Arbeitgeber hat keine Einsatzzeiten definiert

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  • Guten Morgen Kolleginnen und Kollegen,

    ich brauche Euer Schwarmwissen.

    Ich befinde mich gerade in einer etwas heiklen Position.

    Ich bin in einem mittelständischen Unternehmen die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ich habe eine Bestellung zur benannten Fachkraft, aber keine genaue Aufschlüsselung meiner Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2. Das war bisher auch kein Problem, da ich mit meinem Vorgesetzten, der HR und der Geschäftsführung die mündliche Vereinbarung von 15 Wochenstunden als SiFa-Einsatzzeiten getroffen hatte.

    Nun aber gehen wir am 01.09.23 in Kurzarbeit und die HR will mich mit 20% in Kurzarbeit schicken, das wäre ein Tag pro Woche (38 Wochenstunden).

    Nach meinem Kenntnisstand, ist so eine Kurzarbeit aber nur für meine andere Tätigkeit als Instandhalter (23 Wochenstunden) zulässig, da jegliche Änderung der Stundenanzahl als SiFa die Zustimmung der BG und des staatlichen Arbeitsschutzes bedarf.

    Und das ist der eigentliche Knackpunkt, ich habe keinen schriftlichen Nachweis über die Einsatzzeiten und HR stellt sich jetzt quer und will mich für einen Tag pro Woche in Kurzarbeit schicken, soll aber gleichzeitig die 15h aufrecht erhalten. Das ist nach meiner und der vom Betriebsrat eine Ungleichbehandlung und Mehrbelastung.

    Was kann ich da jetzt tun, um nicht eine Mehrbelastung und eine gleichzeitige Ungleichbehandlung zu erfahren?

    Ich denke Euch für Antworten.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

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  • Hallo,

    hast du die Mitarbeiterdaten nach DGUV V2 berechnet? Damit du überhaupt einen Richtwert hast. Gehen alle Mitarbeiter in Kurzarbeit, so verringert sich auch deine Einsatzzeit - ABER deine Einsatzzeit wird auf 12 Monate berechnet.

    Aber welche Tätigkeiten kannst du an einem Tag erbringen? Das klappt doch nicht =O

    Viel Erfolg

  • Ja, das habe ich. So kamen wir ja von die Wochenzeit von 15h.

    Und nein, es gehen nicht alle in Kurzarbeit. Vorrangig Produktion und produktionsnahe Bereiche. Es sind vielleicht 50/60 Mitarbeiter die nicht in Kurzarbeit gehen.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Hallo,

    die Einsatzzeit bezieht sich wirklich auf das Jahr. Bei deiner Stundenzahl müsstet ihr locker 550 - 600 Mitarbeiter haben.

    Wenn aber doch keiner Arbeitet, kann doch auch nichts passieren (eigentlich) und eure Führungskräfte sind doch vor Ort wenn gearbeitet wird.

    Da ist es doch völlig i. O. wenn Du Kurzarbeit machst. Du hast ja auch 30 Tage Urlaub und wirst mal krank.

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  • Schau mal ob dir das evtl weiterhilft:

    ArbG Siegburg, Urteil vom 11.11.2020 - 4 Ca 1240/20

    Habt ihr einen Betriebsrat und / oder eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit?

    Wenn nicht, sehe ich das so, dass jeder einzelne MA gefragt und dies bei jedem Begründet werden muss.

    So einfach mal ins grüne ge**gelt ist die Anordnung von Kurzarbeit abhängig von einem durch äußere Umstände begründeten Arbeitsausfall Siehe §96 SGBIII

    Gruß
    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • die Einsatzzeit bezieht sich wirklich auf das Jahr. Bei deiner Stundenzahl müsstet ihr locker 550 - 600 Mitarbeiter haben.

