Möbel/Material schleppen in Schulen

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  • Hallo Zusammen,

    Ich betreue seit kurzem eine Kommune und hier auch die bei der Stadt angestellten Hausmeister von (Grund- und Mittel)Schulen.

    Jetzt kam ein Hausmeister auf mich mit verschiedenen Themen zu:

    1. Er bekommt vom Schulleiter meist erst kurz vor Veranstaltungen die Info, dass es die Tische und Stühle (meist alleine) aufbauen muss.
    Hier bin ich der Meinung, dass es zwar in seinem Tätigkeitsbereich liegt, jedoch es nicht alleine machen kann/darf und somit mehr Personal eingeplant werden muss. Zudem muss man frühzeitig die Info erhalten, ist also ein Kommunikationsproblem, oder?

    2. Kinder sollen helfen die Klassenräume umzustellen und somit auch schwere Tische oder Stühle schleppen. Teilweise auch über Treppen, da es keinen Aufzug gibt.

    Wie ist es da mit Ergonimie / Heben&Tragen? Ich weiß noch aus meiner Schulzeit, dass wir das auch machen mussten aber was muss dabei eigentlich beachtet werden?

    3. Anlieferung von ca. 70 Kg Tablets: Auch hier war der Schulleiter der Meinung der Hausmeister soll diese mit Hilfe von Schülern in einen Raum im OG tragen.

    Was ist, wenn etwas passiert z.B. Tablets kaputt gehen? Wer ist dann in der Verantwortung? Der Hausmeister weil ers mit den Kindern wegräumt oder der Schulleiter, weil er die Anweisungen gegeben hat?

    Vllt. hat jemand von euch ja in einem der Bereiche Erfahrungen oder Infos. Gesetzlich habe ich dazu nicht wirklich was gebunden...

    Vielen Dank schonmal & liebe Grüße! :S

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  • Siehe dazu DGUV Vorschrift 81, DGUV Regel 102-601

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • 1. Alleinarbeit ist immer zu vermeiden >> DGUV-Regel 102-601 S.119

    2. und 3.

    • Kinder bis zum zehnten Lebensjahr sollten generell keinen Umgang mit schweren Lasten haben;
    • Minderjährige zwischen 10 und 13 Jahren dürfen Lasten bis 7,5 Kilogramm regelmäßig und bis 10 Kilogramm gelegentlich bewegen;
    • 14- bis 17-jährige Mädchen dürfen bis 10 Kilogramm regelmäßig und bis 15 Kilogramm gelegentlich Heben oder Tragen;
    • 14- bis 17-jährige Jungen dürfen bis 20 kg regelmäßig und bis 35 kg gelegentlich Heben oder Tragen.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Nach den aufgeführten Regelwerk gehört der Hausmeister zum "Äußeren Schulbereich" und untersteht der Kommune. Zu dem Bereich gehört auch die Ausstattung der Klassenräume.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Wie alt sind denn die Kinder?

    Wenn unter 15 dann dürfte §5 JArbSchG greifen.

    Wohl eher nicht, da die Kinder in der Schule nicht "beschäftigt" sind.

    An manchen Schulen lernt man nicht mal was :Lach:

    Ich denke da müssten als Arbeitnehmer eher die Lehrer selbst dafür herhalten.

    Abgesehen davon, dass ich nichts verkehrt daran finde wenn mein Kind in der Schule ab und an etwas hilft. Kommt in unserer "Gemeinschaft" eh zu kurz.

    Es wird aber genug Eltern geben, die das nicht so sehen.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Was ich noch zu bedenken gebe:

    Die Kinder schleppen die Tische von einem Stockwerk zum nächsten über die Treppe, und dann passiert was...

    Klar die Unfallkasse kümmert sich um die Heilbehandlung, Reha und Co - aber wird nicht auch die Frage beantwortet werden müssen: Gehört das Tische schleppen zum Dasein eines Schülers? Vielleicht ja... aber dann: War das Transportieren der schweren Tische und Stühle über die Treppe ok? Und da würde ich sagen: Nein...

    Das das gemacht wird... oft... schon immer... klar, das bestreite ich nicht. Mir ist dabei auch kein Zacken aus der Krone gefallen. Aber wenn ich jetzt so darüber nachdenke...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Die Arbeitsleistung ist vergleichbar mit der von Möbelpackern, somit entspricht dies dem genannten Punkt 3. Die Ausnahmen sind ja in Absatz 2 genannt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich denke nicht, dass Möbel schleppen zu den Aufgaben der Kinder gehört. In der DGUV Regel 102-601 steht wörtlich:

    Verantwortung und Aufgabenübertragung
    Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten, Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler, Studierenden sowie ehrenamtlich Tätigen liegt bei Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer. Das heißt, dass Sie die Arbeiten sowie das Lernen und Studieren in Ihrem Betrieb und Ihrer Bildungseinrichtung so organisieren müssen, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und die Belastung Ihrer Beschäftigten, Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler, Studierenden sowie der ehrenamtlich Tätigen nicht über deren individuelle Leistungsfähigkeit hinausgeht.


    Davon abgesehen, sind Schüler für mich keine Beschäftigten. Es wird immer nur von Schülern gesprochen...... Das JArbSchG ist nicht auf Schüler anzuwenden hier greift das Sozialgesetzbuch und das Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

    Liebe Grüße, bleibt gesund

    Alex

    Der Dumme sucht einen Schuldigen,

    der Intelligente eine Lösung !!!

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  • Ich würde sagen, hier greift eher der §5 JArbSchG und §2 KindArbSchV

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Ich würde sagen, hier greift eher der §5 JArbSchG und §2 KindArbSchV

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt erst ab 15 Jahren, was ist mit den jüngeren Schülern? Das JArbSchG ist nicht anwendbar, außer vielleicht beim Praktikum.....

    Hier liegen andere Gesetzte, wie in meinem Post #13 erwähnt vor, man kann auch noch das Grundgesetz heranziehen

    Liebe Grüße, bleibt gesund

    Alex

    Der Dumme sucht einen Schuldigen,

    der Intelligente eine Lösung !!!

  • Es gilt ein generelles Beschäftigungsverbot von Jugendlichen und Kindern unter 13 Jahren.

    Auszug §5 JArbSchG Abs.3

    Die Kinder dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden.

    §2 KindArbSchV Abs. 2

    Eine Beschäftigung mit Arbeiten nach Absatz 1 ist nicht leicht und für Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche nicht geeignet, wenn sie insbesondere

    1.mit einer manuellen Handhabung von Lasten verbunden ist, die regelmäßig das maximale Lastgewicht von 7,5 kg oder gelegentlich das maximale Lastgewicht von 10 kg überschreiten; manuelle Handhabung in diesem Sinne ist jedes Befördern oder Abstützen einer Last durch menschliche Kraft, unter anderem das Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen und Bewegen einer Last,


    Anmerkung: Schulgesetze sind Ländersache. Jedes Bundesland hat da seine eigenen. Ich würde mich immer auf Bundesgesetze und -Verordnungen berufen.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Anmerkung: Schulgesetze sind Ländersache. Jedes Bundesland hat da seine eigenen. Ich würde mich immer auf Bundesgesetze und -Verordnungen berufen.

    Es gibt keine Bundesgesetzte die das Verhalten von Schülern, Lehrern o.ä. regeln. Schule ist ausschließlich Ländersache. Die Grundlage für die Schulgesetzte bietet das Grundgesetz !!!

    Liebe Grüße, bleibt gesund

    Alex

    Der Dumme sucht einen Schuldigen,

    der Intelligente eine Lösung !!!

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  • Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt erst ab 15 Jahren, was ist mit den jüngeren Schülern?

    Also in meinem JArbSchG finde ich unter §1 "(1) Dieses Gesetz gilt in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind,"

    Wenn ich somit Personen unter 18 eine Tätigkeit, wie Möbelschleppen zuweise, ist das für mich eine Beschäftigung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Also in meinem JArbSchG finde ich unter §1 "(1) Dieses Gesetz gilt in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind,"

    Wenn ich somit Personen unter 18 eine Tätigkeit, wie Möbelschleppen zuweise, ist das für mich eine Beschäftigung.

    Damit hast du Recht, aber Schüler sind keine BESCHÄFTIGTEN.... Zu Beschäftigten werden sie nur, kurzfristig, während der Zeit eines Schülerpraktikum...

    Wenn du das JArbSchG durchliest wirst du feststellen, dass es erst ab 15 Jahren gilt. Was ist mit den Schülern zwischen 6 und 14 Jahren? Das müssten, nach deiner Theorie, ja auch Beschäftigte sein.....

    In Schulen ist weder das JArbSchG noch die Kinderschutzverordnung anzuwenden

    Liebe Grüße, bleibt gesund

    Alex

    Der Dumme sucht einen Schuldigen,

    der Intelligente eine Lösung !!!

  • Ich fange beim Lesen immer vorne an. Jugendliche sind demnach in der Schule "beschäftigt". :/

    Finde den Ansatz auch nicht richtig. Also, ich kann verstehen, dass das "Schleppen" nicht nur an dem Hausmeister hängen bleiben sollte. Und ich denke auch, man kann Kindern ab einem gewissen Alter auch sagen "Trägst du bitte deinen Stuhl da und da hin.". Der eigene Stuhl von A nach B ist machbar (meine Meinung).

    Erfahrung als Vater: ich weiß, dass in den Schulen meiner Kinder die Lehrer_innen mit angepackt haben beim Aufbau und wenn eine Veranstaltung zu Ende war, galt das Motto "Viele Hände, schnelles Ende!" (Kinder, Eltern, Lehrer_innen und Hausmeister).

    Als Sifa: für mich ein abstraktes Thema.

    Beste Grüße