Ersthelfer

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  • Hallo Kollegen,

    in der BGV A 1 § 26 ist geregelt, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass genügend Ersthelfer zur Verfügung stehen.
    Weiter hat er dafür zu sorgen, dass diese alle 2 Jahre fortgebildet werden (Auffrischung).

    Die „Bestellung“ zum Ersthelfer wurde von Mitarbeitern in unserem Betrieb die hierzu als geeignet erschienen teilweise abgelehnt.
    Grund der Ablehnung war der Zeitaufwand (2 x 8 Stunden).
    Der Grundkurs findet an zwei Samstagen (in der Freizeit) statt. Die Auffrischung soll während der Arbeitszeit erfolgen.

    In der BGV A 1 § 15 ist geregelt, dass die Versicherten, nach ihren Möglichkeiten für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz derjenigen zu sorgen haben,
    die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind.
    Weiter sollen sie eine wirksame Erste Hilfe unterstützen.

    Meiner Ansicht nach ist hier der Arbeitnehmer genauso in der Pflicht, wie der Arbeitgeber.
    Die Ersthelfer Ausbildung nützt im Ernstfall nicht nur auf der Arbeit.

    Der Geschäftsleitung habe ich vorgeschlagen, die Bereitschaft zur Ersthelfer Ausbildung durch eine entsprechende Klausel in künftigen Arbeitsverträgen sicherzustellen.

    Wie denkt Ihr hierüber und wie ist das bei euch geregelt?

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  • Hallo,

    also, das mit der Klausel finde ich ned schlecht. Das habe ich auch so. Weiter bekommen unsere Ersthelfer einen "Sonderleistung". Nicht viel, aber immer hin.
    Aber bitte bedenke, es ist nicht jeder als Ersthelfer geeignet. Ich finde es nicht gut, wenn man die Anzahl an Ersthelfer erreicht, aber keiner helfen kann oder will.
    Man muss Blut sehen können. Man muss mit Menschen umgehen können. Und man muss da schon dahinter stehen. Es geht ja um Menschenleben oder um deren Gesundheit.
    Also versuch es mal mit einer Sonderprämie oder dergleichen.
    Wenn Ich Dir noch helfen kann, melde Dich. Ich habe bei uns den kompl. Berreich der Ersten Hilfe aufgebaut.

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Erstens; ist es so, daß niemand die Bestellung und Ausbildung außer mit ärztlichem Atest ablehnen kann / darf.
    Zweitens; handelt es sich hier ausschließlich um betriebliche Belange. Auch die Grundausbildung zum Ersthelfer ist als Arbeitszeit anzurechnen.
    Für mein Privatleben gibt es keinerlei Vorschrift, daß ich im Besitz einer gültigen EH-Ausbildung sein muß (ausgen. bei Führerscheinerwerb).

    Es wird nicht viel bringen, jemanden den Zwang eines Ersthelfers aufzuerlegen, entweder er ist am ersten Ausbildungstag krank, oder während der Ausbildung völlig desintressiert und kann hinterher nichts. Das mit dem Blut sehen können, ist auch so ein Klischee ( ich spreche aus nunmehr 25 jähriger Erfahrung ). Im Ernstfall sieht man das Blut gar nicht, sondern handelt aus Instinkt.
    Vielmehr suche ich Freiwillige vor allem junge Leute, die Interesse an dem Lehrgang haben. Um eine kleine Anerkennung für diese Zusatzaufgabe, gleich welcher Art, kämpfe ich schon lange, finde aber immer mehr als genug Freiwillige.

    Wer die Grundausbildung in seiner Freizeit machen muß, handelt bei Euch völlig richtig, die Ausbildung abzulehnen, und hier auch gesetzeskonform. Er lehnt dann nicht den betrieblichen Ersthelfer ab, sondern für seinen Arbeitgeber eine Tätigkeit (Ausbildungsveranstaltung) auszuführen, welche nicht entlohnt wird. Warum bezahlt denn die BG die Ausbildungskosten, warum bist du während der Ausbildung und auf den Wegen durch die BG versichert? Es handelt sich hier ausschließlich um eine betriebliche Tätigkeit!
    Übrigens, was bringt eigentlich Euer Unternehmer mit ein? Die Ausbildung wird bezahlt, Ihr macht die Ausbildung in der Freizeit. Vieleicht hat ja jeder noch etwas Verbandmaterial zu Hause, so bekommt man noch ne Verbandskiste hin?