    Die 15h sind die Gesamtbetreuung. Grundbetreuung sind 550,5h/Jahr. Davon entfallen 403,7 auf mich als SiFa. Wir haben als Grundlage die Tabelle in der DGUV Vorschrift 2 genommen. Mit 1,1 h /Jahr/Mitarbeiter für Grundbetreuung, betriebsspezifische regelmäßig 0,8h und anlaßbezogen 0,1h/Jahr/Mitarbeiter. Macht Gesamtbetreuung von 2,0h/Jahr/Mitarbeiter. So kamen wir auf die Wochenzeit von gerundet 15h in der Woche

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Ja, gut gerechnet. Aber Du musst doch nicht jede Stunde nachweisen. Wenn bei euch alles i. O. und keine schweren Unfälle passieren und die BG auch nix zu bemängeln hat, interessiert sich doch die BG und die Aufsichtsbehörde nicht für die exakte Einhaltung der Stundenzahl. Außerdem schreibst Du doch den Jahresbericht und nicht dein Chef oder die BG. Ich würde als Mitarbeiter mich darüber beschweren, wenn man dich aus der Kurzarbeit rausnehmen würde. Das mit dem Urlaub und der Krankheit hab ich ja schon geschrieben. Mir fällt kein vernünftiges Argument ein, das gegen Kurzarbeit auch für dich spricht.

  • Ich verstehe die Aufregung nicht.

    Es gibt klare Voraussetzungen für Kurzarbeit.

    ... der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit vom Betrieb oder der Betriebsvertretung unverzüglich schriftlich angezeigt wird.

    Die Anordnung der Kurzarbeit ist nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers (HR schickt einen nicht einfach in KA) umfasst. Kurzarbeit muss daher arbeitsrechtlich zulässig eingeführt werden,

    • durch Tarifvertrag,
    • durch Betriebsvereinbarung,
    • durch Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag oder
    • durch einzelvertragliche Vereinbarung mit den Arbeitnehmern.

    Wenn kein Betriebsrat und keine tarifvertragliche Regelung zur Kurzarbeit existiert, müssen alle Arbeitnehmer, die von der Kurzarbeit betroffen sind, dieser zustimmen. Es muss eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und seinen betroffenen Angestellten darüber geben, um wie viel Prozent ihre jeweilige Arbeitszeit reduziert werden soll.

    Einen Personenkreis, der von Kurzarbeit ausgeschlossen ist, gibt es nicht.

    Ausnahme Auszubildende


    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

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  • iehe dazu den Komnet Dialog 8595

    Ja, denn kenn ich und habe ich auch der HR vorgelegt.


    Ich verstehe die Aufregung nicht.

    Es gibt klare Voraussetzungen für Kurzarbeit.

    ... der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit vom Betrieb oder der Betriebsvertretung unverzüglich schriftlich angezeigt wird.

    Das ist alles passiert. Aber die DGUV Vorschrift 2 sagt aus , dass die Änderung der Einsatzzeit meldepflichtig an die BG ist, die dann die staatlichen Aufsichtsbehörden informiert und mit diesem Zusammen, dann nach eingehender Prüfung entscheidet, ob eine Kürzung zulässig ist.

    DGUV Vorschrift 2, §2, Absatz 6.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Dann drücke ich es völlig pragmatisch aus. Eigene Erfahrung: Vollzeitsifa, 600MA, 2 Tage/Woche KA über einen Zeitraum von 12 Monaten.

    Das Unternehmen hat an die BG gemeldet. Ergebnis: 12 Monate lang 3 Tage gearbeitet. (Die unterschwellige Bemerkung, dann müssen wir entlassen, zieht immer.)

    Auch wenn das jetzt überheblich und bösartig klingt, was geschwört nicht so sein soll.

    Es geht doch gar nicht um Zeiten der DGUV V2 oder Gleichbehandlung. Es geht darum, "Ich will keine Kurzarbeit machen."

    Nach 45 Berufsjahren kann ich ehrlich zugeben, dass ich das auch nicht wollte und ähnlich reagiert habe wie Du.

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

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  • Sorry, aber irgendwie verstehe ich die Diskussion nicht. Der Arbeitgeber entscheidet darüber, welche Tätigkeiten man in seinem Unternehmen ausübt. Hier gibt es offensichtlich bisher eine Regelung von 15h Sifa-Tätigkeit und 23h andere Tätigkeit. Dafür wird ein festes Monatsgehalt bezahlt. Ich gehe nicht davon aus, dass Du für deine Sifa-Tätigkeit keinen anderen Stundenlohn erhältst, als für die andere Tätigkeit. Warum sollte er dich also nicht in die Kurzarbeit schicken, unter der Prämisse, dass die 15h SiFa-Tätigkeit gemacht werden sollen? Letztendlich hast Du ja immer noch 4 volle Arbeitstage (30,4h) zur Verfügung. Ich sehe da keine unzumutbare Mehrbelastung.