Beiträge von Calimero

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    Hallo Peter,

    die Empfehlungen zur Impfung wird regelmäßig ausgegeben und von einem Teil der Mitarbeiter auch wahrgenommen.
    Die in diesem Gewerk übliche PSA ist Standard.

    Auch der Verweis auf Verbau, Einstiegshilfe etc. ist richtig.

    Im Vorliegenden Falle jedoch geht es nicht um das Alltägliche, sondern um die Besonderheit dass Blut und Gewebe im Kanal schwimmt.
    Und hier Unsicherheit herrscht wie damit umgegangen werden muss.

    PS: reini ist raini

    Hallo Kollegen, in unmittelbarer Nähe zu einem Schlachthof soll von uns ein Kanalanschluß hergestellt werden. Die Leitung auf die angeschlossen wird ist in Betrieb. Bei Besichtigung der Ausgangssituation wurde festgestellt, dass in der vorhandenen Leitung ein Gemisch aus Abwasser, Blut und Gewebe fließt. Der Auftraggeber war von dieser Situation überrascht und sagte zu dafür Sorge zu tragen, dass die Einleitung von Blut und Gewebe sofort gestoppt wird. Weiter sagte er zu den Kanal zu spülen. Als SIFA habe ich dazu geraten fachkundigen Rat einzuholen. Die Nachfrage beim AMD der BG (unser Betriebsarzt) ergab, dass mit wasserdichter Kleidung und Schutzbrillen gearbeitet werden muss um Haut bzw. Schleimhautkontakte zu vermeiden. Die Mitarbeiter die hier tätig sind werden vor und nach den Arbeiten beim Betriebsarzt untersucht. Frage: Hat jemand von euch Erfahrungen aus einer ähnlichen Situation? Sind evtl. noch weitere Maßnahmen notwendig? Calimero

    Hallo Mabu,

    es müssen sicherlich nicht alle Mitarbeiter des Betriebes mit Retroreflektierender Warnkleidung ausgestattet werden.
    Beim Bedienungspersonal der Schienenfahrzeuge sieht das sicherlich anders aus (Einweiser, "Kuppler"). Hier kann Dir sicher ein Kollege aus der Industrie weiterhelfen.

    Ansatz für mehr Sicherheit ist die Regelung der Verkehrswege (Lichtzeichenanlage, Schranken, Absperrung etc.)

    Ansonsten stimme ich Michael zu
    Wenn besser Frage, besser Antwort.

    gruß Calimero

    Zitat

    Original von toni
    also wenn deine firma mehr ersthelfer ausbilden will und das nur samstags machen will, dann muss er den ersthelfer die zeiten entsprechend gutschreiben..

    Die telefonische Anfrage bei der BG Bau ergab heute, dass das Personal welches außerhalb der Arbeitszeit die Ausbildung zum Ersthelfer macht (weder nach BGV A1 noch nach dem Arbeitsschutzgesetz) einen Anspruch auf Vergütung der aufgewendeten Zeit hat.

    Der im § 13 ArbSchG verwendet Begriff „zuverlässige und fachkundige Personen“ ist in Arbeitsschutzvorschriften nicht explizit definiert. Als zuverlässige und fachkundige Person wird im allgemeinen eine Person bezeichnet, die die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Berufserfahrungen besitzt und auch die Gewähr für eine gewissenhafte Durchführung der ihr übertragenen Arbeiten bietet.

    Das verlangt von allen verantwortlichen Führungskräften, Fragen der Sicherheit, der ergonomischen Gestaltung von Arbeit und des Gesundheitsschutzes bei der Planung und Gestaltung von Arbeitsabläufen, Arbeitsinhalten, Arbeitsplätzen und der Auswahl von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen zu berücksichtigen. Die Auswahl der zuverlässigen und fachkundigen Personen liegt in der Eigenverantwortung des Arbeitgebers. Auch wenn der Arbeitgeber Verantwortung übertragen hat, muss er die ordnungsgemäße Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben überwachen.


