Regalprüfung - wie setze ich die Schnur ein?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Will mich auf dieses Thema beziehen:

    PD0
    5. September 2017 um 09:21

    Wie genau setze ich die Schnur zum Messen ein?

    Habe von meinem Vorgänger eine Schnur, ein Meterband und zwei Schraubzwingen überlassen bekommen.

    Habe die Schulung/ Prüfung zwar online erledigt aber was das angeht stehe ich da wie ein Ochse vor dem Berg.

    Habe leider keine Skizzen oder Bilder gefunden die es erklären.

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    ein Lot ist für eine Standsicherheitsbestimmung gut.

    Letztlich interessieren aber Verformungen, Lasten, Fundamente, korrekter Aufbau, die GB, Unterweisungen für die MA, der Bereich der Staplerfahrer, ...., Unterlagen vom Hersteller, Fundamentpläne, usw.

    Du solltest als Regalprüfer doch die DIN haben und Rüstzeug, das beim Unterricht zu bekommen war.

    Als Regalprüfer brauchst du Praxis und Erfahrung.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Sorry, aber es steht alles in dem Thread drin auf den du dich beziehst. X/

    Du musst halt alles lesen. 8|

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Hi,

    wer selbst nie eine Prüfung praktisch begleitet hat kann keine zur Prüfung befähigte Person sein!

    Die Online-Angebote sind großer Mist, wenn kein Praxisteil danach folgt. Denn wie u.a. diese Frage hier zeigt reicht die Ausbildung online nicht aus, um jemanden zur befähigten Person für Prüfungen zu qualifizieren.

    Um die Befähigung zu erlangen sowie zum Erhalt der Prüfpraxis gehört die Durchführung von oder Beteiligung an mehreren Prüfungen pro Jahr.

    Such dir einen erfahrenen Regalprüfer und hospitiere bei diesem. Wenn dieser sein Handwerk beherrscht, dann erfährst du auch alles Wissenswerte zu erforderlichen (für die Prüfung notwendig) und möglichen ("nice to have") Hilfsmitteln und kannst diese auch in der Praxis ausprobieren. Alternativ such dir einen Anbieter, der die befähigte Person zur Regalprüfung auch praktisch ausbildet, damit diese nach Abschluss des Kurses tatsächlich zur Prüfung befähigte Person ist.

    schöne Grüße

  • ANZEIGE
  • HÄH?

    Das geht auch mit einem Laserpointer.

    Was kann rauskommen? Abstand links ist ungleich Abstand rechts. Der Zustand nennt sich schief. Dafür gibt es eine Wasserwaage.

    Wichtiger wären mir die lotrechte Anordnung deines blauen Dings :doppelthumbsup: und die Abweichung durch Einbeulungen.

    Cardano,

    sorry, lasse es sein. Irgendwie fehlen Basics.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • richtig. Wasserwaage und Zollstock bzw. Prüflehre. Im besten Fall ist die Wasserwaage 1m lang, denn die Abweichung wird immer pro Meter bewertet. Die Lehre kannst du dir selbst bauen oder in der Bucht kaufen.

    DGUV Information 208-043 ab Seite 11.

    Wenn du das machen sollst, besuche bitte eine Schulung von einem Regalhersteller - die lohnt sich. Denn DU legst fest, ob das Regal in Ordnung ist.

    Einmal editiert, zuletzt von mika2013 (18. Oktober 2023 um 15:54)

  • Ich werde die Regale demnächst prüfen wäre noch für jegliche Tipps dankbar.

    Wo genau bringe ich die Schnur an und Messe dann?

    Und für was hat mein Vorgänger die Schraubzwingen benötigt?

    Ich muss die Prüfung abnehmen, ist von meinem Arbeitgeber verlangt und ich habe die Reglaprüferprüfung abgelegt daher kann ich das nicht veweigern.

    Einmal editiert, zuletzt von cardano (18. Oktober 2023 um 18:11)

  • ANZEIGE
  • nunja, Du unterschreibst die Prüfung, übernimmst dafür in einem gewissen Rahmen die Haftung und Verantwortung.