    Sorry Calimero, vielleicht etwas hart und überspitzt, aber als Sifa und eigentlich von jedem Betriebsrat ein klares NEIN zu dieser Vorgehensweise. Wie du schon erwähnt hast BGV A1 §26: der Unternehmer hat.... !

    Die Klausel die ihr in den Arbeitsvertrag einbringen wollt, ist unwirksam. Sie darf lediglich beinhalten, daß ein Mitarbeiter bereit ist, die Aufgabe als betr. Ersthelfer tätig zu werden, die Zeit zur Ausbildung muß weiterhin der Unternehmer zahlen. Stellt doch nur noch ausgebildete Ersthelfer ein; bei der Stellenausschreibung gleich dazu, z.B. :" Schlosser /betr. Ersthelfer gesucht!"
    Als Qualifikation ist so eine gültige EH-Ausbildung notwendiges Einstellungskriterium.
    Lasse als Sifa die Finger von Empfehlungen zu Arbeitsverträgen. Du riskierst die Anerkennung deiner Kollegen. Dein Fachgebiet ist Sicherheit, nicht Arbeitsrecht! (Du hast ja nach unserer Meinung gefragt)

    Ciao Andreas

    PS: Geht Euer Unternehmer mit gutem Beispiel voran? Ist er Ersthelfer? Sind Eure Sifa`s und SiBe`s ausgebildet?

    Einmal editiert, zuletzt von Andreas.S (3. Februar 2008 um 12:24)

  • Zitat

    Original von Andreas.S
    Übrigens, was bringt eigentlich Euer Unternehmer mit ein? Die Ausbildung wird bezahlt, Ihr macht die Ausbildung in der Freizeit. Vieleicht hat ja jeder noch etwas Verbandmaterial zu Hause, so bekommt man noch ne Verbandskiste hin?

    Die Kosten der Ausbildung übernimmt die BG, welche sich durch Beiträge der Mitgliedsbetriebe finanziert.
    Die im Betrieb vorhandenen Verbandskästen wurden zum Teil schon mehrfach ersetzt, da sie auf unerklärliche Weise verschwanden.

    Zitat

    Original von Andreas.S
    als Sifa und eigentlich von jedem Betriebsrat ein klares NEIN zu dieser Vorgehensweise. Wie du schon erwähnt hast BGV A1 §26: der Unternehmer hat.... !

    Auch erwähnt: BGV A 1 § 15 Die Versicherten sind verpflichtet... !
    Wer die Kosten zu tragen hat ist letztendlich (meiner Erkenntnis nach) nirgendwo geregelt.

    Zitat

    Original von Andreas.S
    [B]Lasse als Sifa die Finger von Empfehlungen zu Arbeitsverträgen. Du riskierst die Anerkennung deiner Kollegen. Dein Fachgebiet ist Sicherheit, nicht Arbeitsrecht!

    Beim SIFA-Seminar wird vermittelt, dass die Verpflichtung zum Arbeitsschutz in der Stellenbeschreibung verankert werden soll.
    Die Sicherheit meiner Kollegen kommt vor der Anerkennung meiner Person. Die Klausulierung muss natürlich ein Rechtsberater übernehmen.

    Zitat

    Original von Andreas.S
    Geht Euer Unternehmer mit gutem Beispiel voran? Ist er Ersthelfer? Sind Eure Sifa`s und SiBe`s ausgebildet?

    Den Unternehmer habe ich mitangemeldet.
    Als zukünftige Sifa werde auch ich den Kurs besuchen.
    Einen SiBe gibt es bisher noch nicht.

  • Ich bin eigentlich kein Freund von so einer Klausel, da ein Ersthelfer diese Aufgabe nur bei ausreichender Eignung ausführen sollte. Kann ein Mitarbeiter z.B. kein Blut sehen so sollte er auch nicht über eine solche Klausel "gezwungen" werden.

    Abgesehen davon bieten die BG'en diese Seminare auch in der Woche an, was allerdings bedeutet das die Mitarbeiter für drei Tage für den Betrieb ausfallen.

