Hallo Zusammen,
ich sitze gerade an meinem Praktkumsbericht und hoffe, dass mir jemand zu folgender Frage weiterhelfen kann:
Es geht um Risikobeurteilung, wenn ich es richtig verstanden habe, wird hier zur Bewertung immer erst ein spezifisches Verfahren eingesetzt, an zweiter Stelle folgen qualitative Anforderungen aus Vorschriften bzw. Regeln und Informationen und erst am Schluss darf scheinbar die Risikomatrix eingesetzt werden.
Nun zu meiner Frage: Wenn eine Bewertung nach spezifischen oder qualitativen Verfahren mit entsprechenden Grenzwerten erfolgt, findet dann anschließend trotzdem noch eine Bewertung gemäß Risikomatrix bezüglich Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere für die die Bewertung statt, oder entfällt dieses dann?