausführung.

    Ungeachtet dessen, eine Garantie ob das dann im Ernstfall funktioniert, hat man ohnehin nicht. Ich habe fast wöchentlich mind. eine Evakuierung (Ernstfall!) und nahezu immer gibt es ein anderes Problem oder x-Probleme.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Herr Schmeisser.. mittlerweile müssten sie mich doch kennen und wissen dass meine Beiträge gelegentlich eine Art des Anfluges meines Humors haben (ich weiß... der ist nicht immer gleich zu erkennen)

    der Beitrag 5 ist vernachlässigbar und war nicht so Ernst gemeint. ;)

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    Ja, aber immer an die stillen Mitleser und Anfänger denken... ;)

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    Rechtlich nichts, je nach Rahmenbedingungen kann aber die Mitwirkung

    notwendig sein, um es überhaupt durchführen zu können. Da kann dann schon eine Rolle spielen, was schriftlich vereinbart wurde.

    Ich habe auch einen solchen Sonderfall mit einer Polizeibehörde, da muss man um jeden kleinen Sachverhalt erst aufwendig diskutieren/Verträge prüfen, pauschal nach Gesetz X oder so, ist man da auf verlorenen Posten.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Der Vermieter stellt natürlich das zu beübende Objekt und damit die bauliche und technische Struktur in der die Übung stattfindet. Das ist nicht "Nichts", da damit auch rechtliche Pflichten verbunden sind. Für die Durchführung einer Übung ist der Vermieter aber nicht zuständig.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • ANZEIGE
  • Genauso sieht es aus. Die Objekte sind i.d.R. alte Kasernen, alte Gemeindehallen usw. und da hat der "Mieter" die Hand nicht drauf. Plant der jetzt aber eine Evak Übung muss er die umliegenden Beteiligten (Feuerwehr, Polizei etc.) mit einbeziehen. Das scheint ein RIESENAUFWAND zu sein, hab ich mir sagen lassen...

    Wir arbeiten aber im Moment den AS dort komplett neu auf. Bin gespannt was dort rumkommt.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • Hallo,

    Der Vermieter stellt natürlich das zu beübende Objekt und damit die bauliche und technische Struktur in der die Übung stattfindet. Das ist nicht "Nichts", da damit auch rechtliche Pflichten verbunden sind. Für die Durchführung einer Übung ist der Vermieter aber nicht zuständig.

    Das sehe ich nicht so, weil dann müsste im Mietvertrag das unter einem Genehmigungsvorbehalt stehen. Die Beteiligung von Fw./Polizei etc. ist ein ganz anderes Thema.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Zur weiteren Recherche möchte ich den Begriff "Betreiberverantwortung" in die Runde werfen. Das ist bei Mietobjekten oft seeehhr spannend.

    (Wir haben z.B. Konstellationen, in denen weder Vermieter, noch eingemieteter Arbeitgeber Betreiber sind).

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.