    Niemand sollte gezwungen werden diese Ausbildung zu machen, denn ein freiwilliger Helfer tut dies oft aus Überzeugung und das ist tausend mal mehr Wert als jemand der im Kurs nur gepennt und hinterher keine Ahnung von Erster Hilfe hat.

    "Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig."

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  • Zitat

    Original von Calimero
    Die im Betrieb vorhandenen Verbandskästen wurden zum Teil schon mehrfach ersetzt, da sie auf unerklärliche Weise verschwanden.

    Bei uns haben sich da Verbandkästen bewährt, deren Schlüssel sich hinter einer Glasscheibe befinden.

    Zitat

    Original von Calimero
    Auch erwähnt: BGV A 1 § 15 Die Versicherten sind verpflichtet... !
    Wer die Kosten zu tragen hat ist letztendlich (meiner Erkenntnis nach) nirgendwo geregelt.

    Das ist geregelt im §3 Arbeitsschutzgesetz:
    ..................
    (3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen. Zu den Maßnahmen zählt auch die Erste Hilfe Organisation (§ 10)

    Vor der Benennung der Erst-Helfer ist übrigens der Betriebsrat zu hören.

    Der unsrige würde uns einiges erzählen, wenn wir von den Ersthelfern verlangen würden, die Ausbildung in der Freizeit zu machen.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    • Offizieller Beitrag

    ... na hallo,

    da sind ja einige aspekte in der diskussion, die ich so noch nicht gesehen habe und ganz interessant sind.

    Aber hier mal zu meinen erfahrungen:
    - Die ausbildung und auffrischung wird während der arbeitszeit gewährleistet.
    - Es gibt bg-vorschriften, die für bestimmte tätigkeiten die bereitstellung von ersthelfern fordern (elektriker, bei anwendung von atemschutz, bei befahren enger räume und behälter ...). Hier haben wir auch von den mitarbeitern die ersthelfer-ausbildung gefordert.
    - Das argument "kein blut sehen zu können" ist leider oft nur vorgeschoben. Mit dem hinweis, dass ein großer teil der erst-hilfemaßnahmen unblutig sind im ernstfalldann doch der hilfsinstinkt durchkommt, haben wir schon einige "über ihren schatten springen" lassen.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Ich möchte noch mal etwas zu Thema "Blut" sagen.
    Ich bitte Euch mal etwas tiefer nachzudenken. Ich bin seit 10 Jahren im Rettungsdienst. Seit 5 Jahre Helfer vor Ort. 80 % der Einsätze sind natürlich nicht so blutig oder so. Aber es KANN auch anders sein.
    Es liegt nicht jedem diesen Job als Ersthelfer zu leisten. Und ich denke das muss akzeptiert werden. Ohne wenn und aber. Klar, kann es auch sein, das sich jemand das zu nutzen macht, um diesen Job nicht machen zu müssen. Aber wenn das einer nicht mag, ist das eben so.
    Ich kann das nicht verstehen. Bei mir habe ich diese Probleme noch nicht gehabt. Wir haben immer genügend Leute die das machen wollen.
    Ohne Druck und Ärger.

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Hallo zusammen,

    ja, es ist ein leidiges Thema, Freiwillige als Erst-Helfer zu gewinnen.

    Wir wollen in unserem Betrieb sogar mehr als die geforderten Erst-Helfer haben, da wir im 3-Schicht-System arbeiten. Der Wunsch der Geschäftsleitung ist es, jede Schicht mit 2 Erst-Helfern auszustatten, so dass auch im Urlaubs- und Krankheitsfall die Erste-Hilfe gewährleistet ist.

    Ich habe zunächst mit einem Aushang um Freiwillige geworben. Gemeldet haben sich immerhin zwei!
    Ich werde das Anwerben demnächst erneut starten ;)

    Die Ausbildung und Auffrischung erfolgt allerdings immer Samstags, aber die Stunden bekommen die Kollegen selbstverständlich vergütet!


    Gruß
    Isabeau

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  • Hallo!

