ältere Tür (T30) mit Oberschließer nachrüsten

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Guten Tag,

    mein erster Beitrag/Frage hier.

    Zu mir, ich habe eine Ausbildung zum Mechaniker und einen Studienabschluss als Masch.Bau Ing.

    Darüber hinaus besitze ich ca. 20 Türen

    Prüfkennzeichnung Größe geändert.jpg

    Stahl Schanze, Zulassung habe ich mir besorgt. Das Unternehmen exsistiert seit ca. 50 a nicht mehr.

    Oberschließer klein.jpg

    Ein paar der Türen wurden vor ca. 50 a so nachgerüstet.

    Kann man jetzt mittels Montageplatte die alten durch neue Oberschließer ersetzen.

    Ich finde keine Aussagen zur Zulässigkeit?

    Danke

  • ANZEIGE
  • Ich geh mal davon aus, dass es sich hierbei um eine Brandschutztür mit einer Bauartzulassung handelt? Das sieht man an dem Typenschild. Da sollte eine Zulassungsnummer zu lesen sein.

    Dann dürfte das nach meinem Verständnis nicht funktionieren. Du veränderst diese Tür nachträglich. Unter Umständen mit einem für diese Tür nicht zugelassenen Bauteil.

    Zudem stelle ich mir die Frage, ob diese Tür nach 50 Jahren immer noch ihre brandschutztechnischen Eigenschaften besitzt.

    Du hast dich ja heute erst angemeldet. Du hast Dich weder vorgestellt, noch hast Du dich als SiBe oder SiFa geoutet. Nur mal schnell ein paar Infos abgreifen, ist nicht gerade Lady-Like.

    Die Normen darfst Du dir getrost selbst raussuchen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Irgendwas an die Tür anbringen geht nicht... auch nichts anbohren. Das wird in der Regel immer furchtbar teuer...

    Wie steht es mit der regelmäßigen Prüfung und Wartung? Wird das gemacht? Was steht dazu in den Prüfprotokollen?

    Mich deucht, die Tür wurde auch mal frisch lackiert... auch da frage ich mich, was das für ein Material war...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Irgendwas an die Tür anbringen geht nicht... auch nichts anbohren. Das wird in der Regel immer furchtbar teuer...

    Wie steht es mit der regelmäßigen Prüfung und Wartung? Wird das gemacht? Was steht dazu in den Prüfprotokollen?

    Mich deucht, die Tür wurde auch mal frisch lackiert... auch da frage ich mich, was das für ein Material war...

    Wie man sieht, ist der Schließbügel auf die Tür genietet. Da ist nichts zu machen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • 50 Jahre alte Türen? Lass erstmal den Türrahmen, das Türblatt und das Innenleben (von einer Fachfirma, könnte nämlich Asbest enthalten) der Türen prüfen, ob sie überhaupt noch eine Funktion haben oder aus Altersgründen eh ausgetauscht werden müssen, wenn sie als brandschutztechnischer Verschluss von Öffnungen mit einer definierten Feuerwiderstandsdauer im Gebäude erforderlich sind.

  • ANZEIGE
  • Erstmal Dank für die Antworten.

    Die Türen wurden zuletzt vor ein paar Wochen geprüft.

    Es gibt von diesen Türen unterschiedliche "Ausführungen". Zum Teil ohne Oberschließer, mit Oberschließer wie im Bild und mit neueren Oberschließern die die alten ersetzt haben.

    Es geht mir um die grundsätzliche Frage nach den "Rechtsnormen".

    Der DIN 18082 Blatt 1: 1969 kann ich zu Oberschließern nichts entnehmen.

    Das Merkblatt des DIBT

    https://www.swi-service.de/fileadmin/user_upload/swi/Dateien/5_Informationen/1_Vorschriften/DIBT-Richtlinien_Aenderung_bei_Feuerschutzabschluessen.pdf

    gibt auch nichts her.

    Danke

  • Du könntest dazu vielleicht auch Informationen eures Brandschutzversicherers einholen... schließlich wird er das ganze versichern.

    Du kannst auch einen Sachkundigen aus dem Bereich Brandschutztüren um eine Stellungnahme bitten - vielleicht auch bei einem Schulungsträger/Dozenten zum besagten Altbestand eine Anfrage stellen. Was sagt denn der Brandschutzbeauftragte dazu? Vielleicht hat er noch die eine oder andere Informationsquelle, die er anzapfen kann...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Die regulierende Rechtsnorm ist die Zulassung der Tür. In dieser werden Anbauteile und Veränderungen zugelassen. Bei solch alten Türen wird da aber keine Angabe drin stehen.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Es gibt von diesen Türen unterschiedliche "Ausführungen". Zum Teil ohne Oberschließer, mit Oberschließer wie im Bild und mit neueren Oberschließern die die alten ersetzt haben.

