Brandschutzhelfer im Feuerwehrhaus

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  • Guten Tag,

    das man Ersthelfer im Feuerwehrhaus bereit stellt, macht Sinn.

    Muss der Träger auch Brandschutzhelfer im Feuerwehrhaus (Löschgruppen) der Freiwilligen Feuerwehr bestellen?

    Laut DGUV können aktive Feuerwehrleute mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung ohne zusätzliche Ausbildung als Brandschutzhelfer bestellt werden. Laut der Gefährdungsbeurteilung halten sich fast nur angehörige der Löschgruppe im Bereich auf - Fremdfirmen sind nie alleine im Haus.

    Gruß

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  • Hallo,

    sofern man dieses als ausreichend sieht....

    Interessant wird es doch bezüglich der Auffrischung.

    Ja? Nein?

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    es ist nicht so einfach, es handelt sich um eine Arbeitsstätte, demnach sind Ersthelfer und Brandschutzhelfer notwendig.

    In den Regelwerken werden nur Ersthelfer erwähnt.

    Ausnahme macht die DGUV Information 205-008:

    "Es ist sicherzustellen, dass zur Ersten-Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen."

    Der Träger stellt sich folgendermaßen auf:

    Unsere Ehrenamtler sind vom Fach und werden regelmäßig geschult.

  • Hallo,

    Der Träger stellt sich folgendermaßen auf:

    Unsere Ehrenamtler sind vom Fach und werden regelmäßig geschult.

    Und genau dazu kann man unterschiedlicher Auffassung sein.

    AB ohne Zweifel, aber VB....

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Was einzuhalten ist, ist die ArbStättV.

    Eine Technische Regel ist eine Technische Regel ist eine Technische Regel... die die Verordnung konkretisiert, und wenn deren Anforderungen eingehalten werden, kann davon ausgegangen werden, dass die Verordnung eingehalten wird.

    In der Gefährdungsbeurteilung kann ich als AG doch auch andere Maßnahmen festlegen, um die Schutzziele der Verordnung einzuhalten. Und ich kann eigenverantwortlich beurteilen, ob nicht 10 Feuerwehrler besser sind als 5% BSH, wie gut deren Unterstützung im VB ist, und was ich auffrischend in die sowieso jährlich notwendige Unterweisung packen muss.

    nur bestellen muss man ...

    Steht jetzt wo genau, dass Brandschutzhelfer zu bestellen sind?

  • Hallo

    ich sehe das auch so im AB sind die von der Feuerwehr im regelmäßigen Training aber im VB fehlt hier die Kenntnis.

    Hier spreche ich aus eigener Erfahrung da ich beide Seiten selbst kenne und hier schon sehr häufig Diskussionen hatte.

    Grüße Nils

  • Hallo,

    Steht jetzt wo genau, dass Brandschutzhelfer zu bestellen sind?

    kann man u.a. der DGUV Information 205-023

    (Brandschutzhelfer) entnehmen.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Für die Freunde der korrekten Begrifflichkeiten: Brandschutzhelfer werden benannt und nicht bestellt.

    Zu prüfen ist vor der Benennung von Feuerwehrangehörigen, ob diese tatsächlich im praktischen Umgang mit Handfeuerlöschern geschult wurden (ist nicht überall Bestandteil der Grundausbildung, manche lernen nur mit Strahlrohren löschen) und ob die regelmäßige Auffrischung der praktischen Löschübung mit den im Feuerwehrhaus vorhandenen Handfeuerlöschern organisiert ist.

    Die Schriftform ist für die Benennung nicht gefordert. Da der Arbeitgeber jedoch nachweisen muss, dass er eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern (auch über alle Liegenschaften und Schichten) im Betrieb hat, ist die Schriftform für den rechtssicheren Nachweis der Erfüllung seiner Arbeitgeberpflichten sehr empfehlenswert.

    PS: Der Brandschutzhelfer benötigt kein Fachwissen im Bereich VB. Seine Aufgabe ist die Bekämpfung von Entstehungsbränden mit den im Betrieb zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln zur Brandbekämpfung (also klassische Tätigkeit des AB).

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  • Hallo,

    Für die Freunde der korrekten Begrifflichkeiten: Brandschutzhelfer werden benannt und nicht bestellt.

    Wie wir aber auch schon festgestellt haben, verwendet die

    DGUV selbst u.a. in der Information zum Brandschutzhelfer

    beide Begrifflichkeiten von Benennung und Bestellung.

    PS: Der Brandschutzhelfer benötigt kein Fachwissen im Bereich VB. Seine Aufgabe ist die Bekämpfung von Entstehungsbränden mit den im Betrieb zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln zur Brandbekämpfung (also klassische Tätigkeit des AB).

    Dem kann ich mich so pauschal nicht anschließen.

    Das Aufgabengebiet eines BSH kann deutlich mehr sein,

    als nur die Bekämpfung von Entstehungsbränden. Nicht

    ohne Grund gibt es in der DGUV Information zum BSH

    auch Inhalte wie zur BSO, Sicherheitskennzeichnung und

    allgemein zum BS im Betrieb. Das alles würde ich schon

    dem VB, wenn auch in einem sehr geringen Umfang

    zuordnen. Doch das BSH den BSB bei der Freihaltung F+R Wege

    usw. unterstützen, kann eine mögliche Aufgabe sein, wo dieses

    Wissen notwendig sein kann.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hi,

    ich halte mich da ans Kapitel 1.2 der DGUV Information 205-023. Dort ist korrekterweise die Benennung genannt und die Ziele der Ausbildung sind klar definiert:

    Ziele der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

    Um die vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung und Sicherstellung von Fluchtwegen einsetzen zu können ist ggf. (je nach Betrieb) etwas "Hintergrundwissen" aus dem VB-Bereich erforderlich. In den meisten Fällen dürfte sich die Aufgabe gemäß Ausbildungsziel jedoch auf Brandbekämpfung mit tragbarem Feuerlöscher beschränken.