    Zu dieser Blut-Sache:
    Ich gehöre zu der Sorte Mensch, die mehrfach die Erfahrung machen durfte/musste, im Ernstfall zu funktionieren und mich hinterher umzulegen. Ich weiß, dass ich es kann, aber um den Ersthelfer-Job drängel ich mich definitiv nicht. Ich bin heilfroh, dass es Menschen wie Michael gibt. Aber: Nachdem ich eine Serie mit Notfällen hatte, bei denen ich als erster da war, habe ich von mir aus etwas mehr an Kursen besucht, als es für den Führerschein erforderlich war. Und ich hoffte, dass dieses Wissen im Ernstfall abrufbar wird. Denn lähmen tut nur die Angst davor, etwas falsch zu machen und diese Lähmung wollte ich loswerden. Auf eigene Rechnung in diesem Fall. Was ich andeuten möchte ist eine Strategie, wie man Leute vielleicht davon überzeugen kann: Überwindet diese Angst! Und das auch noch auf Firmenkosten! Denn weit schlimmer fände ich es, wenn mir aus blosser Unwissenheit jemand -vielleicht ein geliebter Mensch- unter den Fingern stirbt - und ich mir dann hinterher Vorwürfe machen zu müssen...nein, das wollte ich nicht riskieren. Ich weiß aus unerfreulicher Erfahrung, dass ich auch beim nächsten und übernächsten Mal wieder umfallen werde, weil das mit dem Blut nicht besser wurde. Aber in der Situation weiß ich, was zu tun ist und hinterher kann ich mir sagen: Ich habe getan, was mir möglich war.

    Danach hatte ich stets Arbeitgeber, bei denen es mehr als genug Ersthelfer gab.

    Viele Grüße
    Gerald

    _________________________________

    "Es ist gelogen, dass Computerspiele Kinder beeinflussen. Hätte Pacman das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören." --- Kristian Wilson, Nintendo Inc. 1989

  • Zitat

    Original von awen
    [Bei uns haben sich da Verbandkästen bewährt, deren Schlüssel sich hinter einer Glasscheibe befinden.

    Die Verbandskästen werden in einem Baubetrieb benötigt. Es ist notwendig, dass sie im Ernstfall transportiert werden können.

    Zitat

    Original von awen
    Das ist geregelt im §3 Arbeitsschutzgesetz:
    ..................
    (3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen. Zu den Maßnahmen zählt auch die Erste Hilfe Organisation (§ 10)

    Vor der Benennung der Erst-Helfer ist übrigens der Betriebsrat zu hören.

    Der unsrige würde uns einiges erzählen, wenn wir von den Ersthelfern verlangen würden, die Ausbildung in der Freizeit zu machen.

    Den Beschäftigten sollen hier keine Kosten auferlegt werden.
    Sie sollen Zeit mit einbringen. Aus den vorgenannten §§ geht nicht hervor, dass diese Zeit vergütet werden muss.
    Es wird letztlich auch keiner genötigt diesen Kurs zu belegen, die Teilnahme erfolgt freiwillig.
    Um die Gemüter zu beruhigen möchte ich jedoch mitteilen, dass die Vergütung für den Zeitaufwand noch nicht abschließend geklärt ist.

    Zitat

    Original von Isabeau
    Ich habe zunächst mit einem Aushang um Freiwillige geworben. Gemeldet haben sich immerhin zwei!
    Ich werde das Anwerben demnächst erneut starten

    Ich habe die Mitarbeiter auf den Ersthelfer angesprochen. Meist erklärten Sie, dass die Ausbildung doch schon eine Zeit zurückliegt (Führerschein).
    Der Feststellung, dass eine neuerliche Ausbildung nicht schaden würde stimmten die meisten zu.
    In unserem Betrieb sind 70 Arbeitnehmer beschäftigt. Die vorgeschriebene Anzahl an Ersthelfern (10%) sind bereits vorhanden. Da die Arbeitnehmer (je nach Baustelle) auch mal in kleineren Gruppen unterwegs sind erscheint eine größere Anzahl an Ersthelfern sinnvoll.
    Durch die "Mundpropaganda" war es möglich 17 zusätzliche Ersthelfer anzuwerben.

