Hallo Kollegen,
in der BGV A 1 § 26 ist geregelt, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass genügend Ersthelfer zur Verfügung stehen.
Weiter hat er dafür zu sorgen, dass diese alle 2 Jahre fortgebildet werden (Auffrischung).
Die „Bestellung“ zum Ersthelfer wurde von Mitarbeitern in unserem Betrieb die hierzu als geeignet erschienen teilweise abgelehnt.
Grund der Ablehnung war der Zeitaufwand (2 x 8 Stunden).
Der Grundkurs findet an zwei Samstagen (in der Freizeit) statt. Die Auffrischung soll während der Arbeitszeit erfolgen.
In der BGV A 1 § 15 ist geregelt, dass die Versicherten, nach ihren Möglichkeiten für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz derjenigen zu sorgen haben,
die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind.
Weiter sollen sie eine wirksame Erste Hilfe unterstützen.
Meiner Ansicht nach ist hier der Arbeitnehmer genauso in der Pflicht, wie der Arbeitgeber.
Die Ersthelfer Ausbildung nützt im Ernstfall nicht nur auf der Arbeit.
Der Geschäftsleitung habe ich vorgeschlagen, die Bereitschaft zur Ersthelfer Ausbildung durch eine entsprechende Klausel in künftigen Arbeitsverträgen sicherzustellen.
Wie denkt Ihr hierüber und wie ist das bei euch geregelt?