Guten Morgen liebe Arbeitsschützer ....
Ich habe da mal eine Frage ...
In Verträgen zur Arbeitsmedizinischen Betreuung taucht immer mal wieder folgende Formulierung auf:
Die ... Firma .... erbringt 70 % der Betreuungszeit als individualisierte Leistung. Die verbleibende
Betreuungszeit entfällt pauschal auf Unternehmens- und Systemleistungen.
Nun ist meine Frage: Wo findet sich für diese Formulierung der rechtliche Ursprung ??? Weder im ASiG noch in der DGUV V 2 bin ich in irgendeiner Form fündig geworden.....
Oder kann jeder Anbieter das in seinen AGB individuell festlegen ???
Vielleicht kann mir ja da jemand weiterhelfen ....
Vielen Dank schon im voraus und liebe Grüße aus Vorpommern
Christian