Beiträge von NadineWeb

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo Zusammen,

    Ich betreue ein größeres (Bau/Fertigungs-)Unternehmen, bei dem wir ca. 240 Stunden für die Grundbetreuung errechnet haben. Im letzten Jahr bin ich jedoch nicht über 100 Stunden gekommen, da das Unternehmen etwas schwierig ist und stellt sich leider quer...

    Sie wollen nur das Minimum machen (Geld sparen) und kommen mit dem Argument "das haben wir noch die gemacht" (z.B. Unterweisung der Betriebsanweisungen). Zudem hatten sie ca. 5 Monate Kurzarbeit und die Fertigung war zu der Zeit nicht besetzt (aktuell wurde auch wieder für 4 Monate Kurzarbeit gemeldet).

    Ich habe in der letzten ASA-Sitzung nochmal auf die Dringlichkeit der einzelnen Punkte hingewiesen.

    Da ich ja auch hafte, wenn etwas passiert und nachgewiesen werden kann, dass ich es aber z.B. nicht gemacht habe bzw. machen konnte stellt sich mir jetzt die Frage, in wie weit ich hier weiter machen muss.

    Schriftlich festhalten und vom GF unterzeichnen lassen, dass sie es nicht machen wollen? Oder der BG melden?

    Wie seht ihr das? Wie würdet ihr nun weiter vorgehen?

    Vielen Dank im Voraus! :S

    Vielen Dank für eure Antworten!

    Leider hat die bisherige SiFa sich um nicht gekümmert. Es handelt sich um eine Kommune, in der es in allein Abteilungen/Bereichen keine GBUs, Gefahrstoffverzeichnisse und nur seeehr wenige alte BAs im Bauhof gibt.

    Von dem Unfall habe ich tatsächlich nur erfahren, da ich im Allgemeinen gefragt habe, ob es dieses Jahr Arbeitsunfälle gab und ob es hierfür Unfallanalysen gibt. Gabs natürlich auch nicht zu einem noch schlimmeren Unfall im März... :rolleyes:


    Zu genau dieser Tätigkeit gibt es dementsprechend natürlich auch keine GBU oder Arbeitsbeschreibung. Ich werde das Arbeiten mit Handwerkzeugen natürlich in der Unterweisung aufnehmen und eine eher allgemeine GBU machen, definitiv nicht nur für das Verwenden von Hämmern ;)

    Es wurde ein Metallmülleimer von der Halterung mit einem Winkelschleifer weggeschnitten. Der Metallkorb konnte nicht komplett mit dem Winkelschleifer entfernt werden und es ist ein Stück an der Stange dran geblieben. Dieses Stück wollte der Mitarbeiter mit dem Hammer abschlagen.

    Er weiß nicht mehr, ob er ggf. auf die Stange/Halterung geschlagen hat oder auf das Metallstück direkt und dann das Stück vom Hammer abgeplatzt ist.

    Es ist denke ich möglich, dass der Metallmülleimer auch auf eine andere Art und Weise entfernt werden hätte können. Hierfür muss ich jedoch noch eine Begehung durchführen.

    Deinen konkreten Fall habe ich noch nicht ganz verstanden, erinnere mich aber an eigene Vorfälle, wo Hämmer mißbraucht wurden.

    Hallo Zusammen,

    In einem von mir (seit 3 Monaten) betreuten Unternehmen kam es im Sommer zu folgendem Arbeitsunfall:
    Mit dem Winkelschleifer wurde der Metallmüllkorb größtenteils entfernt. Ein übriggebliebenes Metallstück an der Stange wurde mit dem Hammer abgeschlagen. Hierbei splitterte ein Metallstück vom Hammer ab und bohrte sich in den Unterschenkel des Mitarbeiters.


    Jetzt bin ich dabei eine Unfallanalyse zu machen und mögliche Maßnahmen zu definieren.

    In der Vergangenheit haben leider seit Jahren keine Unterweisungen mehr stattgefunden. --> regelmäßige Sicherheitsunterweisung

    Der Hammer wurde nicht aktiv auf Mängel abgesucht, wurde aber als in Ordnung befunden. --> Sichtprüfung vor Beginn der Tätigkeit

    Es kann auch nicht mehr geprüft werden, ob der Hammer GS-geprüft war. --> bei Neuanschaffungen nur GS-geprüfte Handwerkzeuge verwenden

    Gibt es irgendwelche Maßnahmen, die ich vergessen habe? Oder etwas, was ich noch beachten sollte?