    Entschuldige bitte die harten Worte: Aber von dem was ich hier lese hast Du keine Ahnung was und wie Du prüfen sollst. Die Schulung die Du gemacht hast war Abzocke. Nach 2h firmeninterner Schulung um zu wissen um was es bei der Regalprüfung geht, ich bin KEIN Regalprüfer, fällt mir schon einiges ein was man in der Praxis mit der Schnur und Schraubzwingen anstellen könnte. Wobei ich mir eher ein Richtscheid, bzw. die 1m Wasserwaage kaufen würde.

    Red mit Deinem Arbeitgeber, er soll das Geld für die Schulung zurückfordern und Dich auf einen ordentlichen Lehrgang schicken.

  • Ich hole jetzt mal ganz weit aus.

    TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Person"

    Du solltest zumindest die in dieser TRBS geforderten allgemeinen Anforderungen erfüllen,

    Ist das nicht der Fall, lass die Finger davon. Denn wenn irgendwas schief geht, bist du das Bauernopfer, dass dein AG zur Schlachtbank führt und das im wahrsten Sinne des Wortes.

    Ich bin eine Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen.

    Und alles was ich Prüfe und mache muss Hand und Fuß haben. Ich habe die technische Fachkunde und die muss ich dem AG nachweisen (Zertifikat etc.) Und erst wenn man benannte wurde (schriftlich) und auch wirklich weiß, was man da macht, sollte man so eine Prüfung durchführen.

    Dateien

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Moin,

    der Prüfer muss wissen, was er macht. Er steckt aktiv im Geschehen und kann aufgrund seiner Bildung/Ausbildung/Erfahrung beurteilen was er macht. Er kennt sich mit Material aus und kann erkennen ob ein Teiletausch notwendig ist. Er erkennt Sicherungen, versteht etwas von der Statik und der Standsicherheit. Er kennt etwas vom Aufbau. Letztlich siehst du nicht nur schwarz und weis, sondern oft grau. Es gilt Grenzwerte zu berücksichtigen und zu beurteilen. Es gilt Arbeitsmittel, für die der Unternehmer in der Haftung ist, frei zu geben oder zu sperren. Das komplette Bild ist zu sehen. Der komplette Arbeitsbereich.

    Werkzeug für diese Aktionen: lange und kurze Wasserwaage (digital), eine ausgelaserte Schablone für Verformungen und eine gute Taschenlampe. Eine Schnur brauchst du nicht, Zwingen auch nicht.

    Und sorry, wenn du immer auf diese Old-Scool-Schnur bestehst, vergessen. Das geht einfacher und besser.

    Was dir fehlt ist Praxis. Kein Beinbruch. Suche dir einen Regalprüfer und hospitiere dort. Lasse eure Regale extern prüfen und begleite die Aktion. What ever, du trägst als Prüfer eine Verantwortung. Frage doch bitte einmal in Suchmaschinen nach Regalunfällen. Die sehen lustig aus, sind es aber nicht.

    Und mit Verlaub, wenn dein Kurs ein Zertifikat gegeben hat, nicht nutzen. Der Prüfer steht nicht unter Zwang. Etwas fordern kann da jeder Arbeitgeber. Du solltest das zum jetzigen Zeitpunkt nicht tun.

    Auf welcher Grundlage war deine Schulung? DIN-Norm, alte BG-Vorschrift, DGUV? In den Punkten kann man schon einiges an Wissen nachlesen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • nunja, Du unterschreibst die Prüfung, übernimmst dafür in einem gewissen Rahmen die Haftung und Verantwortung.

    Entschuldige bitte die harten Worte: Aber von dem was ich hier lese hast Du keine Ahnung was und wie Du prüfen sollst. Die Schulung die Du gemacht hast war Abzocke. Nach 2h firmeninterner Schulung um zu wissen um was es bei der Regalprüfung geht, ich bin KEIN Regalprüfer, fällt mir schon einiges ein was man in der Praxis mit der Schnur und Schraubzwingen anstellen könnte. Wobei ich mir eher ein Richtscheid, bzw. die 1m Wasserwaage kaufen würde.

    Red mit Deinem Arbeitgeber, er soll das Geld für die Schulung zurückfordern und Dich auf einen ordentlichen Lehrgang schicken.

    Ich riskiere eine Abmahnung.

    Wie genau setze ich die Schnur dann ein kann mir das einer erklären?