    • Offizieller Beitrag

    hallo,

    Zitat

    Den Beschäftigten sollen hier keine Kosten auferlegt werden.
    Sie sollen Zeit mit einbringen. Aus den vorgenannten §§ geht nicht hervor, dass diese Zeit vergütet werden muss.
    Es wird letztlich auch keiner genötigt diesen Kurs zu belegen, die Teilnahme erfolgt freiwillig.
    Um die Gemüter zu beruhigen möchte ich jedoch mitteilen, dass die Vergütung für den Zeitaufwand noch nicht abschließend geklärt ist.

    ich verstehe jetzt die ganze problematik nicht, es ist doch klar definiert das der unternehmer dafür zu sorgen hat, dass genügend ersthelfer im betrieb vorhanden sein müssen, ok die 10 % an ersthelfer habt ihr anscheinend.
    wenn der unternehmer den wunsch hat weitere ersthelfer einzusetzen, ist es auch kein problem solange er die kosten für die MA übernimmt, sprich die zeiten die der mitarbeiter mit dem lehrgang verbringen (das sind sogenannte ausfallzeiten des unternehmer).
    den lehrgang ansicht bezahlt doch die bg, welche unkosten hat den da der unternehmer außer die ausfallzeiten?
    also wenn deine firma mehr ersthelfer ausbilden will und das nur samstags machen will, dann muss er den ersthelfer die zeiten entsprechend gutschreiben.

    bei uns im betrieb kommt jemand vom drk und schult die mitarbeiter am "arbeitsplatz" also in einem raum wo genügend platz für die schulung ist.

  • Zu den Kosten das sehe ich wie Toni.
    Entweder Ausbildung während der Arbeitszeit oder Vergütung der zusätzlich erbrachten Zeiten.

    Zitat

    Original von Calimero
    Ich habe die Mitarbeiter auf den Ersthelfer angesprochen. Meist erklärten Sie, dass die Ausbildung doch schon eine Zeit zurückliegt (Führerschein).

    Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen im Rahmen des Führerscheinerwerbs reicht als Erste-Hilfe Ausbildung nicht aus.
    BGR A1 4.8.2

    Wenn ihr einen BR habt, der hat da Mitspracherecht

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Bei uns haben sich auch immer genügend freiwillig gemeldet die den Job machen wollten, deswegen liegt auch kein Grund vor, die Leute zu zwingen.

    "Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig."

  • Die Ausbildung kann man ja u.a. beim DRK machen! Wie schaut das mit den BGs? Erhält man dort die Ausbildung kostengünstiger oder sogar kostenlos?

  • Info.
    Wenn man die Kurse bei einer Hilfsorganisation (DRK,MHD,ASB usw) absolviert, kostet der Kurs nie etwas. Die Organisationen, rechnen direkt mit den BGs ab.
    Aber natürlich nur, wenn auch noch Bedarf an Ersthelfern besteht.

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Die Ausbildung bei den BG'en ist kostenlos. Nur sind diese über drei Tage während der Woche. Das heißt die Mitarbeiter fehlen in dieser Zeit bei der Arbeit.

    "Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig."

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  • Zitat

    Original von Michael Kasper
    Info.
    Wenn man die Kurse bei einer Hilfsorganisation (DRK,MHD,ASB usw) absolviert, kostet der Kurs nie etwas. Die Organisationen, rechnen direkt mit den BGs ab.
    Aber natürlich nur, wenn auch noch Bedarf an Ersthelfern besteht.

    Moment! Der Kunde braucht einen Ersthelfer, da unter 20 Mitarbeiter! Da diese aber auch auf Montage gehen, würde er evtl. mehr ausbilden lassen wollen!
    Wenn er das z.B. bei der DRK macht, die es dann mit der BG verrechnet, kostet ihm das nichts?

  • Ist auch Problem. Ich habe auch mehr Ersthelfer als ich benötige. Begründung. Meine Mitarbeiter arbeiten in Schichten. Und dann geht das nicht anders.
    Ich habe noch nie Probleme gehabt.
    Das eine ist die Theorie und das andere die Praxis ;)

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Zitat

    Original von Danielski
    Die Ausbildung bei den BG'en ist kostenlos. Nur sind diese über drei Tage während der Woche. Das heißt die Mitarbeiter fehlen in dieser Zeit bei der Arbeit.

    Besten Dank!

    Drei Tage ist doch etwas zu lang!