Wann die erste Schulung bei neuem Mitarbeiter ?

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Schönen guten Morgen zusammen,


    wir sind ein relativ kleines Unternehmen und theoretisch wäre es gut möglich jeden neuen Mitarbeiter, temporär und fest, innerhalb der ersten Tag direkt der jährlichen DGUV Schulung zu unterziehen.
    Dies wird aber in der Regel nicht von den Abteilungsleitern "an/ eingefordert ".


    Ab welchem Zeitraum der Beschäftigung sollte man diese Schulung den Mitarbeitern zu Teil kommen lassen ?
    Bei jedem der länger als 1 Tag in der Firma ist oder nur ab 3 Wochen Schülerpraktikum oder Studenten in Bachelor- / Masterarbeit oder kann man bei neuen festen Mitarbeitern warten bis die anderen im Jahreszyklus dran sind ?


    Ich persönlich würde gerne jeden der länger der als 1 Tag bei uns ist unterweisen denn sein Fehlverhalten, einfach mal ne Palette vor eine Fluchttüre zu stellen, könnte ja evtl. alle anderen gefährden.Die Zeit dazu hätte ich aber ich muss ja keinem Abteilungsleiter hinterherrennen bitte seinen neuen MA untwerseisen zu dürfen.





    Vielleicht habt ihr da eine Meinung zu .



    Gruß


    Stephan

  • ANZEIGE
  • Guten Morgen Stephan


    es gibt die sogenannte Erstunterweisung. Ich führe diese bei uns im Unternehmen bei jedem Mitarbeiter, der neu anfängt, innerhalb der ersten beiden Tage durch.
    Ganz egal wie lange dieser Mitarbeiter bei uns beschäftigt sein wird. Es dient seiner Sicherheit und der der anderen Mitarbeiter. Auch Fremdfirmen oder Besucher bekommen eine Unterweisung.
    Ich hoffe, ich konnte dir damit ein wenig helfen.


    Gruß Stephan

  • ArbSchG § !2


    1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen.
    Eigentlich eindeutig.
    Im Büro kann man nicht soviel anstellen, muss aber trotzdem wissen wohin man im Brandfall flieht.
    Und wenn es im Bereich besondere Gefährdungen gibt, kann man schon nach 5 minein AU haben....

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Moin,


    man sollte das ganze etwas differenziert sehen. Je nachdem, ob ein neuer Mitarbeiter, ein Praktikant, eine Fremdfirma oder ein Besucher das Unternehmen betritt ist die Art und der Umfang der Unterweisung unterschiedlich.


    Der Gesetzgeber sagt, dass die Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen muss (Gefahr erkannt -> Gefahr gebannt).
    Wir haben ein Einarbeitungskozept für neue Beschäftigte, in dem auch die Unterweisung in den ersten Tagen durch die Vorgesetzten durchgeführt wird.


    In der Regel werden neue Mitarbeiter sowieso in der Abteilung rumgeführt und den Kollegen vorgestellt. Diesen Rundgang kann man sehr gut mit einer (Teil-)Unterweisung verknüpfen.

    Gruß Roland

  • Ich weiß jetzt nicht unbedingt was du jetzt hören willst...
    Da stehts nämlich.


    § 12 Arbeitsschutzgesetz
    Regelmäßige Unterweisungen


    Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen.

    • vor Aufnahme der Tätigkeit
    • bei Veränderung in den Aufgabenbereichen
    • nach Unfällen
    • bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien

    nur schwer in deren Arbeitsprozess integrieren lässt.


    Die Unterweisung hat vor Aufnahme der Tätigkeit stattzufinden. Ich weiß dass es gängige Praxis ist dass das erstmal liegen bleibt.... aber wenn ein Unfall passiert und du als FASI hast festgelegt oder auch "toleriert" hast, dass eine Unterweisung erstmal liegen bleibt so 4-6 Wochen... rate mal wer dann dran ist.
    Ausserdem ist es nicht deine Aufgabe als FASI zu unterweisen. Das macht der Unternehmer. :D (ein kleiner Scherz am Rand)...


    Mal ein Beispiel aus der Praxis; tatsächlich passiert in meinem Kundenumfeld 2009. Ein Student hat angefangen bei einem SEHR kleinen Familienbetrieb (Bauernhof mit Essensrestesammlung und Biogasanlage) zu arbeiten. Er ist (war damals) Maschinenbaustudent. Und aufgrund seiner Ausbildung konnte er wohl ganz gut schweißen. Jetzt hat er direkt neben einer Rohrleitung (gelb gekennzeichnet) geschweißt.
    Gelbe Rohrleitung = Brennbares Gas. Und durch das durch ein Leck austretende Gas ging das ganze hoch.
    Mit das erste was die Ermittlungsbehörden sehen wollte war die Unterweisung. Die war zum Glück da, weil der kleine Familienbetrieb ein Managementsystem hatte und in seinen Dokumenten beim Einarbeitungsplan eine Grundsatzunterweisung stehen hatte. Die wurde am ersten Tag mit dem Studenten durchgesprochen und ihm gegen Unterschrift ausgehändigt.


    Grade wenn Fremde (dazu zähle ich auch Fremdunternehmen und Leiharbeiter) ins Unternehmen kommen passieren solche Unfälle. Und hier ist die GF gefragt.


    Nehmen wir mal an du willst das mit dem "Zyklus" so machen. Worst Case... du hälst heute eine Unterweisung ab. Morgen stellt die Personalabteilung einen neuen Betriebsschlosser ein. Sprich... der läuft 364 Tage ohne Unterweisung rum.....