    Zitat

    Original von Numsi
    Würde jetzt für mich bedeuten, dass die Führungskräfte erstmal einen entsprechenden Kurs besuchen müssten oder dass sie eventuell durch die Sifa qualifiziert werden.Numsi

    Als Sifa wirkst Du in allen oben aufgeführten Bereichen mit.
    Die Führungskräfte werden von Dir unterstützt.
    Du teilst das in der Ausbildung erworbene Wissen mit Ihnen.
    Natürlich müssen auch die Führungskräfte unterwiesen werden auch dahingehend, dass sie selbst unterweisen können.
    Die Unterweisungen sind in regelmäßigen Intervallen zu wiederholen.
    Ein Fragebogen müsste enorm umfangreich ausfallen deshalb halte ich diesen für wenig hilfreich.

    Zitat

    Original von RaBau
    Schulen Richtung "ARbeitssicherheit ist eine Führungsaufgabe" kannst du machen ich würde aber einen TEil durch externe Lehrgänge abarbeiten.
    Ausserdem kann man es auch so einrichten das der Mitarbeiter bevor er Vorarbeiter/Polierer wird erst einmal 3 Jahre erfolgreich Sicherheitsbeauftragter gewesen sein muss.RaBau

    Ob man die Führungskräfte wirklich zu externen Lehrgängen schickt ist vermutlich von der Unternehmensgröße und der Anzahl der Führungskräfte abhängig bzw. ob es Schwerpunkte in Bezug auf den Arbeitsschutz gibt.
    An die Vorarbeiter/Polierstelle die Voraussetzung der 3 jährigen SiBe Tätigkeit zu knüpfen halte ich für nicht realistisch.

    Zitat

    Original von awen
    [Bei uns haben sich da Verbandkästen bewährt, deren Schlüssel sich hinter einer Glasscheibe befinden.

    Die Verbandskästen werden in einem Baubetrieb benötigt. Es ist notwendig, dass sie im Ernstfall transportiert werden können.

    Zitat

    Original von awen
    Das ist geregelt im §3 Arbeitsschutzgesetz:
    ..................
    (3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen. Zu den Maßnahmen zählt auch die Erste Hilfe Organisation (§ 10)

    Vor der Benennung der Erst-Helfer ist übrigens der Betriebsrat zu hören.

    Der unsrige würde uns einiges erzählen, wenn wir von den Ersthelfern verlangen würden, die Ausbildung in der Freizeit zu machen.

    Den Beschäftigten sollen hier keine Kosten auferlegt werden.
    Sie sollen Zeit mit einbringen. Aus den vorgenannten §§ geht nicht hervor, dass diese Zeit vergütet werden muss.
    Es wird letztlich auch keiner genötigt diesen Kurs zu belegen, die Teilnahme erfolgt freiwillig.
    Um die Gemüter zu beruhigen möchte ich jedoch mitteilen, dass die Vergütung für den Zeitaufwand noch nicht abschließend geklärt ist.

    Zitat

    Original von Isabeau
    Ich habe zunächst mit einem Aushang um Freiwillige geworben. Gemeldet haben sich immerhin zwei!
    Ich werde das Anwerben demnächst erneut starten

    Ich habe die Mitarbeiter auf den Ersthelfer angesprochen. Meist erklärten Sie, dass die Ausbildung doch schon eine Zeit zurückliegt (Führerschein).
    Der Feststellung, dass eine neuerliche Ausbildung nicht schaden würde stimmten die meisten zu.
    In unserem Betrieb sind 70 Arbeitnehmer beschäftigt. Die vorgeschriebene Anzahl an Ersthelfern (10%) sind bereits vorhanden. Da die Arbeitnehmer (je nach Baustelle) auch mal in kleineren Gruppen unterwegs sind erscheint eine größere Anzahl an Ersthelfern sinnvoll.
    Durch die "Mundpropaganda" war es möglich 17 zusätzliche Ersthelfer anzuwerben.

    Zitat

    Original von Andreas.S
    Übrigens, was bringt eigentlich Euer Unternehmer mit ein? Die Ausbildung wird bezahlt, Ihr macht die Ausbildung in der Freizeit. Vieleicht hat ja jeder noch etwas Verbandmaterial zu Hause, so bekommt man noch ne Verbandskiste hin?

    Die Kosten der Ausbildung übernimmt die BG, welche sich durch Beiträge der Mitgliedsbetriebe finanziert.
    Die im Betrieb vorhandenen Verbandskästen wurden zum Teil schon mehrfach ersetzt, da sie auf unerklärliche Weise verschwanden.

