Darf ich mich Sicherheitsingenieur nennen?

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  • Gemäß z.B. Ingenieurgesetz NRW darf die Berufsbezeichnung ,,Ingenieur/Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung führen,

    1. wer

    a) das Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen Hochschule mit der Dauer von mindestens drei Studienjahren

    mit Erfolg abgeschlossen hat.

    Aufgrund deiner Studienrichtung darfst du dich Sicherheitsingenieur nennen.

    Wenn du von deiner Hochschule keine Bescheinigung mitbekommen hast, dass du die Berufsbezeichnung "Ingenieur" führen darfst, dann reich dein Bachelorzeugnis bei der für dich zuständigen Ingenieurkammer ein. Von dieser bekommst du dann die Bescheinigung, damit du die Berufsbezeichnung "Ingenieur" führen darfst, wenn z.B. dein potenzieller Arbeitgeber dies schriftlich haben will.

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Gilt damit auch Paragraph 4 Absatz 2 DGUV Vorschrift 2 für mich und ich kann nach 2 jähriger Tätigkeit als Fasi bestellt werden?

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Gilt damit auch Paragraph 4 Absatz 2 DGUV Vorschrift 2 für mich und ich kann nach 2 jähriger Tätigkeit als Fasi bestellt werden?

    Nach meiner Lesart dürftest du das (letzter Abschn. i. b. Paragraphen). War die Ausbildung denn nicht auch Bestandteil des Studiums? Frau Kahl ist doch bei euch Fachbereichsleiterin - sie ist eine Ikone der ArbSichh.

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  • Die Vorraussetzungen wurden geändert und alle 30 Vertiefungspunkte sind nun fest vorab gewählt. Ich hatte schon die meisten zusammen und hätte mein Studium sonst deswegen verlängern müssen.

  • Sicherheitstechnische Fachkunde

    Das sind die neuen Voraussetzungen falls es jemanden Interessiert.

    Eine Kommilitonin meinte gestern zu mir, dass man nach Abschluss sich nicht Sicherheitsingenieur nennen darf und deswegen habe ich hier nachgefragt.

    In der DGUV 2 steht ja eigentlich konkret, dass ein Sicherheitsingenieur nach 2 Jahren Berufstätigkeit als Fasi bestellt werden darf.

    Und wenn ich mich so schimpfen darf, dann müsste das ja eigentlich auch für mich gelten.

    Der Ausbildungsgang Fasi war im übrigen nie Hauptbestandteil des Studiums (also das es Pflicht ist). Man konnte sich zum Kurs als Wahlfach anmelden. Ich dachte immer, dass man dadurch die 2 Jahre Erfahrung überspringen kann.

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  • Oh, da muss man aber unterscheiden. Du kannst ein SichhIng nach ASiG bzw. DGUV Vorschr. 2 sein oder ein SichhIng, weil Sicherheitstechnik studiert hast. Der Diplom-Ingenieur, der Bau studiert hat, ist dann ja auch Bauingenieur.

  • Also kann ich demnach nicht als Fasi bestellt werden?

    Bei meinem Praktikum wurde mir gesagt, dass höchstens von der Berufsgenossenschaft verlangt werden kann, dass ich einen etwa einwöchigen Vertiefungskurs machen muss, um branchenspezifisches Fachwissen zu erlangen.

    In der DGUV 2 Paragraph 4 (2) steht bezüglich der sicherheitstechnischen Fachkunde:

    Sicherheitsingenieure, die auf Grund ihrer Hochschul-/Fachhochschulausbildung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Sicherheitsingenieur“ zu führen und eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieur ausgeübt haben, erfüllen ebenfalls die Anforderungen.

    § 4 Sicherheitstechnische Fachkunde

    Im Asig steht die Fachkunde als Voraussetzung zur Bestellung.

    Damit fällt auch die 2 jährige Berufserfahrung aus und ist auf 1 Jahr reduziert.

    Damit wäre es doch eigentlich klar! Oder etwa nicht?

    Vielen Grüße und danke für die raschen Antworten

    6 Mal editiert, zuletzt von LucaG439 (22. Oktober 2023 um 17:48)

  • Ich rufe im laufe der Woche bei der DGUV an und frage mal nach. Die werden es wissen müssen. Ich berichte dann anschließend.

    Trotzdem würde ich mich über eine Einschätzung bezüglich meines letzten Beitrags freuen. Vielleicht hab ich einen Gedankenfehler.

  • Für mich wäre die Regelung aus der DGUV Vorschrift 2 diejenige, die die Fachkunde definiert. => Studium Sicherheitstechnik + 1 Jahr Praxis ergibt die Fachkunde, dann kann man als SiFa bestellt werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Mir fehlt an der ganzen "Bestellung"-Diskussion der Aspekt;

    ... Lehrgang... aber wie ich gerade lese... Hier geht es wirklich darum: Sicherheitsingenieur...

    Da reicht wirklich nur das eine Praktische Jahr aus...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

    Einmal editiert, zuletzt von E.weline (24. Oktober 2023 um 09:49)

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