Es geht mir um den Titel in Verbindung mit der DGUV 2
Beiträge von LucaG439
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Bachelor of science in safety engineering
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Ich rufe im laufe der Woche bei der DGUV an und frage mal nach. Die werden es wissen müssen. Ich berichte dann anschließend.
Trotzdem würde ich mich über eine Einschätzung bezüglich meines letzten Beitrags freuen. Vielleicht hab ich einen Gedankenfehler.
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Also kann ich demnach nicht als Fasi bestellt werden?
Bei meinem Praktikum wurde mir gesagt, dass höchstens von der Berufsgenossenschaft verlangt werden kann, dass ich einen etwa einwöchigen Vertiefungskurs machen muss, um branchenspezifisches Fachwissen zu erlangen.
In der DGUV 2 Paragraph 4 (2) steht bezüglich der sicherheitstechnischen Fachkunde:
Sicherheitsingenieure, die auf Grund ihrer Hochschul-/Fachhochschulausbildung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Sicherheitsingenieur“ zu führen und eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieur ausgeübt haben, erfüllen ebenfalls die Anforderungen.
§ 4 Sicherheitstechnische Fachkunde
Im Asig steht die Fachkunde als Voraussetzung zur Bestellung.
Damit fällt auch die 2 jährige Berufserfahrung aus und ist auf 1 Jahr reduziert.
Damit wäre es doch eigentlich klar! Oder etwa nicht?
Vielen Grüße und danke für die raschen Antworten
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Sicherheitstechnische Fachkunde
Das sind die neuen Voraussetzungen falls es jemanden Interessiert.
Eine Kommilitonin meinte gestern zu mir, dass man nach Abschluss sich nicht Sicherheitsingenieur nennen darf und deswegen habe ich hier nachgefragt.
In der DGUV 2 steht ja eigentlich konkret, dass ein Sicherheitsingenieur nach 2 Jahren Berufstätigkeit als Fasi bestellt werden darf.
Und wenn ich mich so schimpfen darf, dann müsste das ja eigentlich auch für mich gelten.
Der Ausbildungsgang Fasi war im übrigen nie Hauptbestandteil des Studiums (also das es Pflicht ist). Man konnte sich zum Kurs als Wahlfach anmelden. Ich dachte immer, dass man dadurch die 2 Jahre Erfahrung überspringen kann.
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Gleiches gilt auch für den Brandschutzbeauftragten seit letzten Semester.
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Die Vorraussetzungen wurden geändert und alle 30 Vertiefungspunkte sind nun fest vorab gewählt. Ich hatte schon die meisten zusammen und hätte mein Studium sonst deswegen verlängern müssen.
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Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Gilt damit auch Paragraph 4 Absatz 2 DGUV Vorschrift 2 für mich und ich kann nach 2 jähriger Tätigkeit als Fasi bestellt werden?
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Ich habe an der Uni Wuppertal Sicherheitstechnik studiert (Bachelor).
Darf ich mich Sicherheitsingenieur nennen?