    Zitat

    Original von Andreas.S
    als Sifa und eigentlich von jedem Betriebsrat ein klares NEIN zu dieser Vorgehensweise. Wie du schon erwähnt hast BGV A1 §26: der Unternehmer hat.... !

    Auch erwähnt: BGV A 1 § 15 Die Versicherten sind verpflichtet... !
    Wer die Kosten zu tragen hat ist letztendlich (meiner Erkenntnis nach) nirgendwo geregelt.

    Zitat

    Original von Andreas.S
    [B]Lasse als Sifa die Finger von Empfehlungen zu Arbeitsverträgen. Du riskierst die Anerkennung deiner Kollegen. Dein Fachgebiet ist Sicherheit, nicht Arbeitsrecht!

    Beim SIFA-Seminar wird vermittelt, dass die Verpflichtung zum Arbeitsschutz in der Stellenbeschreibung verankert werden soll.
    Die Sicherheit meiner Kollegen kommt vor der Anerkennung meiner Person. Die Klausulierung muss natürlich ein Rechtsberater übernehmen.

    Zitat

    Original von Andreas.S
    Geht Euer Unternehmer mit gutem Beispiel voran? Ist er Ersthelfer? Sind Eure Sifa`s und SiBe`s ausgebildet?

    Den Unternehmer habe ich mitangemeldet.
    Als zukünftige Sifa werde auch ich den Kurs besuchen.
    Einen SiBe gibt es bisher noch nicht.

    Hallo Kollegen,

    in der BGV A 1 § 26 ist geregelt, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass genügend Ersthelfer zur Verfügung stehen.
    Weiter hat er dafür zu sorgen, dass diese alle 2 Jahre fortgebildet werden (Auffrischung).

    Die „Bestellung“ zum Ersthelfer wurde von Mitarbeitern in unserem Betrieb die hierzu als geeignet erschienen teilweise abgelehnt.
    Grund der Ablehnung war der Zeitaufwand (2 x 8 Stunden).
    Der Grundkurs findet an zwei Samstagen (in der Freizeit) statt. Die Auffrischung soll während der Arbeitszeit erfolgen.

    In der BGV A 1 § 15 ist geregelt, dass die Versicherten, nach ihren Möglichkeiten für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz derjenigen zu sorgen haben,
    die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind.
    Weiter sollen sie eine wirksame Erste Hilfe unterstützen.

    Meiner Ansicht nach ist hier der Arbeitnehmer genauso in der Pflicht, wie der Arbeitgeber.
    Die Ersthelfer Ausbildung nützt im Ernstfall nicht nur auf der Arbeit.

    Der Geschäftsleitung habe ich vorgeschlagen, die Bereitschaft zur Ersthelfer Ausbildung durch eine entsprechende Klausel in künftigen Arbeitsverträgen sicherzustellen.

    Wie denkt Ihr hierüber und wie ist das bei euch geregelt?

    Die Ausbildung zur SIFA würde ich nicht unbedingt als Stress bezeichnen.
    Alles ist neu und es ist notwendig in die neue Aufgabe hineinzuwachsen.
    Die eigentliche Arbeit kommt erst noch.
    Den Arbeitsschutz bewusst im Betrieb umzusetzen.

    Für die Projektarbeit habe ich drei Themen eingereicht und warte auf den Startschuss.
    Vermutlich ist der größte Stress hierbei der Umstand, dass keine Projektarbeit als
    Orientierungshilfe vorliegt und jeder denkt das Rad neu erfinden zu müssen.
    Bei der Suche nach Projektarbeiten bin ich dann auch auf diese Seite gestoßen.

    Hallo zusammen,

    Ich grüße euch aus dem Californien Deutschlands (Baden)
    Ich bin 37 Jahre alt, bin verheiratet und Vater eines Kindes.

    Als Bautechniker in einem mittelständischen Betrieb in
    Baden-Baden beschäftigt wurde ich im Dezember 2006
    zur SIFA bestellt.
    Die Ausbildung hierzu werde ich im Mai abschließen.

    Über diese Page bin ich am letzten Freitag gestolpert.
    Ich finde gut, dass es diesen Erfahrungsaustausch gibt.