Hallo Zusammen,
Ich betreue ein größeres (Bau/Fertigungs-)Unternehmen, bei dem wir ca. 240 Stunden für die Grundbetreuung errechnet haben. Im letzten Jahr bin ich jedoch nicht über 100 Stunden gekommen, da das Unternehmen etwas schwierig ist und stellt sich leider quer...
Sie wollen nur das Minimum machen (Geld sparen) und kommen mit dem Argument "das haben wir noch die gemacht" (z.B. Unterweisung der Betriebsanweisungen). Zudem hatten sie ca. 5 Monate Kurzarbeit und die Fertigung war zu der Zeit nicht besetzt (aktuell wurde auch wieder für 4 Monate Kurzarbeit gemeldet).
Ich habe in der letzten ASA-Sitzung nochmal auf die Dringlichkeit der einzelnen Punkte hingewiesen.
Da ich ja auch hafte, wenn etwas passiert und nachgewiesen werden kann, dass ich es aber z.B. nicht gemacht habe bzw. machen konnte stellt sich mir jetzt die Frage, in wie weit ich hier weiter machen muss.
Schriftlich festhalten und vom GF unterzeichnen lassen, dass sie es nicht machen wollen? Oder der BG melden?
Wie seht ihr das? Wie würdet ihr nun weiter vorgehen?
Vielen Dank im Voraus!