Zeitarbeiter

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  • Wenn bei einem Unternehmen Zeitarbeiter tätig sind, wer ist für die Betreuung hinsichtlich der Arbeitssicherheit zuständig?

    Da die Zeitarbeiter einer Agentur zugehören, muss doch die Agentur/Arbeitgeber für die Betreuung zuständig sein! Oder muss der Ausleiher (Unternehmer), bei dem die Zeitarbeiter ihre Arbeit verrichten, sich um die Arbeitssicherheit kümmern?

    Habe evt. einen Kunden, der 7 Zeitarbeiter beschäftigt (Stahlbau). Da ich dem Kunden ein Angebot über die von der BG vorgeschriebene Einsatzzeit unterbreite (u.a.), weiß ich nicht, ob ich diese mit einbeziehen soll oder nicht!
    7 Mitarbeiter * 3 h Einsatzzeit sind 21 h Einsatzzeit, also nicht gerade wenig!

    Danke für die Hinweise!

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  • Hallo,
    ich mache immer eine zusätzliche Sicherheitsunterweisung in meinem Unternehmen. Natürlich ist das Verleihunternhemen, verantwortlich. Nur wir kennen aber die Gefahren und Regeln in unserem Unternehmen. Aus diesem Grund mache ich die Einweisung auch und lasse mir die per Unterschrift bestätigen.

    LG
    Michael Kasper

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    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • awen, hätte ich jetzt nicht gedacht! Danke für die Links!
    Michael, danke für den Hinweis.Unterschrift ist DIE Absicherung!

    Ich werde die Zeitarbeiter mit in der Berechnung berücksichtigen!

  • Dann bist Du jedenfalls auf der sicheren Seite, aber ich denke das kaum ein Verleiher seine Mitarbeiter vernünftig und ausreichend sicherheitstechnisch betreut ;)

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

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  • Hallo Zusammen,

    ist schon ein paar Jahre her, aber für mich gerade aktuell.

    In der Ausbildung zur SiFa habe ich gelernt, meine Einsatzeiten im Betrieb sind auch gemessen an den Zeitarbeitern, d.h. wenn 10 Zeitarbeiter beschäftigt sind ist das = 10*1,5 h*0,8 = 12 h.

    12 Stunden zzgl. beim Kunden wenn er 10 Zeitarbeiter beschäftigt.

    Die Frage ist: Sind die 10 Zeitarbeiter auch berücksichtigt bei der SiFa für die Zeitarbeiter in ihrem Stammunternehmen? Dann würden quasi die 10 Zeitarbeiter doppelt betreut werden, oder ist es bei den Zeitarbeiterunternehmen anders zu sehen?

  • Auf der thematischen Fortbildung der VBG - als Unfallversicherungsträger der Zeitarbeitsunternehmen - lernte ich, dass Zeitarbeitnehmer sowohl im Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) als auch im Einsatzbetrieb (Entleiher) sicherheitstechnische und betriebsmedizinische Betreuung erfahren.

    Siehe auch die "Branchenregel Zeitarbeit" DGUV Regel 115-801, Kap. 2.2.

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