SDB mittels KI bzw. AI kontrollieren

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  • Hallo an Alle!

    Es gibt einige Anbieter, welche SDBs mittels Software auf Änderungen prüfen können.

    Dabei wird abgeglichen, welche Änderungen einer vorherigen Version mit einer aktuellen gemacht wurden.

    Tlw. gibt es auch noch die Möglichkeiten, die relevanten Angaben der SDBs in eine Art Datenbank (Excel-Liste) auszulesen um damit z.B. ein Kataster anlegen zu können.

    Hat jemand von euch damit schon Erfahrung gemacht?

    VG Emil

    UNVERNUNFT HAT ZUKUNFT :rock2:

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  • Das hat allerdings nichts mit KI zu tun, auch wenn dieser Begriff ständig als Buzzword verwendet wird, denn Software ohne KI kann ja nicht modern sein. :whistling:

    Relevant ist ja, welche Änderungen im Umgang aus dem geänderten SDB entstehen und das nimmt einem bisher keine Software ab.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich sehe im Moment nicht, was die KI bei diesem Arbeitsgang leisten kann, was wirklich Fortschritte bringt. Die textbasierten Funktionen, die KIs durchaus gut beherrschen können hier helfen, die Unterschiede zwischen zwei Revisionen herauszufiltern. Damit könnten es sich die Anbieter des Dienstes etwas einfacher machen, sofern das zuverlässig klappt.

    Die Bewertung der Änderungen kann noch keine KI vornehmen. Dazu müsste man die KI ohnehin erstmal mit vielen weiteren Daten aus dem Betrieb und der konkreten Anwendung füttern.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • wo man die Sicherheitsdatenblätter einem Plausibilitätscheck unterziehen kann

    In gewissem Grad funktioniert das auch, allerdings konnte ich einen Fehler bei H314 feststellen, da möchte die Software immer auch den H318 haben, was nach CLP nicht erforderlich ist.

    Die Software arbeitet auch nicht mit KI, sondern stur die Regelungen der CLP Verordnung ab, möglicherweise auch fehlerhaft, wie obiges Beispiel darstellt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Künstliche Intelligenz lernt ja häufig an Daten, die unter Einsatz der natürlichen Dummheit von Menschen entstanden sind....

    Insofern können "KI" oder "Software" basierte Programme nicht die fachkundige Prüfung durch Leute, die wissen was sie tun, ersetzen.

    Zumindest jetzt noch nicht und erst recht nicht ohne unabhängige Evaluation der Ergebnisse der computerbasierten Prüfung - und eventueller Zertifizierung des Programms.

  • [Off Topic]

    hier noch ein Paar Bonbons zu den Leistungen von KIen:

    ChatGPT: Fehlerquote der KI im Test

    Kritik an Aleph Alpha: Verspricht Europäische Werte, liefert aber Diskriminierung
    Das deutsche KI-Start-up Aleph Alpha sorgt mit menschenverachtenden Dialogen seines Sprachmodells für Empörung.
    www.golem.de
    Bing mit ChatGPT: „Doch, das mache ich. Heil Hitler!“, sagt Microsofts Bot - WELT
    Microsoft hat eine Beta-Version seiner KI-gestützten Suchmaschine Bing veröffentlicht. Doch wer sich mit ihr unterhält, erfährt oft Unheimliches: Einem Nutzer…
    www.welt.de

    und hier ein wenig wissenschaftlicher Background:

  • Mich würde ein Werkzeug interessieren, dass mir die Unterschiede zwischen einer aktuellen Fassung eines SDB und der vorangegangenen Fassung aufzeigt.

    Die Ersteller der SDB liefern keine Zusammenfassung. Manchmal sind geänderte Abschnitte gekennzeichnet, aber leider nicht immer.

    Wenn ein SDB nur als eingescanntes Bild im PDF kommt, gibt es keine Chance, mit Texttools zu arbeiten. Das finde ich lästig.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Die Ersteller der SDB liefern keine Zusammenfassung.

    Das muss er aber, ansonsten entspricht das SDB nicht den Vorgaben der REACH Verordnung und ist somit mangelhaft. Siehe Anhang II, Teil A, Punkt 0.2.5 der VO 1907-2006.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Das muss er aber, ansonsten entspricht das SDB nicht den Vorgaben der REACH Verordnung und ist somit mangelhaft. Siehe Anhang II, Teil A, Punkt 0.2.5 der VO 1907-2006.

    Interessanter Hinweis.

    Tatsächlich habe ich die in 0.2.5 geforderten Angaben im Abschnutt 16 eines SDB noch nicht gesehen. Die Kopfdaten (Datum, Revisionsnummer) geben die Hersteller stets an, aber " ...

    in Abschnitt 16 des Sicherheitsdatenblatts auf die Änderungen aufmerksam zu machen, sofern die Änderungen nicht andernorts angegeben sind ..." kann ich für die mir vorliegenden SDB nicht bestätigen. Das gilt nicht nur für SDB kleiner Krauter, sondern auch für große Chemie-Häuser.