    Das hilft dir nicht weiter. Du weißt jetzt nicht, ob diese korrekt und passend ersetzt wurden.

    Das hieße dann, die Türen sind ohne Funktion. Wenn du dazu keine Dokumentation hast, wird es schwer für dich die korrekte Ausführung nachzuweisen.

    Ein SV wird dir wahrscheinlich raten / empfehlen alle Türen auszutauschen.

    Für alle anderen Lösungen wird es keine Zulassung geben.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Danke,

    die Türen sind zentifiziert, sowie die Oberschließer.

    Die Türen wurden gepüft.

    Was mir fehlt ist das Wissen um die Zulässigkeit der Ausführung der Montage.

    Was hast Du denn darüber an Unterlagen?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Wenn man hier mal schaut

    https://www.pg-geburtig.de/cms/upload/download/veroeff/139_Feuertrutz_09-2018.pdf

    dann sieht es da so aus wie bei mir.

    Den Prof.Dr.Ing. habe ich angeschrieben gehe jedoch eher nicht von einer Antwort aus.

    Vielleicht kommt auch die Antwort:

    Nur mal schnell ein paar Infos abgreifen, ist nicht gerade Lady-Like.


    Brandschutzbeauftragen gibt es nicht.

    Versicher wird da nach meiner Erfahrung wenig Auskunftsbereitschaft zeigen.

    SV ist immer noch eine Option.


    Die Oberschließer wurden von einem Fachunternehmen eingebaut. Die wissen natürlich heute von nichts und Unterlagen gibt es nicht mehr.

    Ich sag mal, so wie die eingebaut wurden war das 1973 "Stand der Technik".

  • ANZEIGE
  • Ich liebe solche Aufgabenstellungen :wacko:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ich habe den sehr interessanten Artikel nicht vollständig gelesen.

    Aber bei dem was ich gelesen habe, ist dort nichts über Änderungen oder Ergänzungen geschrieben bzw. wurde die Tür hinsichtlich ihrer Funktion neu eingeschätzt / beurteilt.

    Aus meiner Sicht ein ziemliches hantier und unsicheres Geschäft.

    Mittlerweile habe ich auch den Faden über die vorhandenen Unterlagen und Dokumente / Zertifikate verloren.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    am Ende dürfte, je nach Anzahl der Türen, deren Ersatz

    günstiger sein, als die individuelle Beurteilung.

    Die Oberschließer wurden von einem Fachunternehmen eingebaut. Die wissen natürlich heute von nichts und Unterlagen gibt es nicht mehr.

    Ich sag mal, so wie die eingebaut wurden war das 1973 "Stand der Technik".

    Und was ist seit dieser Zeit hinsichtlich Prüfungen passiert?

    Das der Versicherer keine Auskunftsbereitschaft hat, kann

    ich mir nur schwer vorstellen. Alternativ kann man den

    Sachverhalt auch mal mit der Baurechtsbehörde besprechen.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    Brandschutztüren (T30, T60, T90) sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen . Alle 12 Monate stehen sicherheitstechnische Prüfung und Wartung an (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen). Zu beachten sind die ASR A1.7 Abs. 10.2, DIN 14677, Unfallverhütungsvorschriften sowie DIBt-Richtlinien und das Prüfzeugnis des Herstellers. Prüfen dürfen laut ASR A1.7 nur Sachkundige.

    Das heißt du benötigst für die Wartung / Reparatur eine Firma, zB Firma "Brandschutzspecht", die Sachkundige beschäftigt, diese geben dann die Freigabe für die Nutzung.

    Es wird für dein Problem vielleicht auch andere Wege geben, für mich scheint dieser der einfachste.

    Viele Grüße Ry

  • Brandschutztüren dürfen in keiner Art und Weise verändert werden, außer der Hersteller lässt dies zu.

    Bohrungen oder eine andere Weise der Befestigung ist hier nicht zugelassen. Auch gibt es in diesem Fall so wie mir bekannt ist keine Zulassung nachträglich außer er ist zugelassen.

    Die Tür sollte gekennzeichnet sein mit der entsprechen Plakette hier man man dann auch nachlesen was zugelassen ist.

    Mfg Wargenau