Erfassung psychischer Belastungen in einem Handwerksbetrieb mit 170 MA

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  • Hallo zusammen,

    die Frage wurde hier wahrscheinlich schon tausend mal gestellt, aber ich habe einfach noch keinen Lösungsansatz und versuche es nochmal.

    Aber vielleicht kurz vorher ein paar Daten:

    ich bin bei einer Arbeitsschutzfirma angestellt und betreue seit ein paar Wochen einen neuen Kunden, Heizungs-Sanitär- Lüftung- Klimatechnik-Wasser Installateur mit ca. 170 Mitarbeitern.

    Die hatte unlängst Besuch von der Gewerbeaufsicht und die haben als einen Punkt im Protokoll die Erstellung einer GFB psychischer Belastungen gefordert und zwar bis Ende des Jahres.

    Die Firma ist damit aktuell überfordert und ich soll hier schnell unterstützen.

    Ich hatte schon einige Berührungspunkte mit dem Thema in anderen Firmen, jedoch waren die größer und haben das Thema über eine Mitarbeiterbefragung abgeholt.

    Die GL des Kunden möchte jedoch eine schmale und aufwandsarme Lösung.

    Als eine Möglichkeit zur Informationsgewinnung und Lösungsansätze sehe ich ein Seminar von der VBG, dass ich nächste Woche zu diesem Thema besuchen darf.

    Frage an die Experten unter Euch, welchen Ansatz bzw. welche Methode würdet Ihr mir empfehlen ?

    Vielen Dank schon mal im Voraus

    Gruß aus dem verregneten Franken

    Michael

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  • Die GL des Kunden möchte jedoch eine schmale und aufwandsarme Lösung.

    Wünschen darf man sich alles..hier ist das aber prinzipiell der falsche Ansatz.

    Wir haben Unterteilt in verschiedene Mitarbeitergrupppen: Führungskräfte/Vorgesetzte, Büro mit/ohne Kundenkontakt, Meister - Lager, Handwerk etc.

    Bisher auch nur auf sehr hoher Flughöhe durchgeführt was mir besonders nicht gefällt, passt aber zum Wunsch deines Kunden.

    *SarkAn* Scheinbar gehen alle Geschäftsführer auf dieselbe Schule *IroAus*

    Je nach Gruppe gibt es dann verschiedene Belastungen.

    Aber eine richtige Lösung kann ich dir leider auch nicht präsentieren, da sich hier bei uns auch keiner wirklich damit beschäftigen will.

    Ein Beispiel:

    Belastung/Gefährdung:

    E-Mails werden in Besprechungen gelesen - Fehlentscheidung durch Ablenkung - zu hohes Arbeitspensum.

    Maßnahme:

    Verhaltensregeln einführen und für die Einhaltung sorgen; Zeit zur E-Mail Bearbeitung blocken

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • "Ein Beispiel:

    Belastung/Gefährdung:

    E-Mails werden in Besprechungen gelesen - Fehlentscheidung durch Ablenkung - zu hohes Arbeitspensum.

    Maßnahme:

    Verhaltensregeln einführen und für die Einhaltung sorgen; Zeit zur E-Mail Bearbeitung blocken"

    DAS (also dieses zitierte Beispiel) bestätigt mir wieder einmal alles, was ich zum Thema "psychische Belastungen in der Arbeitswelt" wissen muss...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Arbeitsplätze einteilen, Gefährdungsfaktoren prüfen, Ergebnis und evtl. Maßnahmen dokumentieren.

    Eine Befragung oder Workshops usw. sind ja nicht vorgeschrieben.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

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  • Arbeitsplätze einteilen, Gefährdungsfaktoren prüfen, Ergebnis und evtl. Maßnahmen dokumentieren.

    Eine Befragung oder Workshops usw. sind ja nicht vorgeschrieben.

    Die Gewerbeaufsicht Bayern bietet hierfür auf

    Psychische Faktoren - Internetangebot

    eine Musterdokumentationshilfe, die ich meinen "Kunden" als ersten Step empfehle.

    Weitergehende Empfehlung: Neu aufgelegter Leitfaden der GDA-Psyche:

    Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung
    Empfehlungen zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)
    www.gda-psyche.de
  • Arbeitsplätze einteilen, Gefährdungsfaktoren prüfen, Ergebnis und evtl. Maßnahmen dokumentieren.

    Also eine GBU Psyche als Ferndiagnose halte ich für fachlich falsch. Auch ist hier primär nicht der Vorgesetzte gefragt, sondern die Beschäftigten.

    Ich halte eine Befragung in ausgewählten Kleingruppen für durchaus leistbar.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Man kann auch Erhebungsbögen anderer Bereiche ausdünnen, z.B. diesen hier:

    Handlungsleitfaden zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Arbeitsbelastungen in der öffentlichen Verwaltung - Publikationen - sachsen.de

    Die Ergebnisse sind aber keine Gefährdungsbeurteilung, sondern liefern nur Anhaltspunkte, wo mit geeigneten Methoden (z.B. Beobachtungsinterviews) weiter ermittelt werden sollte.