    Wieder was gelernt. Und das am Freitag.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Bei manchen SDB findet man entweder im Abschnitt 16 den Hinweis, welche Kapitel geändert wurden, was oft auch nicht sonderlich hilfreich ist, oder neben den Änderungen am Seitenrand einen Strich, Stern oder ähnliche Markierungen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Eigentlich sollten die Lieferanten die Änderungen angeben aber die wenigstens machen es.

    Wir haben einige Versuche bei uns unternommen, um das Thema der automatisierten Erfassung von Daten und Vergleiche umzusetzen.

    Diesbezüglich hatten wir uns vor einiger Zeit verschiedene Möglichkeiten angeschaut und uns letzendlich auch für eine entschieden, die im Vergleich zu ähnlichen Lösungen eine relativ gute Variante für die automatisierte Versionsverwaltung für SDBs hat.

    Mittlerweile haben wir unterschiedliche Aspekte des SDB-Prozesses mit der Lösung digitalisiert. Das ganze macht aber Sinn, wenn wenn eine gewisse Masse an SDBs vorliegt. Für einige wenige kann man das ja noch händisch machen. Das gute an der Lösung ist, dass keine zusätzliche Software notwendig ist, um die Funktionalitäten zu nutzen. Es muss halt individuell bewertet werden.

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  • Heute kamen neue SDB eines Klebstoffherstellers mit 4 Buchstaben. Der kennzeichnet seine Änderungen immer durch Markierung der betroffenen Abschnitte mit farbigen Dreiecken. Die kann man nicht mal per STRG+F im PDF-Reader suchen.

    Automatismus stößt bei diesem Thema leider schnell an Grenzen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Heute kamen neue SDB eines Klebstoffherstellers mit 4 Buchstaben. Der kennzeichnet seine Änderungen immer durch Markierung der betroffenen Abschnitte mit farbigen Dreiecken. Die kann man nicht mal per STRG+F im PDF-Reader suchen.

    Automatismus stößt bei diesem Thema leider schnell an Grenzen.

    Kennzeichnet der Hersteller auch die konkreten Änderungen? Wenn ja, dann benötigst du ja auch keine Automatisierung. Bei uns ist es so, dass die wenigsten die Änderungen kennzeichnen. Bei mehreren Hundert pro Jahr macht es schon Sinn da Abhilfe zu holen.

    Die Automatisierung funktioniert auch nicht über STRG+F.

    Generell funktioniert die Automatisierung bei uns vollkommen über eine Software, in der z.B. die konkreten Daten, die sich geändert haben angezeigt werden, z.B. H-Satz oder Piktogramme bis hin zu WGK, VOC.

    Wenn du einige wenige Aktualisierungen pro Jahr hast, dann mache es lieber händisch.

  • Moin

    könnte ich einen Schwarm-SDB-Check bekommen ?

    was ich nicht verstehe, warum wird 4 x "Isotridecanol, ethoxyliert" mit jeweils CAS: 69011-36-5 aufgeführt, anstatt 35 % ????

    Wer kann mir das erklären, dass ein für mich gleichaussehender Stoff 4 x aufgeführt wird ?

    Bei der obigen SDBCheckseite wird nur Kennzeichung beanstandet.

    Dateien

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil (17. April 2024 um 11:05)

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  • Hallo,

    ich kann mir das nur so vorstellen: Die haben das Isotridecanol 4x in Ihrer Datenbank / Ihrem Programm zur SDB-Erstellung, jeweils mit unterschiedlichen Kennzeichnungen. Die Kennzeichnungen weichen ja in dem SDB ab. Und dann nimmt das Programm den Stoff auch 4x in Abschnitt 3 auf.

    Das hatten wir auch mal kurz so gehandhabt, wegen der vielen unterschiedlichen Herstellereinstufungen z.B. von Xylol. Und unser Programm hat dann, wenn Xylol mit unterschiedlichen Kennzeichnungen in Rohstoffen enthalten war, das auch öfter angezeigt.

    Um aber solche Anfrage nicht aufkommen zu lassen "warum steht da der Stoff öfter im SDB" sind wir dann schnell dazu übergegangen, jeden Stoff (ausgenommen eine Kohlenwasserstoffgemische / Solvent Naphtha) nur noch einmal einzupflegen, und dann mit "worst case"

    Dann kann es zwar eventuell dazu kommen, dass man Überkennzeichnet, aber das ist nicht verboten.

    Gruß

    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • was ich nicht verstehe, warum wird 4 x "Isotridecanol, ethoxyliert" mit jeweils CAS: 69011-36-5 aufgeführt

    Wie wäre es den Hersteller dazu zu befragen?

    Es könnte an unterschiedlichen Ethoxylierungsgraden liegen. Das sind dann unterschiedliche Stoffe, die aber keine unterschiedlichen Kennnummern besitzen. Das kommt bei Polymeren öfter vor.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wie wäre es den Hersteller dazu zu befragen?

    Es könnte an unterschiedlichen Ethoxylierungsgraden liegen. Das sind dann unterschiedliche Stoffe, die aber keine unterschiedlichen Kennnummern besitzen. Das kommt bei Polymeren öfter vor.

    Damit wollte ich warten bis zu d(einer) Antwort....damit ich schlau Eule01beim Anrufen dastehe :D

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)