Hallo Community,
vlt kommt ja jemand aus dem Logistikbereich (oder betreut dort) und hat entsprechende Erfahrungen bei der Thematik:
Es geht um Gefahrgut, welches beim Umschlag beschädigt wird und auf dem Betriebsgelände vorgehalten werden muss, bis der beauftragte Fachbetrieb dieses zur Entsorgung abholt.
Aktuell kommt hier die Frage auf, wie die Vorgaben sind, wenn beschädigte Gebinde (Fässer, Kanister, IBC's) vorgehalten werden müssen.
Die Entsorgungstermine sind aktuell leider abenteuerlich...
(Hinweis:
Ich schreibe bewusst Vorhaltung, nicht 'Lagerung', da intern die Meinungen kursieren, dass keine Lagerung stattfindet (IMHO handelt es sich um Lagerung, insbesondere durch die Definition der Lagerung in der TRGS 510).)
Der Anwendungsbereich der TRGS ist in meinen Augen erfüllt, da ausgetretener Stoff beseitigt wird und eine Abgabe an andere erfolgt (Entsorgungsbetrieb).
Die Vorgaben greifen demnach, mit allem, was dazu gehört (natürlich abhängig von Stoff, Menge, etc.), aber auch mit allem was noch hinten dran hängen könnte -> WHG.
Ist mein Gedankengang grundsätzlich richtig, wie seht ihr das?
Gibt es jemanden der einen LogistikBetrieb betreut und Erfahrungswerte / Input hat?
Schönes, sonniges WE