Sowas!?!?!?! Glück gehabt im Unglück.

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  • So kann es auch gehen. In der heutigen RheinPfalz (03.05.2023)


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    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Trifft sich gut, meine Kollegin hat mich heute Vormittag gefragt, ob ich etwas zu bestellen hätte. Ich habe einen Pool, einen Sonnenschirm, Liege und einen Gasgrill geordert. ;)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Aber wie hat er sich verletzt? Betrunken einen Köpper in die Ablaufrinne gemacht?;)

    Leider wird ja nicht beschrieben, um was für einen Pool es sich hierbei gehandelt hat.

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    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

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  • Leider wird ja nicht beschrieben, um was für einen Pool es sich hierbei gehandelt hat.

    Entscheidend ist hier ja, dass das Gericht den Angaben des Arbeitgebers gefolgt ist. Der Fall hat sich vermutlich im letzten Sommer zugetragen, als es brüllheiß war.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ich wollte schon nachfragen, wie der Pool mit Arbeit zu tun hatte... aber klar, wenn es eine Abkühlungsaktion durch den Arbeitgeber darstellte.

    Die Art des Pools wäre noch interessant in dem Zusammenhang, welcher Punkt zu schweren Verletzungen geführt hat...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Mein AG hat auch ein 25 m Pool und ein Therapiebecken ... ob ich auch mal diese Anweisung bekomme.

    mach doch mal eine "Begehung" der Pools. Vergiss das Höschen nicht.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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  • Und sowas lässt mich dann Ratlos zurück....

    Habe vor mir das BGHM Magazin liegen, darin ist folgender Umstand beschrieben. Ein Arbeitnehmer möchte während der Mittagspause das Unternhemen verlassen, weil er spazieren gehen möchte an der frischen Luft. Auf dem Weg zur Stempeluhr um aus Zustempeln fällt er die Treppe runter.

    Das Landessozialgericht Hamburg entschied darauf, dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelt, da die Tätigkeit die der Arbeitnehmer anstrebte, nämlich das Spazieren gehen, eine private Tätigkeit sei....

    Aber er stürzt ja noch im Betrieb und ausstempeln ist doch eine Betriebliche Tätigkeit? Ok, der Spaziergang war vieleicht nicht vom Chef angeordnet, aber dient so ein sparziergang an der frischen Luft nicht auch dem erhalt der Arbeitsleistung nach der Pause?? :2:

    L 2 U 20/21


    Quelle:BGHM Magazin 2/2023

    Einmal editiert, zuletzt von Izelion (4. Mai 2023 um 06:47)

  • Also eigentlich wäre ich da ganz deiner Meinung. Soweit ich weiß ist Falls etwas passiert, ja auch der Gang zur Kantine als Arbeitsunfall zu werten, in der Kantine jedoch nicht mehr.

    Manchmal alles ein wenig verwirrend.... :/

    Mit freundlichen Grüßen,

    Eric


    Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.

  • Gut, dass das die BG entscheidet.

    Bei uns wird auch immer diskutiert. Arbeitsunfall oder nicht? Mach ich mir keine Gedanken drüber. Melden, de Rest macht die BG.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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