    Könnte auch eine Wasserwaage einsetzen.

    Eibe kleine Prüflehre habe ich auch.

    Brauche hilfe bin für jeden Tipp dankbar.

    2 Mal editiert, zuletzt von cardano (19. Oktober 2023 um 08:55)

  • ANZEIGE
  • Ich riskiere eine Abmahnung.

    Für was? Auf welcher Grundlage?

    Weil du nicht weißt, wie du eine Prüfung durchzuführen hast?

    Was ist dass den für ein Arbeitgeber?

    Guter Rat, lass es.

    Du bist das Bauernopfer. Am Ende heißt es, wieso du hast es doch freigegeben.

    Hol einen externen, begleite den und Ende.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Ich riskiere eine Abmahnung.

    Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

    Gegen eine Abmahnung kann man durchaus vorgehen.

    Wie genau setze ich die Schnur dann ein kann mir das einer erklären?

    Wurde das in Deinem Kurs nicht erklärt?

    Dann dürfte es 2 Möglichkeiten geben:

    1. Der Kurs war unvollständig.

    2. Die Schnur ist verzichtbar.

    Ich habe das Gefühl, Du hast keinerlei praktische Erfahrungen im Umgang mit Regalen, also weder in einem entsprechenden Fertigungsbetrieb gearbeitet, noch jemals ein solches Regal aufgebaut oder Regalprüfungen begleitet. Somit fehlt eine der Grundvoraussetzungen für die Regalprüfung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • richtig. Wasserwaage und Zollstock bzw. Prüflehre. Im besten Fall ist die Wasserwaage 1m lang, denn die Abweichung wird immer pro Meter bewertet. Die Lehre kannst du dir selbst bauen oder in der Bucht kaufen.

    DGUV Information 208-043 ab Seite 11.

    Wenn du das machen sollst, besuche bitte eine Schulung von einem Regalhersteller - die lohnt sich. Denn DU legst fest, ob das Regal in Ordnung ist.

    ........ja,

    ich habe das vor langer Zeit bei einem grünen Prüfinstitut gemacht. Der Kurs ging über Tage und hatte eine theor. und eine praktische Prüfung. Die Praxis wurde in einem Baumarkt, real, durchgeführt.

    Im Kurs gab es auch Unterlagen. Es wurde nach DIN geschult und die gab es dazu auch.

    Und auch da war man noch unsicher.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ANZEIGE
  • Hallo Cardano,

    du hast nun etliche Informationen erhalten.

    Bedenke bitte, dass ggf. von deiner Entscheidung ggf. Leben abhängen.

    Wenn du ein Regal aufgrund fehlender Praxis falsch beurteilst und bei der Arbeit ein Unfall mit einem Mitarbeiter daraus resultiert, der ggf. Querschnittsgelähmt ist oder gar tödlich endet, ist eine Abmahnung dein geringstes Problem.

    Da hast hier Verantwortung die scheinbar weit über deine Fähigkeiten hinausgeht. Setz dich da nicht in ein Boot, das dem Untergang geweiht ist.

    Werde deiner Verantwortung gerecht, gehe zu deinem Chef und erkläre ihm alles. Wenn du danach eine Schulung mit Praxisbezug gemacht hast, erst dann kannst du aktiv werden.

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Hallo Cardano,

    ich kann den Kollegen hier nur Recht geben, Finger weg. Deiner Beschreibung nach klingt das alles nicht so als solltest Du mit Deinen "Basics" schon auf Regale losgelassen werden. Das Regal kann in 100 Jahren noch stehen und alles ist gut. Fällt es aber morgen um, Du hast es frei gegeben und Dein Name steht auf Prüfprotokoll hast Du ein richtiges Problem.

    Zur Abmahnung.

    Wofür sollte die ausgesprochen werden? Arbeitsverweigerung, wohl kaum.

    Du bewahrst ja quasi den Unternehmer vor einer ziemlichen Dummheit.

    Der sollte dafür sorgen, Dir eine ordentliche Schulung zu ermöglichen, wenn Du für die Sicherheit seiner Regale verantwortlich sein sollst.

    ...Bequemlichkeit führt zu einem Mangel an

    Sicherheit und hinterher ist datt Geschrei wieder groß.