Neue TRBS 1116 Qualifikation etc für sichere Verwendung von Arbeitsmitteln

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  • "Qualifizierung

    Qualifizierung umfasst alle Maßnahmen, die zur Vermittlung einer erforderlichen Qualifikation geeignet sind."

    Ich warte noch darauf, daß die Worte "Der", "Die", "Das", und "Und" begrifflich bestimmt werden.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • Es ist aber ein Schritt in die Richtung, dass eine Berufsausbildung mit einfließt und nicht das amerikanische Prinzip gilt. Da wir immer wieder die "wo steht das?" Fraktion haben, hilft es weiter und verteilt auch noch ein paar Aufgaben in die richtige Richtung.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Hallo Kollegen,

    was hier geschrieben wurde ist gut und richtig.

    Aber die wahre "Killerapp" ist hier genannt: klick

    Da stehen auch die Pflichten des Schonsteinbetreibers. Und das ist Sprengstoff!!

    Wenn ich an die Dächer meiner Kunden denke wird mir schlecht.

    In unserem Dezember Treffen hatten wir das Thema zwar aufgenommen, aber das sich solch eine Tragweite entwickelt, hätte niemand gedacht. klick

    Wer von euch sucht wird auf eine DIN treffen und auf eine Präsi die gespickt ist mit Details, Maßen und Anforderungen. Ich habe das gerade meinem Kunden im ASA Protokoll verklickert. Ich gehe morgen nicht ans Telefon!

    VG Reinhard

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  • "Qualifizierung

    Qualifizierung umfasst alle Maßnahmen, die zur Vermittlung einer erforderlichen Qualifikation geeignet sind."

    Ich warte noch darauf, daß die Worte "Der", "Die", "Das", und "Und" begrifflich bestimmt werden.

    JS

    Ich bin auch über diese Stelle gestolpert. Allerdings deshalb, weil "Qualifikation" nicht näher bestimmt wird.

    Ist es "Wissen", "Können", "davon mal was gehört haben"...?

  • weil "Qualifikation" nicht näher bestimmt wird

    Sie wird doch konkret genug bestimmt durch den Verweis auf §6 Abs. 1 Satz 4 der BetrSichV. Dort ist zu lesen: "Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden."

    => Arbeitgeberpflicht für eine passende Qualifikation zu sorgen. Detaillierter kann man das in einer übergreifenden Regelung auch nicht ausführen, denn die TRBS 1116 gilt ja primär für alle Arbeitsmittel, also vom einfachen Werkzeug wie einem Hammer bis zur komplexen CNC Maschine. Nähere Qualifikationsanforderungen findet man dann in der Regel in den detaillierteren Regelungen zu einzelnen Tätigkeiten wie z.B. im Anhang 1 der TRBS 1203.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Gibt auch einige DGUV-Grundsätze, z.B. für Bagger, Radlader, Flurförderzeuge etc, in denen konkrete Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten stehen.

  • Ich bin auch über diese Stelle gestolpert. Allerdings deshalb, weil "Qualifikation" nicht näher bestimmt wird.

    Ist es "Wissen", "Können", "davon mal was gehört haben"...?

    Sie wird doch konkret genug bestimmt durch den Verweis auf §6 Abs. 1 Satz 4 der BetrSichV. Dort ist zu lesen: "Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden."

    => Arbeitgeberpflicht für eine passende Qualifikation zu sorgen. Detaillierter kann man das in einer übergreifenden Regelung auch nicht ausführen, denn die TRBS 1116 gilt ja primär für alle Arbeitsmittel, also vom einfachen Werkzeug wie einem Hammer bis zur komplexen CNC Maschine. Nähere Qualifikationsanforderungen findet man dann in der Regel in den detaillierteren Regelungen zu einzelnen Tätigkeiten wie z.B. im Anhang 1 der TRBS 1203.

    Danke für die Ausführungen AxelS, so ist es.

    Mir ging es darum, dass hier ein unbestimmter Begriff mit einem unbestimmten Begriff bestimmt wird. Das ist ein bisschen Korinthen....erei.

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