Brandschutztüren dürfen in keiner Art und Weise verändert werden, außer der Hersteller lässt dies zu.
Bohrungen oder eine andere Weise der Befestigung ist hier nicht zugelassen. Auch gibt es in diesem Fall so wie mir bekannt ist keine Zulassung nachträglich außer er ist zugelassen.
Die Tür sollte gekennzeichnet sein mit der entsprechen Plakette hier man man dann auch nachlesen was zugelassen ist.
Mfg Wargenau