Hallo Jonas,
das Einzige was aus meiner Sicht hierbei in der Gefährdungsbeurteilung bewertet werden muss ist dein 3. Punkt "Bei der Materialbereitstellung an besagter Maschine, könnte es zu Quetschungen durch die Gitterbox/Ameise kommen". Hierbei geht es wie bereits von anderen Kollegen beschrieben um die Beurteilung des Arbeitsplatz. Die anderen beiden Punkte betreffen die Maschinensicherheit! Bei einer alten Maschine (ggf. sogar ohne CE) muss zunächst der Stand der Technik überprüft werden. Hilfreich ist hierbei eine entsprechende Maschinenprüfung durch eine befähigte Person. Der Mängelbericht zeigt dann, was an der Maschine an Sicherheitsfunktionen nachgerüstet werden muss. Hier greift auf jeden Fall die Maschinenrichtlinie mit ihren anhängigen Normen wie z.B. die EN 12100 "Sicherheit von Maschinen". Da wird man mit einer Gefährdungsbeurteilung im Sinne der BetrSichV nicht weit kommen. Maßnahmen könnte z.B. ein zusätzliches Gitter sein, das herausgeschleuderte Teile abhält und eine Zweihandbedienung, damit der Bediener die Finger weg hat, wenn der Tisch dreht.
Was man also dann doch noch in die Gefährdungsbeurteilung aufnehmen muss, ist die Wiederkehrende Prüfung nach BetrSichV min. alle 4 Jahre (Abhängig von dem Wartungsintervall und der Nutzung der Maschine)