Guten Morgen Kolleginnen und Kollegen,
ich brauche Euer Schwarmwissen.
Ich befinde mich gerade in einer etwas heiklen Position.
Ich bin in einem mittelständischen Unternehmen die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ich habe eine Bestellung zur benannten Fachkraft, aber keine genaue Aufschlüsselung meiner Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2. Das war bisher auch kein Problem, da ich mit meinem Vorgesetzten, der HR und der Geschäftsführung die mündliche Vereinbarung von 15 Wochenstunden als SiFa-Einsatzzeiten getroffen hatte.
Nun aber gehen wir am 01.09.23 in Kurzarbeit und die HR will mich mit 20% in Kurzarbeit schicken, das wäre ein Tag pro Woche (38 Wochenstunden).
Nach meinem Kenntnisstand, ist so eine Kurzarbeit aber nur für meine andere Tätigkeit als Instandhalter (23 Wochenstunden) zulässig, da jegliche Änderung der Stundenanzahl als SiFa die Zustimmung der BG und des staatlichen Arbeitsschutzes bedarf.
Und das ist der eigentliche Knackpunkt, ich habe keinen schriftlichen Nachweis über die Einsatzzeiten und HR stellt sich jetzt quer und will mich für einen Tag pro Woche in Kurzarbeit schicken, soll aber gleichzeitig die 15h aufrecht erhalten. Das ist nach meiner und der vom Betriebsrat eine Ungleichbehandlung und Mehrbelastung.
Was kann ich da jetzt tun, um nicht eine Mehrbelastung und eine gleichzeitige Ungleichbehandlung zu erfahren?
Ich denke Euch für Antworten.