Metallstück von Hammer abgesplittert

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  • Hallo Zusammen,

    In einem von mir (seit 3 Monaten) betreuten Unternehmen kam es im Sommer zu folgendem Arbeitsunfall:
    Mit dem Winkelschleifer wurde der Metallmüllkorb größtenteils entfernt. Ein übriggebliebenes Metallstück an der Stange wurde mit dem Hammer abgeschlagen. Hierbei splitterte ein Metallstück vom Hammer ab und bohrte sich in den Unterschenkel des Mitarbeiters.


    Jetzt bin ich dabei eine Unfallanalyse zu machen und mögliche Maßnahmen zu definieren.

    In der Vergangenheit haben leider seit Jahren keine Unterweisungen mehr stattgefunden. --> regelmäßige Sicherheitsunterweisung

    Der Hammer wurde nicht aktiv auf Mängel abgesucht, wurde aber als in Ordnung befunden. --> Sichtprüfung vor Beginn der Tätigkeit

    Es kann auch nicht mehr geprüft werden, ob der Hammer GS-geprüft war. --> bei Neuanschaffungen nur GS-geprüfte Handwerkzeuge verwenden

    Gibt es irgendwelche Maßnahmen, die ich vergessen habe? Oder etwas, was ich noch beachten sollte?


    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende!

    :S

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  • Vielleicht ein genereller Punkt: Ist das Werkzeug (hier der Hammer) für den geplanten Einsatz überhaupt geeignet?

    Deinen konkreten Fall habe ich noch nicht ganz verstanden, erinnere mich aber an eigene Vorfälle, wo Hämmer mißbraucht wurden. Vor allem beim Einsatz Hammer auf Hammer, also zwei gehärtete Köpfe, die aufeinander geschlagen werden, können Abplatzungen vorkommen. Die führen dann z. B. zu Augen- oder Handverletzungen.

    Ich bin nicht sicher, ob Dein Fall auch so was ist.

    Nachtrag: Ggf. kann so ein Mißbrauch aber auch das Versagen eines Handwerkzeuges bei einem späteren Einsatz erklären.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Es wurde ein Metallmülleimer von der Halterung mit einem Winkelschleifer weggeschnitten. Der Metallkorb konnte nicht komplett mit dem Winkelschleifer entfernt werden und es ist ein Stück an der Stange dran geblieben. Dieses Stück wollte der Mitarbeiter mit dem Hammer abschlagen.

    Er weiß nicht mehr, ob er ggf. auf die Stange/Halterung geschlagen hat oder auf das Metallstück direkt und dann das Stück vom Hammer abgeplatzt ist.

    Es ist denke ich möglich, dass der Metallmülleimer auch auf eine andere Art und Weise entfernt werden hätte können. Hierfür muss ich jedoch noch eine Begehung durchführen.

    Deinen konkreten Fall habe ich noch nicht ganz verstanden, erinnere mich aber an eigene Vorfälle, wo Hämmer mißbraucht wurden.

  • Hallo,

    hatte mal einen ähnlichen Fall. (hier ging es aber um ein Stück Alu-Rundmaterial was zu draufschlagen genutzt wurde)

    = Bartbildung (dieser flog ab - war wie ein Schrapnell)

    ich würde herausfinden, was für Hämmer benutzt werden (bestellt wurden / werden)

    = Marke / Qualität.

    Wie wird gearbeitet...? Wie werden Hammer benutzt. Qualifikation der MA.

    MA und/oder einen Kollegen befragen.

    Ergebnis in Unterweisung einfließen lassen.

    Gruss

    DS

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  • Es wurde ein Metallmülleimer von der Halterung mit einem Winkelschleifer weggeschnitten. Der Metallkorb konnte nicht komplett mit dem Winkelschleifer entfernt werden und es ist ein Stück an der Stange dran geblieben. Dieses Stück wollte der Mitarbeiter mit dem Hammer abschlagen.

    Frage: Wie war der Halter an der Stange befestigt?

    I.d.R. wird so was geschraubt alternativ geschweißt. In beiden Fällen wäre der Hammer ungeeignetes Werkzeug um den Rest zu entfernen.

    Wenn der Halter Bestandteil der Stange war, wäre ggf. der Einsatz eines geeigneten Schleifwerkzeuges sinnvoll gewesen.

    Gab es eine Gefährdungsbeurteilung? Wenn ja, was stand drin?

    Wurde die Arbeit deutlich beschrieben bzw. betrachtet? Hat sich irgendeiner darüber Gedanken gemacht und diese zu Papier gebracht? (Stichwort mangelnde Unterweisungen).

    ich würde da ansetzen: Arbeitsbeschreibung / Aufgabe, GBU, Werkzeug, Unterweisung/Schulung.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • ...in einem nicht sehr alten Post erwähnte ich kürzlich, das bei der Nutzung von Werkzeugen zur Unfalluntersuchung ein wesentlicher Punkt darin besteht "Stop" zu sagen, da sonst plötzlich der Root Cause Christi Geburt wird. Die Kommentare in diesem Beitrag sind ein perfektes Beispiel...

    "Was steht in der GB zu dieser Tätigkeit?!?!?"

