Sowas!?!?!?! Glück gehabt im Unglück.
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Mick1204 -
3. Mai 2023 um 12:40 -
Erledigt
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Danke fürs teilen!
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Trifft sich gut, meine Kollegin hat mich heute Vormittag gefragt, ob ich etwas zu bestellen hätte. Ich habe einen Pool, einen Sonnenschirm, Liege und einen Gasgrill geordert.
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Aber wie hat er sich verletzt? Betrunken einen Köpper in die Ablaufrinne gemacht?
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Aber wie hat er sich verletzt? Betrunken einen Köpper in die Ablaufrinne gemacht?
Leider wird ja nicht beschrieben, um was für einen Pool es sich hierbei gehandelt hat.
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Leider wird ja nicht beschrieben, um was für einen Pool es sich hierbei gehandelt hat.
Entscheidend ist hier ja, dass das Gericht den Angaben des Arbeitgebers gefolgt ist. Der Fall hat sich vermutlich im letzten Sommer zugetragen, als es brüllheiß war.
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Ich wollte schon nachfragen, wie der Pool mit Arbeit zu tun hatte... aber klar, wenn es eine Abkühlungsaktion durch den Arbeitgeber darstellte.
Die Art des Pools wäre noch interessant in dem Zusammenhang, welcher Punkt zu schweren Verletzungen geführt hat...
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Mein AG hat auch ein 25 m Pool und ein Therapiebecken ... ob ich auch mal diese Anweisung bekomme.
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Mein AG hat auch ein 25 m Pool und ein Therapiebecken ... ob ich auch mal diese Anweisung bekomme.
mach doch mal eine "Begehung" der Pools. Vergiss das Höschen nicht.
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ob ich auch mal diese Anweisung bekomme.
Schau dich mal genau im Spiegel an und bewerte dann selbst
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Und sowas lässt mich dann Ratlos zurück....
Habe vor mir das BGHM Magazin liegen, darin ist folgender Umstand beschrieben. Ein Arbeitnehmer möchte während der Mittagspause das Unternhemen verlassen, weil er spazieren gehen möchte an der frischen Luft. Auf dem Weg zur Stempeluhr um aus Zustempeln fällt er die Treppe runter.
Das Landessozialgericht Hamburg entschied darauf, dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelt, da die Tätigkeit die der Arbeitnehmer anstrebte, nämlich das Spazieren gehen, eine private Tätigkeit sei....
Aber er stürzt ja noch im Betrieb und ausstempeln ist doch eine Betriebliche Tätigkeit? Ok, der Spaziergang war vieleicht nicht vom Chef angeordnet, aber dient so ein sparziergang an der frischen Luft nicht auch dem erhalt der Arbeitsleistung nach der Pause??
L 2 U 20/21
Quelle:BGHM Magazin 2/2023
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Und sowas lässt mich dann Ratlos zurück....
Habe vor mir das BGHM Magazin liegen, darin ist folgender Umstand beschrieben. Ein Arbeitnehmer möchte während der Mittagspause das Unternhemen verlassen, weil er spazieren gehen möchte an der frischen Luft. Auf dem Weg zur Stempeluhr um aus Zustempeln fällt er die Treppe runter.
Das Landessozialgericht Hamburg entschied darauf, dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelt, da die Tätigkeit die der Arbeitnehmer anstrebte, nämlich das Spazieren gehen, eine private Tätigkeit sei....
Aber er stürzt ja noch im Betrieb und ausstempeln ist doch eine Betriebliche Tätigkeit? Ok, der Spaziergang war vieleicht nicht vom Chef angeordnet, aber dient so ein sparziergang an der frischen Luft nicht auch dem erhalt der Arbeitsleistung nach der Pause??
L 2 U 20/21
Quelle:BGHM Magazin 2/2023
Also eigentlich wäre ich da ganz deiner Meinung. Soweit ich weiß ist Falls etwas passiert, ja auch der Gang zur Kantine als Arbeitsunfall zu werten, in der Kantine jedoch nicht mehr.
Manchmal alles ein wenig verwirrend....
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Gut, dass das die BG entscheidet.
Bei uns wird auch immer diskutiert. Arbeitsunfall oder nicht? Mach ich mir keine Gedanken drüber. Melden, de Rest macht die BG.