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

  • Hi Humvee,

    bei der BGHM gibt es eine schöne Fach-Information für die Erfassung der psychischen Belastungen:

    BGHM: Psychische Belastung ==> FI-0052

    Diese haben wir in ein internes Formular überführt (ohne die Bewertung) und den jeweiligen Abteilungsleitern gesendet. Diese mussten dann für die relevanten Tätigeiten die psychischen Belastungen einschätzen.

    Danach wurden die Fragebögen ausgewertet, Schwerpunkte bestimmt und Maßnahmen abgeleitet.

    Für die Schulung der Führungskräfte bietet sich folgendes e-learning-Modul an: https://www.psyga.info/unsere-angebote#c508

    Viel Erfolg

    Q901S

  • und den jeweiligen Abteilungsleitern gesendet. Diese mussten dann für die relevanten Tätigeiten die psychischen Belastungen einschätzen.

    Knapp am Ziel vorbei.

    Es sollten doch die Mitarbeiter selbst ihre Belastungen einschätzen. Ein Abteilungsleiter kann das aus der Ferne nicht machen. Wenn du das so machst, hast du das Papier befriedigt, bringt aber in der Praxis Null.

  • Knapp am Ziel vorbei.

    wie kommst du auf diese Bewertung?
    Es soll eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Diese Aufgabe obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber und somit auch den Führungskräften (ein Einbeziehen der Mitarbeiter ist natürlich sinnvoll und wünschenswert). Da bei den psychischen Belastungen Faktoren wie "Organisation der Arbeit", "Qualifikation und Information", "Führungsverhalten und Klima" eine wichtige Rolle spielen, kann das ein Abteilungsleiter durchaus durchführen (vorausgesetzt er bewertet Selbstkritisch). Außerdem werden somit die Führungskräfte hinsichtich psychische Belastungen sensibilisiert.

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  • Es sollten doch die Mitarbeiter selbst ihre Belastungen einschätzen. Ein Abteilungsleiter kann das aus der Ferne nicht machen. Wenn du das so machst, hast du das Papier befriedigt, bringt aber in der Praxis Null.

    Das Arbeitsschutzgesetz spricht den Arbeitgeber an, durch eine Beurteilung der Gefährdung die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln. Wie und ob er den Mitarbeiter einbezieht, darüber sagt das Gesetz nichts aus.


    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • vorausgesetzt er bewertet Selbstkritisch

    Genau das ist das Problem.

    Wer kann von sich selbst behaupten, zu wissen, wie er auf andere wirkt?

    Auch wird der Vorgesetzte kaum beurteilen können, ob Beschäftigte über- oder unterfordert sind mit ihren Aufgaben, solange sie sich ihm gegenüber nicht entsprechend äußern. usw.

    Bei uns wird die psychische Belastung über ein moderiertes Gespräch mit Beschäftigten ermittelt, bei dem keine Vorgesetzten anwesend sein dürfen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • wie kommst du auf diese Bewertung?
    Es soll eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Diese Aufgabe obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber und somit auch den Führungskräften (ein Einbeziehen der Mitarbeiter ist natürlich sinnvoll und wünschenswert). Da bei den psychischen Belastungen Faktoren wie "Organisation der Arbeit", "Qualifikation und Information", "Führungsverhalten und Klima" eine wichtige Rolle spielen, kann das ein Abteilungsleiter durchaus durchführen (vorausgesetzt er bewertet Selbstkritisch). Außerdem werden somit die Führungskräfte hinsichtich psychische Belastungen sensibilisiert.

    Theoretisch hast du es ja drauf, aber...........

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  • Hallo zusammen,

    wünsche Euch ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

    Danke für Euren Input.

    Zum aktuellen Stand:

    hatte im November ein 3 Tagesseminar bei der VBG (die BG, bei der meine Firma versichert ist) zum Thema.

    War echt gut gemacht und ich bin jetzt auch für mich etwas klarer, wie man mit dem Thema beim Kunden umgehen kann.

    Von der VBG gibt es ein Online Befragungstool, hat ein Prof. entwickelt und das lässt sich einfach online für den jeweiligen Betrieb einstellen und die MA können es an einem internetfähigen Gerät bearbeiten.

    Sowas finde ich jetzt nicht schlecht, leider darf das aber nur der VBG Mitgliedsbetrieb verwenden.

    Mein Kunde ist aber bei der BGHM

    Habe im Februar Besuch von der BGHM Aufsichtsperson und werde da mal nachfragen, was die BGHM zu bieten hat.

    Werde Euch berichten, wie es weiter geht.

    Gruß

    Michael