    Selbstverständlich darf der Arbeitgeber den Brandschutzhelfern ggf. noch weitere Aufgaben übertragen (sofern diese der Hauptaufgabe - Brandbekämpfung - nicht entgegenstehen) und sie in die interne Brandschutzorganisation im Betrieb mit einbinden. DIes erfolgt dann jedoch rein innerbetrieblich. Die ASR A2.2 und die DGUV Information 205-023 sind bezüglich der im Regelwerk vorgesehenen Aufgaben der Brandschutzhelfer aus meiner Sicht klar formuliert.

    schöne Grüße

  • Hallo,

    und dann gehen Sie einige Zeilen in der Information runter, dann finden Sie die Wortwahl Bestellung. Es ist nicht korrekt, würde daraus aber auch kein Drama machen, wenn von Bestellung geredet wird.

    Letztlich sind wir unterschiedlicher Meinung, da ich auch die

    klar formulierten Aufgaben so nicht erkennen kann.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Ich würde einfach alle Feuerwehrangehörigen als Brandschutzhelfer definieren. Macht man ja im medizinischen Bereich mit den Ersthelfern ähnlich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    sicherlich kann man das machen, empfehlen würde ich es

    -pauschal- nicht. Ihr Beispiel finde ich in dem Zusammenhang

    nicht passend, siehe den Thread.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ihr Beispiel finde ich in dem Zusammenhang

    nicht passend, siehe den Thread.

    Warum sollte das Beispiel nicht passend sein?

    Ein Feuerwehrangehöriger dürfte über deutlich mehr Praxiserfahrung verfügen als jeder BSH, der alle paar Jahre einmal mit einem Wasser-Übungslöscher eine Gasflamme löschen durfte, die eigentlich nur aus geht, da der Übungsleiter die Gaszufuhr unterbricht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Warum sollte das Beispiel nicht passend sein?

    Ein Feuerwehrangehöriger dürfte über deutlich mehr Praxiserfahrung verfügen als jeder BSH, der alle paar Jahre einmal mit einem Wasser-Übungslöscher eine Gasflamme löschen durfte, die eigentlich nur aus geht, da der Übungsleiter die Gaszufuhr unterbricht.

    Jain. Ich hab das Thema mit der Spitze besprochen.

    Zum einen handelt es sich um Feuerwehrmänner und -Frauen, die ein Feuer löschen können. Aber ein ausgebildeter Feuerwehrmann geht anders an das Thema ran, er begrenzt das Gefahrenrisiko.

    "Gut" ausgebildete Brandschutzhelfer dagegen gehen vorbeugend durch das Gebäude und im Ernstfall ist seine Aufgabe mit Priorität die Evakuierung und Personenrettung und nicht das Feuer.

    Demnach werden einige ausgebildet.

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  • Ich würde einfach alle Feuerwehrangehörigen als Brandschutzhelfer definieren. Macht man ja im medizinischen Bereich mit den Ersthelfern ähnlich.

    Bei Ersthelfern macht das Sinn, aber nicht im Brandschutz. Ehrenamtler werden nicht regelmäßig intensiv geschult. Einige kommen wenn sie Lust haben zum Einsatz.

  • Einige kommen wenn sie Lust haben zum Einsatz

    Was eine grundsätzliche Problemstellung in sich hat und nicht als Standard angesehen werden sollte. Es ist grundsätzlich von einer Tauglichkeit und regelhaften Schulung auszugehen, sonst sind diese nicht einsatzfähig (auch nicht als BSH).

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Hallo,

    Warum sollte das Beispiel nicht passend sein?

    Ein Feuerwehrangehöriger dürfte über deutlich mehr Praxiserfahrung verfügen als jeder BSH, der alle paar Jahre einmal mit einem Wasser-Übungslöscher eine Gasflamme löschen durfte, die eigentlich nur aus geht, da der Übungsleiter die Gaszufuhr unterbricht.

    weil Sie da eine falsche Vorstellung haben.

    Das FA (SB) an Feuerlöschern z.B. ausgebildet sind, ist

    keineswegs sicher. Übungen mit Feuerlöscher etc. müssen

    nicht Gegenstand der Truppmann-Ausbilung gewesen sein.

    Sicher haben FA (SB) Praxiserfahrung, das ist aber Praxiserfahrung

    die mit einem Vorgehen und Entstehungsbrand relativ wenig

    gemein hat. Feuerlöscher spielen im Einsatzalltag, sieht man

    von der Bereitstellung beim VU/ggfs Schornsteinbrand ab,

    keine wirkliche Rolle.

    Und das betrifft auch die anderen Themen, wie

    betrieblicher Brandschutz mit BSO usw.

    Man muss sich bei diesem Thema ehrlich machen. Man hat

    diese Regelung gemacht, um das Ehrenamt zu stärken. Gleiches

    galt auch lange hinsichtlich dem Brandschutzbeauftragten, wo

    pauschal die ZF-Ausbildung gleichgesetzt wurde, obwohl selbst

    Feuerwehrverbände wie der DFV dieses abgelehnt haben. Jetzt

    hat man dieses und den GF, der BSH ausbilden darf. Fachlich

    herleiten aus der Feuerwehrausbildung kann man das aber

    nicht.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010