Betreuungszeiten

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  • Guten Morgen liebe Arbeitsschützer ....

    Ich habe da mal eine Frage ...

    In Verträgen zur Arbeitsmedizinischen Betreuung taucht immer mal wieder folgende Formulierung auf:

    Die ... Firma .... erbringt 70 % der Betreuungszeit als individualisierte Leistung. Die verbleibende

    Betreuungszeit entfällt pauschal auf Unternehmens- und Systemleistungen.

    Nun ist meine Frage: Wo findet sich für diese Formulierung der rechtliche Ursprung ??? Weder im ASiG noch in der DGUV V 2 bin ich in irgendeiner Form fündig geworden.....

    Oder kann jeder Anbieter das in seinen AGB individuell festlegen ???

    Vielleicht kann mir ja da jemand weiterhelfen ....

    Vielen Dank schon im voraus und liebe Grüße aus Vorpommern

    Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

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  • Hallo Fasi UEM,

    da findest du keine rechtliche Vorgabe - in der Einsatzzeit sind alle Tätigkeiten integriert.

    Es kann dir doch niemand vorgeben, welche Zeit du in deinem stillen Kämmerlein über eine Problematik nachdenken darfst.

    Deine angeführte Formulierung verstehe ich dahingehend, dass nur 70 % der Einsatzzeit für dich als Kunde geleistet wird, wobei die nicht bei dir im Betrieb sein muss!

    Errechne mal in deinem Angebot den Stundensatz pro nomineller Einsatzstunde - das sollte etwas Klarheit bringen.

    Dein Siemens-Zitat finde ich übrigens deutliche oversized.

    mfg.

    Uwe

  • Hallo,

    es ist mehr oder weniger Standard......zB aus unserem Vertrag:

    "Für die Einsatzzeit wird zugrunde gelegt, das diese bis zu 70% im Betrieb vor Ort und zumindestens 30%

    für Vorbereitungs,-Schreib,-und Dokumentationsarbeiten, Telefonate, Auswertungen von Untersuchungsbefunden, Fortbildungen uä erbracht wird. Fahrtzeiten zur An-und Abfahrt gehören nicht zur Betreuungszeit "

    So weit....

  • Hallo,

    es ist mehr oder weniger Standard......zB aus unserem Vertrag:

    "Für die Einsatzzeit wird zugrunde gelegt, das diese bis zu 70% im Betrieb vor Ort und zumindestens 30%

    für Vorbereitungs,-Schreib,-und Dokumentationsarbeiten, Telefonate, Auswertungen von Untersuchungsbefunden, Fortbildungen uä erbracht wird. Fahrtzeiten zur An-und Abfahrt gehören nicht zur Betreuungszeit "

    So weit....

    So, fast im gleichen Wortlaut, ist es auch bei uns.

    Eine definierte, rechtliche Grundlage ist mir auch nicht bekannt.


    Grüße,

    CW

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"

    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

  • Die ... Firma .... erbringt 70 % der Betreuungszeit als individualisierte Leistung. Die verbleibende

    Betreuungszeit entfällt pauschal auf Unternehmens- und Systemleistungen.

    Moin,

    manchmal hilft ein Perspektivwechsel. :) Ich bin weder SiFa noch Betriebsarzt, sondern Kunde, d.h. derjenige, der für die Leistung bezahlt. Wenn ich eine Leistung ausschreibe, dann lege ich fest, wie viel Prozent der Anbieter für so genannte Unternehmens- und Systemleistungen ansetzen darf.

    In Deinem Fall wird ja explizit von 70% der Betreuungszeit als individualisierte Leistung gesprochen. Das bedeutet nicht, dass der Anbieter 70% vor Ort ist und die restlichen 30% anderweitig erbringt, sondern dass von der vereinbarten Betreuungszeit, die Du bezahlst, 70% für Deinen Betrieb direkt erbracht werden und 30% des Geldes, dass Dü für Betreuung bezahlst, für Hatdware, Software, Buchhaltungspersonal, Porto, Fahrtkosten und sonstige Betriebskosten des Anbieters verwendet werden.

    30% ist schon relativ viel, wenn ich daran denke, dass man Leistungen mehrfach in Rechnung stellen kann. Wenn ein Anbieter im Jahr 5 Stunden Weiterbildung in Rechnung stellt, ist das nicht viel. Wenn er sich 5 Stunden weiterbildet und das jedem Kunden einzeln in Rechnung stellt, die Lizenz zum Geld drucken. :saint:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • In Deinem Fall wird ja explizit von 70% der Betreuungszeit als individualisierte Leistung gesprochen.

    ...sehr schön gesagt kleiner Bürostuhldreher... :thumbup:

    Ergänzend an Christian:

    Obacht, wenn Du eine gesetzlich zu erfüllende Mindesteinsatzstundenzahl hast, dann heißt das, diese Stunden sind für Deinen Betrieb individualisiert vom Leistungserbringer zu stemmen. Mit anderen Worten, diese, für Dich 100% Betreuungszeit, sind gemäß Vertragsstatuten für den Leistungserbringer die 70%.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moooment mal... Im ASiG § 5, Abs 3 steht: Der Arbeitgeber hat den Fachkräften für Arbeitssicherheit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen. Ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit als Arbeitnehmer eingestellt, so ist sie für die Zeit der Fortbildung unter Fortentrichtung der Arbeitsvergütung von der Arbeit freizustellen. Die Kosten der Fortbildung trägt der Arbeitgeber. Ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht als Arbeitnehmer eingestellt, so ist sie für die Zeit der Fortbildung von der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben freizustellen.

    Entscheidend sind der erste und der letzte Satz für diese Diskussion.

  • Ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht als Arbeitnehmer eingestellt, so ist sie für die Zeit der Fortbildung von der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben freizustellen.

    Entscheidend sind der erste und der letzte Satz für diese Diskussion.

    FalcoCGN,

    auch wenn es hier wieder etwas vom Weg wegführt...

    Diese Sätze sind völlig irrelevant für diese Diskussion. Auftraggeber und Arbeitgeber sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

    Als Auftraggeber erwarte ich natürlich von meinem Auftragnehmer aus- und fortgebildetes Personal. Ebenso erwarte ich, dass er entsprechendes Equipment besitzt, Technik verfügbar hat etc.pp.

    Und das kann er, wie ich mir selbstverständlich bewusst bin, auch in seinen Angeboten einpreisen. Wie er das intern allerdings verhackstückt, ist mir sowas von egal.

    Anders ausgedrückt: Wenn ich eine persönliche Betreuung gem. Vereinbarung einfordere, dann ist es mir völlig egal wen der AN wann auf eine wie auch immer geforderte Fortbildung schickt - ich erwarte das jemand bei mir auf der Matte steht... ;)

    in Diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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