    Ganz ehrlich: Wenn mir jemand für eine solche Arbeit eine schriftliche GB abverlangen würde, würde ich den Hammer im wahrsten Wortsinne fallen lassen!!!

    Nadine,

    zu Deiner Frage: Auch wenn sich das vielleicht jetzt nicht richtig anhört - du kannst und willst nicht für jede mögliche Arbeit, bei der man einen Hammer bestimmungsgemäß benutzt, eine GB oder schriftliche AA erstellen und unterweisen. Die bestimmungsgemäße Verwendung eines Hammers bedeutet i.d.R. mit dem Ding auf irgendetwas anderes draufzuhauen und zwar kräftig...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Die bestimmungsgemäße Verwendung eines Hammers bedeutet i.d.R. mit dem Ding auf irgendetwas anderes draufzuhauen und zwar kräftig...

    und auch wenn es nur ein gutes Stück Fleisch ist :doppelthumbsup:

    Ne, jetzt mal im Ernst. Der Wohnwagengriller hat schon recht. Wenn Du so etwas anfängst, dann kannst Du auch gleich den Leuten die Sicherheitsschuhe richtig binden und den korrekten Umgang mit der Toilettenbürste unterweisen. Arbeitsschützer sind nicht dazu da, um anderen Menschen jegliche verantwortung und Eigenentscheidung abzunehmen.

    Ich habe in meinem Bereich auch den Fuhrpark. Da mache ich keine Unterweisung "Sicheheitsgurt anlegen. Vor Fahrtantritt Beleuichtungseinrichtungen kontrollieren etc.". Wenn mein Kollege T.Vettel (Name von der Redaktion geändert), aber wieder einmal wie ein Gestörter über unseren Vorplatz, der eine Verkehrsberuhigte Zone ist, weil sich im Umkreis von 200m drei Schulen befinden, heizt, führen wir ein entsprechendes Gespräch.

    Das ist für mich aber keine Unterweisung, sondern eine deutliche Ansage, was ich erwarte und nicht toleriere. Kleiner Gesprächsvermerk und ferddisch. Mit einer Gefährdungsbeurteilung für die Benutzung eines Hammers und eine entsprechende Unterweisung erweist Du dem Arbeitsschutz eher einen Bärendienst und stellst Dich selbst ins Abseits oder gibst Dich der Lächerlichkeit preis. Nicht falsch verstehen, aber so wird es bei fast allen Beschäftigten ankommen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich habe mir den ersten Beitrag nochmal angesehen.

    Da steht etwas von einem Unfall im Sommer und die externe Sifa macht kurz vor Wiehnachten die Analyse. Da drängt sich der Verdacht auf, dass der blutende Oberschenkel im Betrieb nicht sonderlich ernst genommen wurde und nun sehr spät erst reagiert wird.

    Dann lese ich, dass (zumindest in diesem Arbeitssystem) seit Ewigkeiten nichts strukturiertes mehr gemacht wurde.

    NadineWeb leitet aus der Analyse Maßnahmen ab, aber mir scheint es eher um ganz grundsätzliche Dinge zu gehen. Eine Unterweisung im Umgang mit einem Hammer ist ja nicht unbedingt das Ziel, sondern eher: "Macht was, kümmert euch, nehmt die Dinge ernst."

    Wenn der Laden die reinste Bruchbude ist, muss die Sifa schon zum Selbstschutz etwas pingeliger sein. Aber ansonsten sehe ich das auch so, dass es nicht zu kleinteilig werden darf. Werkzeugpflege ist ja auch Teil des Berufsbildes des Mechanikers und sollte nicht Teil der Sicherheitsunterweisungen sein.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Ich war nicht dabei, aber ich kann mir das so richtig live vor Augen, wie ein Film ablaufen lassen.

    Gerade bei so banalen "Abruchmaßnahmen" kommt der Ur-Instikt der brachialen Kraftausübung voll zu Geltung. Hier ist ein Bolzen der weg kann, da ein Schild, ein kleiner Pfeiler usw. .

    Ein Zweierteam rückt an, einer mit Feinwerkzeug, Kollege mit Grobwerkzeug, Vorschlaghammer. Für beide war klar, bevor die Strebe aufmuckt, ist sie weg. Der Chef, sagte ja auch, wenn ihr Zeit habt, macht die kleine Strebe kurz weg.

    Der "Feinmechaniker" setzt die Flex an, 95 % ist schon durchgeschnitten. Der Grobmechaniker wittert sein Einsatz, bittet sein Kollegen zu stoppen. Holt mächtig aus, haut drauf als wäre sein Leben davon abhänig.

    Die Strebe ca. 45cm flog durch eine Gruppe von Mitarbeiter und der Restschwung hat fast den "Feinmechaniker" getroffen.

    Ganz ehrlich, kein Scherz, als ich das gelesen habe, viel mir Werner ein.

    Mein Beitrag soll nicht als Lösungsgrundlage dienen, aber einige habe sicher schon ähnliche Vorgänge beiwohnen können.

    Bei Unterweisungen, betone ich immer die unterschätzte Gefahr von der minimalen Abweichung der Routine.

    Jo, mache ich gleich, geht auch oft in die Hose. Meine Devise Think Two

    Einmal editiert, zuletzt von Alles-Sicher (15. Dezember 2023 um 22:39)

  • und den korrekten Umgang mit der Toilettenbürste unterweisen

    Das ist aus meiner Sicht besonders im Bauhauptgewerbe bitter nötig...

    Aber zurück zum Problem: Ein Hammerkopf zersplittert nicht einfach so. Da hat jemand billigen Schrott gekauft und es ignoriert, dass der Hammer irgendwann deutliche Gebrauchsspuren gezeigt hat.

    Aus einer so großen Entfernung zum Unfall und ohne "Beweisstücke" kann man keine sinnvolle RCA machen.

    Das Ergebnis meiner Analyse wäre : "Kaufe Qualitätswerkzeug und wenn es so aussieht als wäre der Hammer hinüber, kaufe einen neuen"

  • Womit wir wieder bei dem Punkt sind, dass alle die Augen aufhalten und im Zweifelsfall den Mund aufmachen müssen. In einem Laden, in dem alles wurscht ist, guckt auch niemand auf Qualität. Manchmal muss eben erst jemand bluten, damit Nachdenken einsetzt ...

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Mit einer Gefährdungsbeurteilung für die Benutzung eines Hammers und eine entsprechende Unterweisung erweist Du dem Arbeitsschutz eher einen Bärendienst und stellst Dich selbst ins Abseits oder gibst Dich der Lächerlichkeit preis.

    Okay, habe mich undeutlich ausgedrückt.

    Natürlich meinte ich nicht für jede einzelen Tätigkeit eine GBU sondern eine zentrale GBU die z.B. "Handgeführte Werkzeuge" heißen könnte und in der so was wie der Einsatz eines Hammers und zu welchem Zweck erwähnt ist.

    Schließlich ist es ja auch meine Aufgabe, ein klein wenig meinen Arbeitgeber zu beraten und wenn keine GBU da ist, sieht´s für den Blöd aus.

    Das Schutzziel "unversehrter MA" ist mir klar, dass ich das mit einer GBU für "Hammer, Nagel in Wand", nicht erreiche. Auch das ich "lächerlich" gemacht werde.

    Wenn ihr ehrlich zu euch selbst seid, erkennt ihr das dies eh das Schicksal einer SiFa ist.

    Ernst genommen werden wir zu oft erst in einer Ereignisuntersuchung.

    Und im Eingangs Post wurde erwähnt, dass ewig keine Unterweisungen gemacht wurden.

    Das lässt schon den Rückschluss auf einen evtl zu überarbeitenden Rückstau an GBU´s zu, oder?

    Ich habe es jedenfalls so erlebt.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

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  • Vielen Dank für eure Antworten!

    Leider hat die bisherige SiFa sich um nicht gekümmert. Es handelt sich um eine Kommune, in der es in allein Abteilungen/Bereichen keine GBUs, Gefahrstoffverzeichnisse und nur seeehr wenige alte BAs im Bauhof gibt.

    Von dem Unfall habe ich tatsächlich nur erfahren, da ich im Allgemeinen gefragt habe, ob es dieses Jahr Arbeitsunfälle gab und ob es hierfür Unfallanalysen gibt. Gabs natürlich auch nicht zu einem noch schlimmeren Unfall im März... :rolleyes:


    Zu genau dieser Tätigkeit gibt es dementsprechend natürlich auch keine GBU oder Arbeitsbeschreibung. Ich werde das Arbeiten mit Handwerkzeugen natürlich in der Unterweisung aufnehmen und eine eher allgemeine GBU machen, definitiv nicht nur für das Verwenden von Hämmern ;)

  • Okay, habe mich undeutlich ausgedrückt.

    PeKe,

    nee, hast Du nicht. Du hast Dich schon sehr klar ausgedrückt und das auch so gemeint...

    Aber, und das war und ist jetzt nicht persönlich, das ist ein großes Problem in diesem Business.

    "Das läßt schon den Rückschluß auf einen evtl zu überarbeitenden Rückstau an GBU zu, oder?"

    ICH glaube, das Problem sind nicht die GBU's und mit einem Haufen zusätzlichen Papiers wird hier nichts besser. Das Problem ist hier eher ein grundsätzliches Verständnis von Sicherheit, dem Umgang miteinander, Verantwortung etc.pp.

    Dies sind leider häufig auch die Kernprobleme die man, leider, oftmals auf Nebenkriegsschauplätzen (GBU, AA, Unterweisungen, Sanktionen) bekämpft, da dies eben der vermeindlich leichtere Weg ist. Die wahren Ursachen zu bekämpfen erfordert aber i.d.R. den Gang i s kurze Gras mit Vorgesetzten und Entscheidungsträgern...und hiervor schrecken leider auch viele Sifa's zurück...

    Nix für ungut...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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    Apropos Hammer: Ich hab' die falschen Nägel gekauft - die sind für die Wand gegenüber. Kann die jemand gebrauchen?!?!?

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Hast du den aus einem deiner Reifen gezogen? :Lach:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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