Wenn bei einem Unternehmen Zeitarbeiter tätig sind, wer ist für die Betreuung hinsichtlich der Arbeitssicherheit zuständig?
Da die Zeitarbeiter einer Agentur zugehören, muss doch die Agentur/Arbeitgeber für die Betreuung zuständig sein! Oder muss der Ausleiher (Unternehmer), bei dem die Zeitarbeiter ihre Arbeit verrichten, sich um die Arbeitssicherheit kümmern?
Habe evt. einen Kunden, der 7 Zeitarbeiter beschäftigt (Stahlbau). Da ich dem Kunden ein Angebot über die von der BG vorgeschriebene Einsatzzeit unterbreite (u.a.), weiß ich nicht, ob ich diese mit einbeziehen soll oder nicht!
7 Mitarbeiter * 3 h Einsatzzeit sind 21 h Einsatzzeit, also nicht gerade wenig!
Danke für die Hinweise!