Frage zur Risikobeurteilung

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  • Hallo Zusammen,

    ich sitze gerade an meinem Praktkumsbericht und hoffe, dass mir jemand zu folgender Frage weiterhelfen kann:

    Es geht um Risikobeurteilung, wenn ich es richtig verstanden habe, wird hier zur Bewertung immer erst ein spezifisches Verfahren eingesetzt, an zweiter Stelle folgen qualitative Anforderungen aus Vorschriften bzw. Regeln und Informationen und erst am Schluss darf scheinbar die Risikomatrix eingesetzt werden.

    Nun zu meiner Frage: Wenn eine Bewertung nach spezifischen oder qualitativen Verfahren mit entsprechenden Grenzwerten erfolgt, findet dann anschließend trotzdem noch eine Bewertung gemäß Risikomatrix bezüglich Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere für die die Bewertung statt, oder entfällt dieses dann?

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  • Wenn es Grenzwerte gibt, die nicht eingehalten werden (können), dann ist dass so. Es wird nicht betrachtet, ob das selten oder häufig der Fall ist und wie die Schadensschwere ist. Das wurde ja bereits von anderer Stelle gemacht... deswegen gibt es ja den Grenzwert.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Bei einem Grenzwert benötigst du keine Risikomatrix mehr, da dieser bindend ist. Bei einer Bewertung mit dem qualitativen Verfahren sieht es ein wenig anders aus. Beispiel: Eine Reinigungskraft wischt den Fliesenboden feucht.

    In der ASR A 4.1 steht bei 4 Allgemeines:

    (1) Fußböden müssen so beschaffen sein, instandgehalten und gereinigt werden, dass sie unter Berücksichtigung der Art der Nutzung, der betrieblichen Verhältnisse und der Witterungs- einflüsse sicher benutzt werden können.

    Aus meiner Sicht ist dieses Verfahren geeignet, aber nicht ausreichend da jeder Boden anders ist. Deshalb würde ich da speziell auf die zu bewertende Bodenfläche zusätzlich noch die Risikomatrix anwenden.

    Falls ich da mit meiner Einschätzung falsch legen sollte, so bitte ich um ein kurzes Feedback von den alten Hasen hier;-))

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  • Bei einem Grenzwert benötigst du keine Risikomatrix mehr, da dieser bindend ist. Bei einer Bewertung mit dem qualitativen Verfahren sieht es ein wenig anders aus. Beispiel: Eine Reinigungskraft wischt den Fliesenboden feucht.

    In der ASR A 4.1 steht bei 4 Allgemeines:

    (1) Fußböden müssen so beschaffen sein, instandgehalten und gereinigt werden, dass sie unter Berücksichtigung der Art der Nutzung, der betrieblichen Verhältnisse und der Witterungs- einflüsse sicher benutzt werden können.

    Aus meiner Sicht ist dieses Verfahren geeignet, aber nicht ausreichend da jeder Boden anders ist. Deshalb würde ich da speziell auf die zu bewertende Bodenfläche zusätzlich noch die Risikomatrix anwenden.

    Falls ich da mit meiner Einschätzung falsch legen sollte, so bitte ich um ein kurzes Feedback von den alten Hasen hier;-))

    Falsch nicht. Aber so ganz habe ich nicht verstanden, was du uns sagen willst. Wenn die Feuchtreinigung des Bodens eine Gefahr für Mitarbeiter darstellt, dann ist diese Fläche entweder trocken zu reinigen oder so trocken zu wischen, dass die Gefahr nicht mehr besteht. Egal wie häufig die Reinigung stattfindet und wie schwer die Verletzung ist, die dadurch verursacht wird.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo Thilo,

    eine schematische Orientierung an den in Rede stehenden Werten reicht nicht aus, sodass es allgemein anerkannt ist, davon auszugehen, quantitative Grenz-, Schwellen- und Richtwerte eignen sich erstinstanzlich nur für die Unterschreitung der Gefahrenschwelle. Plausibilität(-sprüfung) meint in diesem Kontext, eine an der Lebenserfahrung eines verständigen Erwachsenen gemessene Schlussfolgerung, ob etwas richtig ist oder auch falsch sein kann.

    Beispiel "Armierungseisen" die aus dem Boden ragen und auch unterhalb einer Absturzhöhe von einem Meter schwere Verletzungen nach sich zögen.

    VG Snooze

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  • Für alle die, die sich in der Fasi-Ausbildung befinden - andere natürlich auch - und sich mit dem Handlungsschritt "Risikobeurteilung" beschäftigen, empfehle ich, die Grundbegriffe des Arbeitsschutzes intensiv zu studieren. Das ist ein ganz tolles Kompendium und hilft sehr gut, Begrifflichkeiten voneinander abzugrenzen.

  • ..... die Grundbegriffe des Arbeitsschutzes intensiv zu studieren. Das ist ein ganz tolles Kompendium und hilft sehr gut, Begrifflichkeiten voneinander abzugrenzen.

    Wo findet man dies?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

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  • Guten Morgen,

    das Kompendium war seinerzeit immer bei der "ominösen" selbstlern-CD mit dabei. Die Ausgabe, bei welcher die BAuA mitgewirkt hat, ist mMn deutlich besser als die nunmehr Aktuelle (nur noch DGUV federführend).

    Ich habe mal beide Versionen eingestellt.

    Danke und ja ich erinn :/ ere mich.....

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    Gruß Mick

  • In der SiFa Lernwelt.

    Und bei der DGUV.

    Der Vollständigkeit halber: Die Links auf das DGUV Content Management System ("lcms.") funktionieren anscheinend nur, wenn Du gleichzeitig in der Lernwelt angemeldet bist (und wenn der Server mal funktioniert...).

    Weshalb die DGUV solche Basis-Unterlagen nicht öffentlich stellt, ist mir allerdings ein Rätsel. Wirkt fast, als wäre das alles Herrschaftswissen, das Sifas unbedingt unter Verschluß halten müssen.

    (Damit meine ich explizit nicht die Wissensbausteine. Da ist viel redaktionelle Arbeit und potentiell eine gewisse Eigendynamik drin.)

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Die Links auf das DGUV Content Management System ("lcms.") funktionieren anscheinend nur, wenn Du gleichzeitig in der Lernwelt angemeldet bist

    Habe die Links korrigiert. Beim ersten Link muss man auf der Zielseite dann Start anklicken, der zweite Link funktioniert bei mir direkt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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