    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende!

    :S

    Guten Morgen Zusammen,

    Ich habe von meinem Kunden einen Einsatz-Sicherheitsplan für ein Bauvorhaben in Italien zum unterschreiben erhalten.

    Nun ist mein Kunde der Meinung, dass der Sicherheitssprecher (Rappresentante die Lavoratori per la Sicurezza (RLS) die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist.
    Leider konnte ich dazu nicht wirklich was finden, bzw. eher, dass der Sicherheitsbeauftragte der Sicherheitssprecher ist.
    Hat da jemand von euch Erfahrungen oder weiß, welche Position in Deutschland der Sicherheitssprecher ist?

    Vielen Dank schon mal!
    :S

    Hallo Zusammen,

    Ich betreue seit kurzem eine Kommune und hier auch die bei der Stadt angestellten Hausmeister von (Grund- und Mittel)Schulen.

    Jetzt kam ein Hausmeister auf mich mit verschiedenen Themen zu:

    1. Er bekommt vom Schulleiter meist erst kurz vor Veranstaltungen die Info, dass es die Tische und Stühle (meist alleine) aufbauen muss.
    Hier bin ich der Meinung, dass es zwar in seinem Tätigkeitsbereich liegt, jedoch es nicht alleine machen kann/darf und somit mehr Personal eingeplant werden muss. Zudem muss man frühzeitig die Info erhalten, ist also ein Kommunikationsproblem, oder?

    2. Kinder sollen helfen die Klassenräume umzustellen und somit auch schwere Tische oder Stühle schleppen. Teilweise auch über Treppen, da es keinen Aufzug gibt.

    Wie ist es da mit Ergonimie / Heben&Tragen? Ich weiß noch aus meiner Schulzeit, dass wir das auch machen mussten aber was muss dabei eigentlich beachtet werden?

    3. Anlieferung von ca. 70 Kg Tablets: Auch hier war der Schulleiter der Meinung der Hausmeister soll diese mit Hilfe von Schülern in einen Raum im OG tragen.

    Was ist, wenn etwas passiert z.B. Tablets kaputt gehen? Wer ist dann in der Verantwortung? Der Hausmeister weil ers mit den Kindern wegräumt oder der Schulleiter, weil er die Anweisungen gegeben hat?

    Vllt. hat jemand von euch ja in einem der Bereiche Erfahrungen oder Infos. Gesetzlich habe ich dazu nicht wirklich was gebunden...

    Vielen Dank schonmal & liebe Grüße! :S

    Wir hatten mal einen seeeeehr übellaunigen Vertreter der Bezirksregierung da. Der hat Leitern gesperrt, die mit geprüft nach "DGUV I 208-016" gekennzeichnet waren.

    Seine Begründung war, dass wenn dem Prüfer nicht bewusst ist, dass die Betriebssicherheitsverordnung die Prüfgrundlage ist kann es mit der Prüfung nicht weit her sein.

    Der hatte sie meiner Meinung nach aber auch nicht mehr alle beisammen...

    Ah okay, gut zu wissen, dass es solche Leute gibt :D
    Werde ich bei meiner nächsten Plakettenbestellung beachten ;)

    Hallo,

    Ich habe mit Etiketten mit Zahlen darauf bestellt. Zudem eine Grundplakette "Leiterprüfung nach DIN" und dann eben die Plakette mit dem Monat/Jahr.

    Zusätzlich zu dem Prüfprotokollen erstelle ich eine Übersicht mit allen Leitern um den Überblick zu halten.
    Meine Doku kann ich dir leider nicht zur Verfügung stellen. Da gibt es aber sicherlich einiges online oder ggf, auch hier unter Downloads.

    Liebe Grüße!

    Hallo Zusammen,


    Da ich neu hier bin, möchte ich mich kurz vorstellen ;)

    Mein Name ist Nadine, ich bin 30 Jahre und arbeite als externe FASI, QM-Beraterin und Datenschutzbeauftragte hauptsächlich in der Metropolregion Nürnberg.
    Meine FASI Ausbildung habe ich 2021 bei der BGHM abgeschlossen. Vergangene Woche die Ausbildungsstufe III bei der BGW und im November kommt die BG ETEM dran. Weitere werden sicherlich noch folgen :)

    Ich freu mich auf den Austausch und Input der verschiedenen Regionen und Branchen.

    Liebe Grüße,

    Nadine :S