    Ich würde mir mal die Verantwortlichen schnappen und denen das klarmachen was ihre Pflichtverletzung so nach sich ziehen kann. Das gehört in dem Fall zur Vorgesetzenverantwortung. Links und Themen hierzu gibts zuhauf.
    Ich hab dem Großteil meiner Vorgesetzten eine Grundunterweisung zusammengestellt. Dort stehen alle relevanten Themen (Arbeitsumfeld, Maschinensicherheit, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffe, Brandschutz, Erste-Hilfe System) drin. Das mit den Beschäftigten durchzugehen kostet eine halbe Stunde. Das sollte denen ihre "Haut" doch schonmal wert sein.


    Es steht auch in allen meinen GB und Protokollen drin, dass die FASI eine AS übergreifende Unterweisung (Allgemeine Themen) hält. Aber die Einstellungs- und Maschinenunterweisung machen die Vorgesetzten.


    Mike

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 () aus folgendem Grund: Satzbau ließ zu wünschen übrig...

  • ANZEIGE
  • Moin,


    der erste Kontakt am ersten Arbeitstag führt in die Personalabteilung.


    Die macht den ersten, allgemeinen Teil der Einweisung.
    Danach übernimmt der Abteilungsleiter und macht den zweiten Teil, Einweisung in die speziellen örtlichen Dinge.


    Oft ergänze ich dann noch mit den Basics.


    Das Ganze ist eingespielt und wir haben Vordrucke dafür. So wird nichts vergessen und die Erst-Unterweisung ist damit für die Pers.akte dokumentiert.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Mitarbeiter, Praktikanten, AÜ:
    VOR Aufnahme der Tätigkeit unterweisen. Du kannst das beliebig spät machen, Du kannst damit beliebig Glück haben, aber die Vorgabe der Rechtsnorm ist eindeutig: vorher. Keine Unterweisung ist nötig, wenn ein "Tutor" den Kollegen keine Sekunde aus den Augen lässt, und den Kollegen an der Hand führt. In diesem Fall kann man nämlich nicht von Aufnahme der Tätigkeit sprechen.


    Externe Firmen innerhalb des Betriebs:
    z.B. externe Dienstleister (z.B. Ingenieure, die mit Euren Leuten dauerhaft zusammenarbeiten, oder Firmen, die ihre Produktion innerhalb Eurer Werkhallen eingerichtet haben)



    Sie müssen auf Koordinatorebene eingewiesen werden. Niemals, nie, nicht unterweisen, den dann können die sich bei Euch zur Festeinstellung einklagen (Stichwort: Weisungsbefugnis). Gegenüber Externen ist niemand von Euch weisungsbefugt. Ihr müsst aber nach DGUV V1 auf besondere Gefährdungen hinweisen. Vorsicht, mit wem Ihr das tut. Offiziell musst Ihr die Koordination auf Koordinatorebene durchführen, also mit der Person, die für den Vertrag verantwortlich ist. Die Unterweisung macht mit den gewonnenen Einsichten der eigene Arbeitgeber. Bei Gefahr in Verzug ist allerdings jeder Bürger befugt einzugreifen.


    Fremdfirmen mit "eingebundenen" Dienstleistungen:
    z.B. Security, Reinigungskräfte, Postdienstleistungen, die "intern" arbeiten, ist die Sicherheit vertraglich zu regeln. Die Kontrolle der Unterweisungen erfolgt vertragsgemäß durch Kontrolle der Dokumente. Ohne Vertrag gibt es für eine Überprüfung der Unterweisungen keine Rechtsgrundlage. Gegenüber den einzelnen Mitarbeiter keine Weisungen geben. Aber: als ich gesehen habe, dass das Kabel eines E-Gerätes defekt war, habe ich das Gerät gesperrt: mit meinem roten Band markiert und weggesperrt (Gefahr in Verzug). Habe dann unseren Koordinator informiert (Chef Facility Management) und der hat eingegriffen. Ebenso mit falsch gelagerten Gefahrstoffen (ätzende Reinigungsmittel offen auf Schrank): aufräumen (Gefahr in Verzug), der Rest über den Koordinator.


    Bei einzelnen Aufträgen:
    z.B. Klempner, Wartungspersonal für Alarmanlage, Klimaanlage, Schornsteinfeger usw.


    Hier erfolgt die Einweisung oft bei der Anmeldung. Da scheiden sich die Geister über das Wie. Ein Merkblatt ist üblich. Eine Video-Einweisung oder ein persönlicher Vortrag ist bei großen Firmen ebenfalls üblich. Themen sind Fluchtwege, Verhalten im Notfall, vorgeschriebene PSA [z.B. Warnweste] usw, also Koordination mehrerer Arbeitgeber, hier aber auch NICHT die "üblichen" Themen zu den Gefährdungen des Jobs, was und wie er den Job zu tun hat. Natürlich muss auf gefährliche Stromleitungen in der Nähe des Arbeitsortes hingewiesen werden, auf gefahrstoffe, Verhaltensregeln in der Firma usw.

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Hallo Stephan,


    bei uns ist das so geregelt. Es gibt für jeden neuen Mitarbeiter einen Einarbeitungsplan darin ist die vorgehensweise beschrieben.


    1. Erstunterweisung durch FaSi
    2. Fachunterweisung durch Bereichsleiter o. Vorarbeiter
    3. unsw ........


    alles am ersten Arbeitstag.


    Bei Fremdfirmen bekommen die Vorgesetzten des Monteurs eine Erstunterweisung oder ich mache es auf Nachfrage selber.
    Praktikanten und Zeitarbeiter werden wie neue Mitarbeiter behandelt.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen