Cybersicherheit

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  • Hallo alle zusammen!


    Ich habe beim Kunden gerade das Thema Cybersicherheit TRBS 1115 Teil 1. Wie geht ihr damit um? Eigentlich ist das doch eher eine IT Sache also gehört eher in die IT Abteilung. Ich weiß in etwa welche Sachen relevant sein könnten im Bereich Cybersicherheit aber die Maßnahemn dazu abzuleiten finde ich sehr schwierig, wenn man keine Kenntnisse über Cybersicherheit hat. Wenn das System gehackt ist, kann ich doch eigentlich auch auf die GB des Arbeitsmittels verweisen oder? Bin noch in der Ausbildung also entschuldigt mein mangelndes Wissen.


    Wäre sehr froh, wenn mir jemand ein paar Tips geben kann oder eine schöne Diskussion entstehen würde. Danke euch ;)

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  • Du kannst da eigentlich nur in begrenztem Maße Input geben...

    - Laufen die Sicherheitsmaßnahmen weiter, wenn die Prozesse von außen angegriffen werden (Sicherheitsabschaltungen an Anlagen, Maschinen...)

    - Kann es passieren, dass Personen in Aufzügen gefangen werden können - kann man das System Überbrücken

    - Würde die Rettungskette bei einem Ausfall der VoIP-Anlage funktionieren

    - ...

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Wir haben diesbezüglich eine Einladung vom TÜV Süd erhalten, da unsere Aufzüge von außen angreifbar sind und die GBU auf Cybersicherheit erweitert werden muss

    Liebe Grüße, bleibt gesund

    Alex


    Der Dumme sucht einen Schuldigen,

    der Intelligente eine Lösung !!!

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  • Im Englischen ist es klarer unterteilt, mit "Safety" und "Security". Die Cyber-Sparte ist eine Aufgabe der IT im Betrieb, auch wenn die Mitarbeiter im Fahrstuhl festgesetzt werden können. Aber dass passiert auch bei einem Ausfall, wo dann ja der Techniker kommt (und hoffentlich nicht zu lange braucht).

    Da solche Dinge auch in den Bereich Terror fallen, gibt es dazu auch einen Sicherheitsbericht. Eine Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG, BetrSichV usw. eher weniger. Hier wären wir im Englischen nämlich bei "Security" und nicht bei "Safety".

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Im Englischen ist es klarer unterteilt, mit "Safety" und "Security". Die Cyber-Sparte ist eine Aufgabe der IT im Betrieb, auch wenn die Mitarbeiter im Fahrstuhl festgesetzt werden können. Aber dass passiert auch bei einem Ausfall, wo dann ja der Techniker kommt (und hoffentlich nicht zu lange braucht).

    Da solche Dinge auch in den Bereich Terror fallen, gibt es dazu auch einen Sicherheitsbericht. Eine Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG, BetrSichV usw. eher weniger. Hier wären wir im Englischen nämlich bei "Security" und nicht bei "Safety".

    Da muss ich dir widersprechen


    Unser Gesetzgeber hat die


    Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1115-1 "Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen")


    im März 2023 beschlossen


    kannst auch hier schauen TÜV Süd

    Liebe Grüße, bleibt gesund

    Alex


    Der Dumme sucht einen Schuldigen,

    der Intelligente eine Lösung !!!